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Digitalprämie Berlin

1. Überblick

Wichtig: Die Antragstellung der Digitalprämie Berlin ist auf den 31.10.2021 begrenzt. Nach aktuellem Kenntnisstand wird sie nicht verlängert. Damit ist eine Antragstellung ab dem 01.11.2021 nicht mehr möglich. Als Alternative können Unternehmen aus Berlin zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben z.B. den Gründungsbonus, go-digital, Digital Jetzt oder bei Flexibilität hinsichtlich der Betriebsstätte oder des Firmenstandortes auch andere Bundeslandförderungen zur Digitalisierung in Anspruch nehmen. Die passenden Förderprogramme in Ihrem individuellen Fall werden im Zuge des Fördermittelchecks identifiziert und mit Ihnen besprochen.

2. Voraussetzungen Digitalprämie Berlin

Vorab: Die Digitalprämie Berlin wird in zwei Varianten angeboten. Diese sind auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnitten und beeinflussen die Förderhöhe. Einerseits gibt es die Digitalprämie Basic und andererseits die Digitalprämie Plus.

 

Gemeinsame Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung beider Varianten sind:

 

  • Gründung vor dem 31.12.2019 des Unternehmens
  • mind. 26.000 EUR Gewinn im Fall von hauptberuflich Soloselbständigen ohne Angestellten
  • muss ein KMU sein (vereinfacht gesagt max. 249 Angestellte)

3. Was wird gefördert?

Die Digitalprämie hat 3 Schwerpunkte von Förderthemen:

 

  1. Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
  2. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
  3. Digitale Beratung und Qualifizierung

 

Grundsätzlich ist es wichtig darauf zu achten, dass Sie innerhalb der o.g. Fördermodule keine Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen tätigen und keine Standard Hard- und Software anschaffen. Über die Digitalprämie Berlin können Sie keine Rechner anschaffen, da diese nicht förderfähig sind. Des Weiteren nicht förderfähig sind z.B. Betriebssysteme, Office-Software, Telefone, Tablets, Kameras, Notebook und Videoübertragungsequipment.

 

Zu Nr. 1 Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse zählen z.B. die Einführung eines Warenwirtschaftssystems / ERP-Systems, ein digitales Kassensystem, 3D-Drucksysteme, digitale Lohnbuchhaltung, CRM-Systeme und mehr.

 

Zu Nr. 2 Verbesserung der IT-Sicherheit zähen z.B. Penetrationstests oder die digitale Datenlagerung und -sicherung.

 

Nr. 3 digitale Beratung und Qualifizierung umfasst beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung. Dazu kann z.B. auch das Aufsetzen eines Webshops oder die SEO-Optimierung zählen, ebenso wie ein Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells, die Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit oder die Ausbildung zum Data Scientist.

 

Um die Förderung über Nr. 3 zu erhalten, muss der Anbieter zudem mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

 

  • eine Zertifizierung nach der ISO 27001
  • eine Zertifizierung nach der ISO 9001
  • eine Akkreditierung nach AZAV
  • eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ oder
  • einer vergleichbaren Zertifizierung oder Akkreditierung

 

Tagessätze sind auf 1.000 EUR netto begrenzt und es muss auf der Internetseite des Dienstleisters erkennbar sein, dass dieser die Normen und Standards des BSI-Grundschutzes anerkennt.

4. Förderquote & Förderhöhe

Die Förderquote liegt bei 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestens 1.000 EUR Zuschuss müssen beantragt werden, damit der Antrag nicht pauschal abgelehnt wird (Bagatellgrenze).

 

In der Variante Digitalprämie Basic sind es bis zu 7.000 EUR Zuschuss, hingegen in der Digitalprämie Plus bis zu 17.000 EUR Zuschuss.

 

Interessant ist zudem, dass Ihnen 50 % des bewilligten Zuschuss direkt nach Bewilligung ausgezahlt werden. Dies entspricht dann in der Regel 25 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgrund der 50 % Förderquote. Die restlichen 50 % des Zuschusses werden nach positiver Verwendungsnachweisprüfung Ihnen überwiesen.

5. Fristen

Bis wann kann die Digitalprämie Berlin beantragt werden?

 

Die Digitalprämie Berlin kann bis zum 31.10.2021 beantragt werden. Danach ist Schluss. Auch wenn die Richtlinie offiziell bis zum 31.12.2022 läuft, werden keine Anträge mehr ab dem 01.11.2021 möglich sein.

 

Wird die Digitalprämie verlängert?

Aktuell ist nicht mit der Verlängerung der Digitalprämie Berlin zu rechnen.

 

In der Digitalprämie Berlin haben Sie insgesamt 6 Monate Zeit nach Erhalt des Zuwendungsbescheids das Projekt abzuschließen. Grundsätzlich gilt, dass nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen werden darf.

 

Die Digitalprämie Basic macht da eine Ausnahme, indem ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden darf, dieser jedoch auf eigenes Risiko erfolgt. Das bedeutet, dass Sie zwar beginnen dürfen mit dem Vorhaben, die Zuwendung aber noch nicht bewilligt wurde. Auch in diesem Fall haben Sie 6 Monate nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids Zeit, das Projekt abzuschließen.

 

Nach Abschluss des Projekts, spätestens nach Ablauf der 6 Monate, muss der Verwendungsnachweis innerhalb eines Monats eingereicht werden bei der Förderstelle. Dieser Monat entspricht der Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises.

6. Antrag & Dokumentation

Um den Antragsprozess vollständig zu durchlaufen (inkl. Verwendungsnachweis), sind folgende Unterlagen und Angaben notwendig bzw. bereitzustellen:

 

  • Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten des antragstellenden Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds

 

  • Branche des Unternehmens

 

  • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Gewerbe-Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID der Geschäftsführung

 

  • Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres

 

  • Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte

 

  • Bankverbindung des Unternehmens

 

  • Angaben zum/zur Inhaber:in bzw. gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer

 

  • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen

 

  • Aktueller Handelsregisterauszug (max. 1 Jahr alt) bzw. Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (Kopie Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid)

 

  • Bilanz/Jahresabschluss 2019 bzw. Einnahmenüberschussrechnung 2019 bzw. Steuerbescheid 2019

 

  • inhaltliche Kurzbeschreibung und Erklärung Ihres Digitalisierungsvorhabens

 

  • Planzahlen zum Digitalisierungsvorhaben (wenn möglich bereits aufgrund von Angeboten)

 

  • Eintragung in der Transparenzdatenbank bei juristischen Personen (sofern bereits vorhanden)

 

  • Auszahlung (Verwendungsnachweisprüfung)

 

  • Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis sowie Belegübersicht

 

Der Antrags- und Dokumentationsprozess ist vollkommen digital möglich. Nur im Falle einer Ablehnung wird Ihnen der Ablehnungsbescheid zusätzlich per Post geschickt.

7. Steuerliche Betrachtung der Digitalprämie

Die Förderung wird ausschließlich als Zuschuss vergeben. Die Digitalprämie Berlin muss von Unternehmen als Einnahme erfasst und versteuert werden. Sie ist nicht steuerfrei. Auf der anderen Seite wird die Digitalprämie Berlin nur als Anteilsfinanzierung gewährt. Sprich es werden nie 100 % der Kosten der bezuschusst, sondern nur ein Teil. Daher haben Sie auf der anderen Seite auch Ausgaben, die den Gewinn entweder voll im Jahr der Ausgabe oder über einen Abschreibungszeitraum mindern.

8. Weitere Fördermöglichkeiten außer die Digitalprämie Berlin

Vor dem Hintergrund, dass die Digitalprämie Berlin nach dem 31.10.2021 geschlossen wird und nicht klar ist, ob es einen Nachfolger gibt, ergeben sich go-digital und digital jetzt als Bundesförderprogramme zur Digitalisierung für Berliner Unternehmen.

 

Die Förderung von Hardware beispielsweise kann explizit über Digital Jetzt in Anspruch genommen werden, insofern mindestens 17.000 EUR Zuschuss beantragt werden.

 

Für Fremdleistungen zu Online-Marketing (SEO, SEA, neuer Webshop oder Website) ist insbesondere go-digital gedacht.

 

Sowohl Digital Jetzt als auch go-digital fördern die Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

 

Hinsichtlich der Zielgruppen unterscheiden sich die Förderprogramme dahingehend, dass bei bei go-digital nur gewerbliche Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter, und bei digital jetzt Unternehmen jeglicher Branchen zwischen 3 und 499 Mitarbeiter antragsberechtigt sind.

 

Die Höhe des Zuschusses ist bei go-digital auf 16.500 EUR begrenzt und bei digital jetzt auf 50.000 EUR für ein einzelnes Unternehmen.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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