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Förderung Digitalisierung Bayern 2022

1. Überblick

Den Digitalbonus in Bayern gibt es seit mehreren Jahren. Bayern war damit vielen anderen Bundesländern bei der Auflegung eines Förderprogramms zur Digitalisierung voraus. Auch nimmt der Digitalbonus Bayern durch ein voll digitales Antragsverfahren eine Vorreiterrolle in Deutschland ein.

 

Viele Förderprogramme von anderen Bundesländern zur Digitalisierung arbeiten nur halbdigital oder gar ganz analog.

 

Den Digitalbonus Bayern gibt es in mehreren Varianten. Vorrangig wird in eine Zuschussvariante (Digitalbonus Bayern Standard sowie Plus) und eine Kreditvariante (Digitalbonus Bayern Kredit) eingeteilt. Für die meisten ist der Zuschuss interessanter, daher stehen der Digitalbonus Bayern Standard und Plus im Fokus dieses Beitrags.

2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen

Beim Digitalbonus Bayern sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Kleine Unternehmen bedeutet, dass weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt werden und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR aufweisen. Die 50 Mitarbeiter sind als Vollzeitäquivalente zu berechenen. Mehr Informationen zur Berechnung von Vollzeitäquivalenten gibt es im Beitrag zur EU-KMU-Definition.

 

Freiberufler sind vom Digitalbonus Bayern ausgeschlossen. Die freiberufliche Tätigkeit in Form einer GmbH oder AG zu betreiben hilft nichts, die Förderstelle wird dies abweisen (vgl. Nr. 3.2 der Richtlinie). Hilfreich zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Branche ist auch das Merkblatt aller ausgeschlossenen Berufe und Tätigkeiten beim Digitalbonus Bayern.

 

Wie bei den meisten anderen Förderprogrammen für die gewerbliche Wirtschaft sind auch Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Landwirtschaft und Aquakultur ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen.

3. Was wird gefördert?

Die Förderung teilt sich in 2 Bausteine:

 

1. Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und
Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von
IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen.

 

In diesem Modul wird die Förderung von IKT-Hardware und IKT-Software (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie) erwähnt.

 

Gleichzeitig wird Standardsoftware (Bürosoftware, Betriebssysteme) und Standardhardware (PC, Drucker, Telefon und Telefonanlagen) von der Förderung ausgeschlossen.

 

Der Schlüssel zur Förderung von Soft- und Hardware besteht darin, dass diese zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sein muss. Im Fall der Förderung eines ERP-Systems über den Digitalbonus Bayern wird z.B. eine Individualisierung der Software an den Antragsteller durchgeführt, und damit das ERP-System einwandfrei läuft, muss ein neuer Server angeschafft werden, der die Hardwareanforderungen der Software erfüllt.

 

Hard- und Software sind immer als zweitrangig für die Argumentation im Antrag anzusehen, diese sind zwar zur Umsetzung notwendig, stehen aber nicht im Vordergrund. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Dienstleistung von externen Dritten, die die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und
Prozessen voranbringen

 

2. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Die Einführung oder Verbesserung von IT-Sicherheit kann zum Beispiel mittels Einführung eines ISMS,

Was wird hingegen nicht gefördert:

 

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. 
  • Standard-Webseiten, Standard-Webshops
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Standard-Hardware ist unabhängig von der jeweiligen Ausstattung nicht förderfähig
  • Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
  • Ersatzbeschaffungen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
  • Leistungen, die für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung) erbracht werden
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme sind
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

Quelle ist die offizielle Seite des Bayerischen Staatsministeriums zum Digitalbonus Bayern

4. Förderhöhe & Förderquote

Die Förderquote des Digitalbonus Bayern beträgt 50 % auf die zuwendungsfähigen Kosten. Maximal 10.000 EUR Zuschuss werden beim Digitalbonus Bayern Standard und maximal 50.000 EUR Zuschuss beim Digitalbonus Bayern Plus gewährt.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang: Bei Beantragung von weniger als 2.000 EUR Zuschuss wird Ihr Antrag pauschal abgelehnt, da dieser unter die Bagatellgrenze fällt. Somit müssen mindestens 4.000 EUR zuwendungsfähige Kosten anfallen.

5. Fristen, Laufzeit, Bearbeitungsdauer

Der Digitalbonus ist auf den 31.12.2023 befristet. Bis dahin können Anträge gestellt werden.

6. Antragsprozess

Die Einreichung des Antrags kann nach Registrierung im Portal für den Digitalbonus Bayern erfolgen. Halten Sie bitte zur Einreichung das Angebot des externen Dritten bereit.

 

Dieses Angebot sollte idealerweise nur förderfähige Positionen enthalten im Sinne einer effizienten Bearbeitung des Antrags für beide Parteien.

 

Achten Sie darauf, dass keine Unterschrift oder Auftragserteilung im Angebot ersichtlich wird, da dies sonst als vorzeitiger Maßnahmebeginn gewertet wird.

 

Nach Erhalt der Antragseingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie förderunschädlich mit dem Projekt starten, sprich Verträge unterschreiben, sowie Rechnungen annehmen und bezahlen.

 

Vor dem Zuwendungsbescheid geschieht der Start des Projekts auf eigenes Risiko. Sollte der Zuwendungsbescheid kommen, wird die Förderung für bisher angefallene Ausgaben gewährt. Bei Ablehnung der Förderung müssen Sie die angefallenen Kosten vollständig selbst tragen.

7. steuerliche Behandlung

Der Digitalbonus Bayern in der Variante Standard und Plus sind Zuschussprogramme.

 

Der Zuschuss zählt als Einnahme und muss daher dem steuerpflichtigen Gewinn hinzugerechnet werden. Auf der anderen Seite haben Sie aber Kosten durch das Projekt, die den steuerpflichtigen Gewinn drücken.

 

Da die Förderung nur als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % gewährt wird, zahlen Sie die restlichen 50 % immer noch aus eigener Tasche. Somit werden Sie voraussichtlich mehr von der Steuer absetzen können, als ihr durch Erhalt des Zuschusses hinzugerechnet werden.

8. zusätzliche Praxishinweise

Bei der Frage, wie oft der Digitalbonus in Anspruch genommen werden kann während der Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2023, ist zwischen Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus zu unterscheiden.

 

Der Digitalbonus Standard kann insgesamt 2 Mal in Anspruch genommen werden. Einmal pro Baustein (siehe Kapitel 3 Was wird gefördert?).

 

Der Digitalbonus Plus kann insgesamt einmal in Anspruch genommen werden für einen Baustein.

9. weitere Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung

Bei der Förderung von Projekten für Unternehmen in Bayern sollte neben dem Digitalbonus Bayern auch go-digital oder Digital Jetzt berücksichtigt werden.

Ein Vorteil von go-digital zum Digitalbonus ist zum Beispiel, dass Webseiten, Webshops sowie Standard-Online-Marketing-Maßnahmen förderfähig sind. Eine Gemeinsamkeit hingegen ist die 50 % Förderquote und der Ausschluss von Standard-Hardware aus der Förderung. Bei Digital Jetzt ist es möglich auch die Hardware fördern zu lassen, diese muss aber zur Umsetzung des Projekts notwendig sein, ähnlich wie beim Digitalbonus Bayern.

 

Sie können sogar alle 3 Förderprogramme in Anspruch nehmen als Unternehmen. Unter der Annahme, dass Sie bisher keine Vorförderung in Anspruch genommen haben, würde eine maximale Ausschöpfung der jeweiligen Maximalzuschüsse als einzelnes Unternehmen beim Digitalbonus Bayern (50.000 EUR), go-digital (16.500 EUR) und Digital Jetzt (50.000 EUR) Ihnen immer noch 83.500 EUR Luft für die Ausschöpfung weiterer de-minimis-Förderungen lassen. Die Aussage impliziert, dass der Digitalbonus Bayern de-minimis-pflichtig ist und so ist es auch.

 

Wer sich über De-minimis-Grenzen informieren möchte, ist in dem Beitrag zu De-minimis-Beihilfen richtig.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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