keyboard_arrow_down

Förderung Digitalisierung in Sachsen

1. Förderung Digitalisierung für Mittelständler in Sachsen

Die Förderung zur Digitalisierung in Sachsen für mittelständische Unternehmen wird über die 2 landeseigenen Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank (SAB) abgedeckt:

 

  • Digitalisierung der Geschäftsprozesse (alias E-Business)
  • IT-Sicherheit (alias Informationsschutz)

 

Zusätzlich können Unternehmen von den Bundesförderprogrammen go-digital und Digital Jetzt profitieren.

 

Zunächst werden die landeseigenen Förderprogramme vorgestellt und bewertet. Zusätzlich sind für Unternehmen in Sachsen auch go-digital und Digital Jetzt als Bundesförderprogramme verfügbar.

 

Go-digital befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags in einer Evaluationsphase und es wird in kommender Zeit darüber entschieden, ob das Förderprogramm nach dem 31.12.2021 bestehen bleibt. Digital Jetzt wird ebenfalls ein eigener Beitrag gewidmet. So erhalten Sie die optimale Entscheidungsgrundlage, welches Förderprogramm am besten zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passt.

1.1 Förderprogramm E-Business Sachsen

Bitte beachten Sie, dass für die Förderperiode 2014 – 2020 eine Antragstellung für Unternehmen aus den Kreisen Leipzig, Nordsachsen und aus dem Altkreis Döbeln keine Antragstellung mehr möglich ist.

Das Förderprogramm E-Business zielt maßgeblich darauf ab, interne Kosten im Unternehmen durch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu senken. Es werden keine Produkt- bzw. Appentwicklungen gefördert, die zu einer Umsatzsteigerung führen.

Für die Antragstellung ist es nicht relevant, ob der Sitz oder nur eine Betriebsstätte des Unternehmen in Sachsen besteht. Im Falle mehrere Betriebsstätten ist zu beachten, dass die Förderung nur für die sächsische Betriebsstätte gewährt wird.

1.1.1 Wer wird gefördert durch E-Business?

Es werden alle mittelständischen Unternehmen gefördert, sowohl gewerblich als auch freiberuflich, die die KMU-Definition erfüllen (max. 250 Mitarbeiter). Finanz-, Assekuranz- und Vermittlungsdienstleister sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Für die Antragstellung ist es nicht relevant, ob der Sitz oder nur eine Betriebsstätte des Unternehmen in Sachsen besteht. Im Falle mehrere Betriebsstätten ist zu beachten, dass die Förderung nur für die Sächsische Betriebsstätte gewährt wird.

 

Falls Sie ein förderfähiges Projekt haben, von dem auch Betriebsstätten außerhalb Sachsens profitieren, werden nur die Kosten gefördert, die auf die Betriebsstätte in Sachsen entfallen.

1.1.2 Förderfähige Inhalte und konkrete Beispiele

Abstrakt formuliert, werden folgende Inhalte gefördert:

 

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (maximal 5 Tagewerke à 900 EUR Tagessatz)
  • technische Realisierung, durchgeführt durch externe Dienstleister
  • Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware (ausgeschlossen ist Standardsoftware wie z.B. Microsoft Office, Lexware Financial Office, sevdesk)
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen

 

Die Begrenzung bezüglich der Beratung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten auf maximal 5 Tage und 900 EUR Tagessatz würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Beratung und Planung allein nicht ausreicht, da die Bagatellgrenze von förderfähigen Kosten in Höhe von 5.000 EUR nicht erreicht wird.

Wer also nur berät und plant, ist in diesem Förderprogramm nicht richtig.

Die internen Personalkosten sind außerdem nicht zuwendungsfähig.

 

Typische Beispiele zu förderfähigen Projekten sind:

 

  • Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
  • ERP-Systeme (inkl. Anbindung an Website)
  • Zeitmanagementsysteme
  • individuelle Buchhaltungssoftware
  • Projektmanagement
  • Mitarbeiterführung

 

Bitte beachten Sie, dass die Betriebskosten (bzw. Lizenzkosten) von Software nicht gefördert werden.

1.1.3 Wie hoch ist die Förderung?

Es werden bis zu 50.000 EUR Zuschuss gewährt. Die förderfähigen Kosten (Bagatellgrenze) müssen mindestens 5.000 EUR betragen. Bei einer 50 % Förderquote belaufen sich die maximal anerkannten Projektkosten auf 100.000 EUR.

1.1.4 Wichtige Hinweise zu E-Business

Die Förderung darf insgesamt nur einmal innerhalb von 3 Jahren gewährt werden. Idealerweise sollten Sie also die förderfähigen Kosten, welche voraussichtlich in den nächsten 3 Jahren entstehen, direkt in das Projekt integrieren.

Dabei ist zu beachten, dass ein Förderprojekt maximal 12 Monate läuft. Somit müssten die Kosten aus dem 13. bis zum 36. Monat in die ersten 12 vorgezogen werden, um optimal von der E-Business Förderung in Sachsen zu profitieren.

 

1.1.5 Wann können Sie mit Ihrem E-Business Vorhaben starten?

Sie dürfen nach Antragseingang bei der SAB starten. Der Antragseingang ist erst rechtsgültig, wenn das online-Formular zum Antrag versendet und die Antragsformulare postalisch im Original bei der SAB angekommen sind.

1.1.6 Antrags- und Dokumentationsprozess

SAB-Förderportal Antragseinreichung

Der Antrag wird elektronisch über das SAB-Förderportal eingereicht. Dort wird in die Punkte Vorhaben, Ausgaben, Finanzierung, Antragsteller, Erklärung, Anlagen und Einreichen unterteilt.

Als Anlagen werden die Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und die Identifikation (z.B. Personalausweis) notwendig.

Sie prüfen alle Angaben und reichen anschließend den Antrag online ein.

Cosmetic Arrow

Generierung des Antrags als PDF

Anschließend laden Sie das Antrags-PDF herunter, unterschreiben es rechtsgültig und versenden es an die SAB per Post. Nach der Bestätigung des Antragseingangs durch die SAB dürfen Sie förderunschädlich loslegen.

Cosmetic Arrow

Bewilligung

Nach umfangreicher Prüfung der SAB wird Ihnen der Bewilligungsbescheid zugestellt.

Cosmetic Arrow

Anforderung des Zuschusses

Nach Projektende füllen Sie den Verwendungsnachweis, die Belegliste sowie die Erklärung zum Buchführungssystem aus, unterschrieben und senden diese im Original an die SAB.

Nach positiver Prüfung wird Ihnen der Zuschuss überwiesen.

Cosmetic Arrow

1.2 Förderprogramm Informationsschutz Sachsen

Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms zum Informationsschutz sind hinsichtlich Förderhöhe, Förderquote, antragsberechtigter Unternehmen und maximaler Projektdauer identisch zu denen in E-Business.

Auch der Prozess der Antragstellung und die Unterlagen zum Verwendungsnachweis sind identisch zu denen in E-Business (s.o.).

Die Unterschiede betreffen hauptsächlich die förderfähigen Themen und die anerkannten Kosten.

1.2.1 förderfähige Kosten

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

 

  • Schutzbedarfsfeststellung (Beratungen durch qualifizierte IT-Dienstleister zur Analyse schutzrelevanter Unternehmensprozesse und zur Ableitung von Handlungsempfehlungen auf Basis ISO 27001 bzw. der jeweiligen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandards oder ähnlicher Standards)
  • Umsetzung der Handlungsempfehlungen (Beratungen zur Umsetzung, Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware, Einführung in die betriebliche Praxis, technische Anbindung und Schulung)

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

 

  • Beratungsleistungen (bis zu 15 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag)
  • Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
  • Fremdleistungen bei der Installation zur Anbindung an die interne Technologieinfrastruktur
  • Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Mitarbeiterschulungen)

2. Förderung Digitalisierung in Sachsen für Pflege

Pflegeeinrichtungen können auch von den o.g. Förderprogrammen zum Informationsschutz sowie E-Business profitieren.

 

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit von einer 80 % Förderung des Landes Sachsen zur Digitalisierung von Prozessen im Gesundheitswesen, zur Entwicklung patentorientierter Anwendungen und für Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke zu profitieren.

 

Der Name des Förderprogramms lautet eHealthSax Teil A.

 

Da Anträge immer bis zum Stichtag 31.03. gesammelt werden, ist dieses Förderprogramm eingeschränkt nutzbar und wird in diesem Beitrag nicht näher behandelt. Bei weitergehendem Interesse zum Förderprogramm haben Sie die Möglichkeit auf der Seite der SAB zu diesem Förderprogramm mehr Informationen einzuholen.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

X
  • Fördertöpfe für eigene Kosten & Investitionen einsetzen
  • ganzheitliche Fördermittelstrategie für Unternehmen
  • Kombination von Fördermitteln möglich
  • über 3.000 Förderprogramme
  • bis 66.000 € Zuschuss p.a. im kleinsten Rechtsrahmen
1.250 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren
  • bis zu 1 Stunde
  • persönlich mit Alexander Thiem
  • Ihre Fragen in Bezug auf Fördermittel
  • inkl. Vor- und Nachbereitung
300 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren

Schreibe einen Kommentar

0
Would love your thoughts, please comment.x