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Digitalbonus Niedersachsen 2022

1. Überblick

Update Januar 2022: Aktuell ist keine Antragstellung mehr im Digitalbonus Niedersachsen möglich. Unternehmen in Niedersachsen können alternativ auf die beiden Bundesförderprogramme go-digital oder digital jetzt und in geringerem Ausmaß mit maximal 2.500 EUR Zuschuss auf Digital Aufgeladen ausweichen. Die Bundesförderprogramme werden in der Übersicht zur Förderung der Digitalisierung in Deutschland vorgestellt.

 

In diesem Beitrag behandeln wir den Digitalbonus Niedersachsen – ein stark nachgefragtes Förderprogramm zur Digitalisierung der NBank mit interessanten Förderoptionen.

 

Der gesamte Prozess der Antragstellung sowie Dokumentation erfolgt über ein hybrides Modell – online im Kundenportal und postalisch. Unterlagen werden im Kundenportal der NBank aufbereitet, übermittelt und anschließend ausgedruckt und unterschrieben im Original an die NBank per Post verschickt.

 

Die hilfreichen Tipps zur Antragstellung und zum Förderprogramm finden Sie hier – die relevanten Dokumente gibt es als PDF bzw. Excel auf der Seite der NBank zum Digitalbonus Niedersachsen.

 

Unsere Erfahrungen mit dem Digitalbonus Niedersachsen sind zweigespalten: der Digitalbonus ist ein interessantes Förderwerkzeug für die Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben für Unternehmen in Niedersachsen und allgemeine Fragen werden relativ zügig telefonisch beantwortet, dem gegenüber stehen jedoch lange Fristen zur Bewilligung, Auszahlung und wenn Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand direkt bei der NBank loswerden möchten, erreichen Sie ggf. nur die Tonbandansage als Einwegkommunikation, die automatisch auflegt, wenn sie beendet ist.

 

Vielleicht ergeben sich für Projekte auch Alternativen zum Digitalbonus Niedersachsen, das könnte u.a. für IT-Sicherheit, digitale Geschäftsprozesse und in begrenztem Umfang auch digitale Markterschließung mit go-digital oder Digital Jetzt der Fall sein. Diese Alternativen werden im Kapitel 8 genauer behandelt.

2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen

Die Voraussetungen zum Digitalbonus sind klar definiert:

 

Als gewerbliches Unternehmen dürfen Sie a) maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen und b) maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz machen oder 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme aufweisen.

 

In begrenztem Umfang werden auch Freiberufler gefördert. Diese müssen Investitionen im Life-Sciences oder eHealth Bereich durchführen. Typischerweise kann z.B. eine Arztpraxis mit Hilfe des Digitalbonus Niedersachsen die digitale Patientenakte oder Videokonferenztools zur Behandlung von Patienten gefördert einführen.

 

Auch kleine freiberufliche Planungsbüros, welche im Bereich BIM (Building Information Modeling) tätig sind, können von der Förderung profitieren. Ebenso sind wirtschaftlich-orientierte Vereine antragsberechtigt.

 

Mindestens eine Betriebsstätte muss in Niedersachsen vorhanden sein (kann auch Ihr Unternehmenssitz sein), um die Förderung zu erhalten.

 

Falls Sie hingegen ein nicht wirtschaftlich orientierter Verein nach § 21 BGB sind, schauen Sie bitte auf das Förderprogramm Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen.

 

Zusätzlich gibt es Voraussetzungen zu den Förderthemen, die Sie im Antrag einreichen müssen. Dazu mehr im folgenden Kapitel.

3. Was wird gefördert?

Was wird beim Digitalbonus Niedersachsen gefördert?

 

Ausschließlich der Kauf einer IKT-Hard- und Software mit einer mindestens einjährigen Nutzungsdauer, ebenso wie Lizenzen, und Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit werden gefördert. 

 

Mindestens genauso wichtig zur Beurteilung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens sind auch die Themen, die nicht gefördert werden:

 

  • IKT-Grundausstattung (Laptops, Diensthandys, Betriebssysteme, Office-Software)
  • Online-Marketing-Maßnahmen
  • Schulungen zu Hard- und Software
  • Eigenleistungen
  • Beratungsleistungen
  • ausschließliche Erstellung einer Website
  • Investitionen, die aufgrund gesetzlicher Auflagen durchgeführt werden

 

Kurzfristig wurde bis zum 30.09.2020 auch Homeoffice-Technik beim Digitalbonus Niedersachsen gefördert.

 

Beispiele zum Digitalbonus Niedersachsen:

 

  • Programmierung eines Kundenportals in Fremdleistung zur Digitalisierung der Kommunikation zwischen Kunden und Unternehmen
  • Einführung digitaler Patientenakte
  • Einführung Videokonferenzsystem zur Patientenbehandlung
  • Kauf einer ERP-Lizenz / CRM-Lizenz / DMS-Lizenz
  • Einführung eines ISMS zur Verbesserung der IT-Sicherheit

4. Förderquote & Förderhöhe

Die Höhe des Digitalbonus Niedersachsen lässt sich anhand Ihrer individuellen Förderquote sowie den anerkannten förderfähigen Kosten bestimmen:

 

Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 %, mittlere Unternehmen erhalten bis zu 30 % als Zuschuss zu den anerkannten förderfähigen Kosten.

 

Wichtig: Der Zuschuss muss mindestens 2.500 EUR betragen (Bagatellgrenze genannt; bei Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen 3.500 EUR), liegt der beantragte Zuschuss darunter, wird der Antrag pauschal abgelehnt. Maximal werden 10.000 EUR als Zuschuss vergeben.

 

Um die Höhe des Digitalbonus Niedersachsen konkret auszurechnen: Sie haben ein förderfähiges Projekt mit 18.000 EUR förderfähigen netto-Kosten (exkl. Umsatzsteuer) und eine Förderquote von 50 %, demnach beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss 9.000 EUR.

5. Fristen & Laufzeit

Die Fristen bzw. Bearbeitungszeit für den Digitalbonus Niedersachsen betragen von der Einreichung der Antragsunterlagen bis zur Bewilligung ca. 4 Monate. Bis zur Auszahlung des Zuschusses können Sie eher mit 6 Monaten rechnen nach Einreichung der vollständigen Dokumentationsunterlagen. Die Auszahlung ist nur einmal möglich nach Abschluss des Projekts, demnach werden keine Zwischenauszahlungen akzeptiert während des Durchführungszeitraums.

 

Ein zusätzlicher Wermutstropfen bei dem Förderprogramm besteht darin, dass Sie nicht mit dem Vorhaben beginnen dürfen, bis der Zuwendungsbescheid da ist. Sprich wenn Sie den Antrag am 01.08. einreichen, sollten Sie den Beginn frühestens auf den 01.12. legen, um eine realistische Chance zu haben, dass Sie vor geplantem Beginn den Zuwendungsbescheid erhalten. Sollte die NBank mehr Zeit benötigen, ist eine nachträgliche Anpassung der Projektlaufzeit notwendig.

 

Ein klassischer Fehler, der zur Förderabsage führen wird, ist z.B. der Kauf der zu fördernden Soft- oder Hardware oder die Unterschrift des begünstigten Unternehmens im Angebot des Lieferanten vor Erhalt des Zuwendungsbescheids.

 

Insgesamt darf Ihr Projekt maximal 12 Monate dauern. In diesem Zeitraum müssen alle Maßnahmen durchgeführt werden. Im Anschluss haben Sie 3 Monate Zeit, um alle Leistungen ggü. der NBank abzurechnen im Kundenportal.

 

Die Richtlinie des Digitalbonus Niedersachsen finden Sie ebenfalls auf der Seite der NBank zum Digitalbonus. Die Laufzeit bzw. Dauer des Digitalbonus Niedersachsen ist auf den 31.12.2021 beschränkt.

 

Mit einer Aussage zur Verlängerung des Digitalbonus Niedersachsen kann voraussichtlich im November / Dezember 2021 gerechnet werden. Die Begrenzung der Richtlinie bis zu diesem Tag ist hauptsächlich dem Ende der Förderperiode geschuldet – Förderprogramme schließen und öffnen regelmäßig zu bestimmten Stichtagen.

 

Aus Sicht des Autors ist der Nachteil der langen Fristen zur Bewilligung und Auszahlung in diesem Kontext jedoch positiv zu werten – besonders stark nachgefragte Förderprogramme haben eine höhere Wahrscheinlichkeit wieder aufgelegt zu werden in Zukunft. So auch der Digitalbonus Niedersachsen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Digitalisierung in Zukunft nicht weniger relevant wird. Sobald es Neuigkeiten diesbezüglich gibt, wird der Beitrag aktualisiert.

6. Antragsprozess

Registrierung im NBank Kundenportal

Dieser Schritt ist nur für diejenigen relevant, die noch keinen Kundenaccount bei der NBank haben. Die Registrierung ist notwendig, damit Ihr Antrag eingereicht werden kann.

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Auswahl des Digitalbonus Niedersachsen sowie Ausfüllen der online-Maske

Im Kundenportal steht Ihnen die Funktion neuer Antrag für den Digitalbonus zur Verfügung. Anschließend ist das Ausfüllen der online-Maske notwendig, in der projektrelevante Daten abgefragt werden, z.B. zu Finanzierung, Vorhabensbeschreibung, geplanten Kosten.

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Rechtsverbindliche Einreichung des Antrags

Das Antragsformular sowie die de-minimis-Erklärung müssen im Kundenportal hochgeladen werden. Parallel dazu ist es notwendig, dass diese Unterlagen postalisch nach der Einreichung im Kundenportal an die NBank gesendet werden.

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Feedback der Förderstelle

Nach ca. 4 Monaten können Sie im Idealfall mit dem Zuwendungsbescheid rechnen.

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Durchführung des Projekts und Anforderung des Zuschusses

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids führen Sie Ihr Projekt durch. Nach Abschluss des Projekts können Sie die Auszahlung der Förderung beantragen. Relevante Dokumente zur Anforderung: Rechnungen, Zahlnachweise, sowie die Anlage zum Verwendungsnachweis als Exceltabelle. Zusätzlich muss das Verwendungsnachweisformular im Kundenportal vollständig ausgefüllt, abgeschickt werden und wie gehabt im Original auch an die NBank gesendet werden per Post.

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7. Relevante Dokumente

Die notwendigen Dokumente zum Antrag, die Exceltabelle zur Anforderung des Zuschusses sowie die Richtlinie zum Digitalbonus Niedersachsen finden Sie auf dem Reiter “Downloads” auf der Seite der NBank zum Digitalbonus.

8. weitere Förderungen in Niedersachsen zur Digitalisierung / Kombinierbarkeit

Wie vorhin erwähnt, ist der Digitalbonus Niedersachsen grundsätzlich ein interessantes Förderangebot mit bestimmten Vor- und Nachteilen.

 

Für gewerbliche Unternehmen, die z.B. Online-Marketing in Niedersachsen gefördert durchführen möchten, ist der Digitalbonus durch den Förderausschluss nicht geeignet. Viel besser macht sich hier go-digital, das für Unternehmen in Niedersachsen genauso verfügbar ist. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Förderungen ist, dass das begünstigte Unternehmen sich beim Digitalbonus den Lieferanten frei aussuchen kann. Bei go-digital dürfen Sie nur geförderte Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen.

 

Ebenso sind Beratungsleistungen beim Digitalbonus von der Förderung ausgeschlossen, bei go-digital jedoch förderfähig im Zusammenhang mit Umsetzungsleistungen.

 

Die beiden Förderprogramme müssen nicht zwangsweise als entweder oder definiert werden, sondern können miteinander kombiniert werden. Hier darauf zu achten, dass keine Doppelförderung verursacht wird. Eine Doppelförderung von Vorhaben ist ausgeschlossen und führt zwangsweise zur Rückzahlung ggf. nebst Verzinsung des erhaltenen Betrags. Jedoch ist z.B. eine Förderung von IKT-Hard- und Software oder Lizenzen über den Digitalbonus Niedersachsen möglich und eine Förderung von Fremdleistungen zur Prozessdigitalisierung, Online-Marketing oder IT-Sicherheit über go-digital. Ausgaben beider Förderprojekte müssen klar inhaltlich abgrenzbar sein.

9. weitere relevante Hinweise

Vorab zu diesem Kapitel: Die Informationen hier dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

 

  • Der Digitalbonus Niedersachsen ist ein Zuschuss und stellt somit eine Einnahme dar, die zu versteuern ist im Jahr des Erhalts. Da der Zuschuss jedoch als Anteilsfinanzierung zum Projekt gewährt wird, haben Sie auf der Gegenseite entsprechende Kosten, die entweder sofort im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd wirken oder über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden.

 

  • Der der Digitalbonus Niedersachsen wird immer als de-minimis-pflichtige Förderung vergeben.

 

  • Interessant ist auch, dass Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind und somit die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen, genau die Umsatzsteuer bei den Leistungen in der Förderung Berücksichtigung findet. Kurz gesagt: In diesem Fall wird die Umsatzsteuer mit bezuschusst mit der regulären Förderquote. Hingegen dürfen Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, nur die Nettokosten ansetzen für die Förderung.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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