keyboard_arrow_down

Fördermittel in Schleswig-Holstein

1. Überblick zu Fördermitteln in Schleswig-Holstein

Auf Schleswig-Holstein-Ebene haben Unternehmen eine breite Auswahl an Innovationsfördermitteln. Bei der Digitalisierungsförderung hat Schleswig-Holstein hingegen noch Nachholpotentiale im Vergleich zu anderen Bundesländern.

 

In diesem Beitrag geht es um eine Übersicht zu verfügbaren Förderungen für Unternehmen in Schleswig-Holstein. Wichtig ist, dass die bundeslandspezifischen Förderstellen meist nicht den Blick auf verfügbare Bundes- und EU-Förderprogramme haben. Deshalb wird an relevanter Stelle zu relevanten Förderungen oder Beiträgen auf diesen Ebenen verlinkt.

 

Für eine ideale Fördermittelausschöpfung ist es absolut notwendig alle 3 Förderebenen (Land, Bund, EU) zu berücksichtigen. Geht es nur um Zuschüsse, ist die Recherche und Auswahl passender Förderungen leichter, als wenn es um eine Kombination verschiedener Förderinstrumente wie Zuschüsse, Förderkredite und ggf. Bürgschaften oder Mezzaninekapital auf ggf. unterschiedlichen Förderebenen geht.

 

Gern übernimmt foerdershop die individuelle Identifikation passender Förderprogramme in Schleswig-Holstein für Sie im Zuge des Fördermittelchecks.

2. Fördermittel zur Digitalisierung in Schleswig-Holstein

Unternehmen in Schleswig-Holstein haben zur Förderung der Digitalisierung die Wahl zwischen dem DigiBoost II, sowie den Bundesförderprogrammen go-digital und digital jetzt. Ursprünglich gab es neben dem DigiBoost II zudem den DigiBoost I. Letzterer war mit bis zu 1.000 EUR Zuschuss sehr gering dotiert. Eine Antragstellung im DigiBoost I war zudem nur bis zum 10.12.2021 möglich. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass es einen Nachfolger gibt oder das Förderprogramm erneut aufgelegt wird.

 

Eine Antragstellung in DigiBoost II ist weiterhin nach derzeitigem Stand möglich.

 

Die beiden o.g. Bundesförderprogramme wurden tabellarisch in Kapitel 2 in dem Beitrag zu den besten 20 Digitalisierungsförderungen in Deutschland vorgestellt. Auch der DigiBoost II wird folgend tabellarisch präsentiert. Anhand der antragsberechtigten Unternehmen wird die enge Zielgruppe des DigiBoost II deutlich. Unternehmen über 20 Mitarbeiter stehen deshalb nur die Bundesförderprogramme im oben verlinkten Beitrag zur Verfügung.

DigiBoost II
antragsberechtigte Unternehmen

Kleine Unternehmen mit maximal 20 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), sowohl gewerblich als auch freiberuflich mit Sitz oder Betriebsstätte in SH

Fördermodule
  • Verbesserung IT-Sicherheit
  • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle
  • Prozessdigitalisierung
  • Digitalisierung von Produkten und Verfahren
Förderthemen

CRM, DMS, ECM, ERP, Aufbau von Shopsystemen, Business Intelligence, Migration bisheriger Daten, Schulung zu angeschafften Systemen, Server, PCs, Speicher, Lizenzen

Förderquote

50 %

max. Förderhöhe

Mindestens 5.000 EUR, maximal 17.000 EUR Zuschuss.

erneute Inanspruchnahme möglich?

Nein. Nur einmalige Inanspruchnahme während der Laufzeit der Richtlinie.

Besonderheiten bei Antragstellung?
  • Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 10.000 EUR netto betragen.
  • Projektdurchführungszeitraum maximal 8 Monate
  • Beendigung der Maßnahme bis 30.06.2023
  • Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach Erhalt der Bestätigung per E-Mail durch Förderstelle auf eigenes Risiko möglich
Notwendige Antragsdokumente
  • Projektbeschreibung von ca. 2 DIN-A4-Seiten mit aktuellem Stand der Digitalisierung und zukünftigem Digitalisierungsfortschritt
  • erhaltene De-minimis-Bescheinigungen der letzten 3 Steuerjahre
  • Angebote für Hard-/Software und geplante Dienstleistungen
  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung  mit Personalausweis (PA) / Bestätigung des Finanzamts mit PA
Befristung Richtlinie

Richtlinie ist bis zum 30.06.2023 befristet.

Wer erhält den Zuschuss?

Antragsteller

3. Fördermittel für Innovationen in Schleswig-Holstein

Die maßgebliche landesspezifische Förderstelle für Fördermittel zu Innovationen für Unternehmen ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

 

Neben der Technologieförderung nimmt die WTSH ein breites Leistungsspektrum ein. Die von der WTSH betreuten Innovationsförderprogramme in Schleswig-Holstein umfassen hauptsächlich die folgenden 5:

 

  • betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI)
  • betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen (POI)
  • Energiewende und Umweltinnovationen (EUI)
  • Forschung, Innovationen und Technologietransfer (FIT)
  • Innovationsassistent (IA)

 

Die o.g. Fördermittel zur Innovation decken allgemein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Prozess- und Organisationsinnovationen ab. Dies können Machbarkeitsstudien sein, Einzelvorhaben, Verbundvorhaben oder netzwerkartige Kooperationen. In der Regel werden kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt gefördert. Das spiegelt sich auch in den Förderquoten von bis zu 45 bzw. 50 % für kleine Unternehmen für experimentelle Entwicklung / Prozess- und Organisationsinnovationen sowie bis zu 70 % für industrielle Forschung wider.

 

Die Vorhaben sind dabei eher hochvolumig, sprich ab mindestens 100.000 EUR bzw. 150.000 EUR Kosten. Durch den erhöhten administrativen Aufwand sollten Antragsteller, die nah an dieser unteren Schwelle sind, besonderes Augenmerk auf die Kosten-Nutzen-Relation legen.

 

Eine Förderung von Innovationsvorhaben über den GRW-Topf kann mit bis zu 500.000 EUR als Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen erfolgen. Aus anderen Töpfen sind noch weitaus mehr Mittel  (bis zu 20 Millionen EUR Zuschuss) möglich. Die o.g. Forschungs- und Innovationsprogramme decken die industrielle Forschung, als auch die experimentelle Entwicklung ab. Insbesondere das Programm für die Energiewende und Umweltinnovationen ist wie der Name schon andeutet sehr themenbezogen.

 

Für den Innovationsassistenten in Schleswig-Holstein stehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags keine Mittel mehr zur Verfügung. Wann eine Verlängerung des Programms und eine Aufstockung der Mittel erfolgt, ist noch nicht absehbar. Da sich das Programm bis zur nächsten Veröffentlichung ändern kann, wird auf den Innovationsassistenten in Schleswig-Holstein nicht näher eingegangen.

 

Die o.g. Landesförderprogramme zur Innovation sind im Kontext mit den aktuell verfügbaren Bundes- und EU-Förderprogramme zur Innovation vergleichend zu betrachten. Insbesondere das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand oder für besonders innovative Vorhaben Horizont Europa und anderweitige EU-Fördermittel sind als Beispiele zu benennen.

 

Da diese vergleichende Betrachtung sehr von den individuellen Parametern eines Antragstellers und Vorhaben abhängt, wird dies nicht in diesem Beitrag behandelt, sondern im Zuge eines individuellen Fördermittelchecks.

4. Fördermittelberatung für Schleswig-Holstein

Die Fördermittelberatung in Schleswig-Holstein von foerdershop umfasst die Förderprogramme der lokalen Förderstellen wie der WTSH, der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein sowie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein.

 

Anhand individueller Parameter des Unternehmens und Vorhabens werden die Förderprogramme auf Ebene von Schleswig-Holstein mit den verfügbaren Mitteln auf Bundes- und EU-Ebene verglichen und individuell priorisiert. Bei Unternehmen mit (möglichen) Betriebsstätten in anderen Bundesländern werden Förderpotentiale sämtlicher lokaler Förderstellen berücksichtigt.

 

Die Fördermittelberatung beginnt mit einem Fördermittelcheck, der der Erstellung einer individuellen Fördermittel-Strategie dient. Nach Priorisierung Ihrer individuellen Förderpotentiale setzt foerdershop diese in Absprache mit Ihnen um und begleitet Sie bis zur vollständigen Auszahlung der Fördermittel.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

X
  • Fördertöpfe für eigene Kosten & Investitionen einsetzen
  • ganzheitliche Fördermittelstrategie für Unternehmen
  • Kombination von Fördermitteln möglich
  • über 3.000 Förderprogramme
  • bis 66.000 € Zuschuss p.a. im kleinsten Rechtsrahmen
1.250 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren
  • bis zu 1 Stunde
  • persönlich mit Alexander Thiem
  • Ihre Fragen in Bezug auf Fördermittel
  • inkl. Vor- und Nachbereitung
300 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren

Schreibe einen Kommentar

0
Would love your thoughts, please comment.x