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Förderung Digitalisierung NRW für 2022

1. Überblick Fördermittel zur Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen

Die Förderung der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen begünstigt besonders den Mittelstand, darunter Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk sowie im Allgemeinen kleine und mittlere Unternehmen. Die 7 in diesem Beitrag vorgestellten Förderprogramme unterteilen sich in 5 Förderprogramme auf NRW-Ebene (alle zusammengefasst unter MID) und 2 Bundesförderprogramme zur Digitalisierung (go-digital und Digital Jetzt). Erfreulicherweise wurde bekannt gegeben, dass auch go-digital bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.

 

Als besondere Voraussetzung für die 5 Landesförderungen gilt dabei, dass Unternehmen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Eine einfache Betriebsstätte reicht bei den Landesförderungen nicht aus. Den 2 Bundesförderungen ist es übrigens nicht wichtig, ob es um einen Hauptsitz oder Betriebsstätte in NRW geht, in beiden Fällen ist die Antragsberechtigung gegeben. Es werden Zuschüsse zu konkreten Investitionsvorhaben, für innovative Digitalisierungsvorhaben oder für eine Neuanstellung von Personal im Zusammenhang mit Innovationsvorhaben vergeben.

 

Die Förderung zur Digitalisierung in NRW erfolgt maßgeblich über landesspezifische Förderprogramm Mittelstand Innovativ Digitalisierung (MID). Zu diesem Förderprogramm gehören aktuell 5 Fördermodule, die unterschiedliche Zielgruppen und Vorhaben fördern. In diesem Beitrag werden alle 5 Fördermodule umfassend vorgestellt. In den Klammern sind die Themen der jeweiligen Fördermodule umrissen:

 

MID-Gutscheine:

 

  • MID-Digitalisierung
  • MID-Analyse
  • MID-Innovation

 

eigenständige MID-Fördermodule:

 

  • MID-Assistent
  • MID-Invest

 

Zusätzlich gab es MID-Plus als Fördermodul. Da dieses jedoch nur bis zum 30.09.2021 beantragt werden konnte, geht dieser Beitrag nicht umfassender darauf ein.

 

Alle benannten MID-Fördermodule sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation werden von der Förderstelle zusammenfassend als MID-Gutscheine bezeichnet. Diese MID-Gutscheine haben einen ähnlichen Ablauf der Beantragung, daher macht es Sinn diese 3 Fördermodule im weiteren Verlauf als MID-Gutscheine zusammenzufassen und nur stellenweise auf die Unterschiede einzugehen.

 

MID-Assistent und MID-Invest werden separat erläutert, da hier teilweise größere Unterschiede in der Beantragung entstehen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der MID-Förderprogramme.

 

Zusätzlich haben Unternehmen in Nordrhein-Westfalen Zugriff folgende Bundes-Zuschussprogramme zur Digitalisierung:

 

2. Antragsberechtigte Unternehmen

Beachte: Bei allen MID-Varianten ist zu berücksichtigen, dass das Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben muss. Bei vielen Förderprogramm reicht es aus, wenn eine Betriebsstätte vorhanden ist. Bei MID nicht. Zusätzlich müssen weitere Kriterien wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Die Grenzen werden in den folgenden Unterkapiteln benannt.

2.1 MID-Gutscheine

Die MID-Gutscheine (Digitalisierung, Analyse, Innovation) können von Unternehmen beantragt werden, die maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente) und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen EUR ausweisen. Werden die Zahlen zu Mitarbeiter, Umsatz bzw. Bilanzsumme eingehalten, spricht man davon, dass die EU-KMU-Definition erfüllt ist.

2.2 MID-Assistent

Bei MID-Assistent dürfen nur Unternehmen gefördert werden, die weniger als 50 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten beschäftigen. Maximal 5 Mitarbeiter exklusive Geschäftsführer und Werkstudenten dürfen dabei einen akademischen Abschluss vorweisen.

2.3 MID-Invest

Gleiche Zielgruppe wie MID-Gutscheine siehe Kapitel 2.1. – bitte beachten, dass Soloselbständige ohne Mitarbeiter von der Förderung ausgeschlossen sind.

3. Förderfähige Themen

In allen MID-Fördermodulen sind folgende Themen nicht förderfähig:

 

  • Maßnahmen zur Vertriebsdigitalisierung
  • Online-Marketing-Maßnahmen (Web-Shop-Erstellung)
  • die Erstellung oder Optimierung einer Website
  • Dokumenten-Management-Systeme
  • papierloses Büro
  • CRM-Systeme
  • ERP-Systeme
  • Waren-, Lagerwirtschaftssysteme
  • Interne Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Reine Analysevorhaben ohne Umsetzungskomponente (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Digitalisierungscheck allgemein ohne konkreten Bezug zu einem Produkt oder einer Dienstleistung (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Allgemeine IT-Sicherheitsmaßnahmen ohne konkreten Bezug zu einem Produkt oder eine Dienstleistung (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Marktrecherchen/ -Studien (bei der Gutscheinvariante MID-Analyse)
  • Gutscheinvariante MID-Innovation ohne vorliegende Analyseergebnisse
  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden müssen sowie Maßnahmen die vorwiegend der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen
  • Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen
  • Ersatz von TK-Anlagen
  • Kassensysteme
  • Reine Reinvestitionsvorhaben
  • Hardware, Infrastrukturmaßnahmen
  • Software, Softwarelizenzen
  • Updates, Wartung, Service, Support
  • Leasing, Kauf-Leasing, Sale and Lease Back
  • Kapitalbeschaffungen, Zinsen

3.1 MID-Gutscheine

Die MID-Gutscheine umfassen wie oben geschrieben die Fördermodule MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation.

3.1.1 MID-Digitalisierung

Bei MID-Digitalisierung als Teilmodul der MID-Gutscheine werden beispielhaft folgende Themen bezuschusst:

 

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Energiewende und Elektromobilität
  • AR und VR-Entwicklungen zur Unterstützung des Kundenservice
  • Digitale Werkzeuge im Baugewerbe, Building Information Modeling (BIM)
  • Software-/ App-Entwicklungen im Zusammenhang mit einem Produkt oder
    einer Dienstleistung
  • Vernetzung von Produktionsprozessen und Anlagen
  • Vorhaben zu Cognitive Computing
  • Maschinelles Lernen
  •  Prognostik
  • Predictive Maintenance
  • Automatisierungs- und Regelungstechnik
  • Smart Grids
  • Digitale Anwendungen im Gesundheitsbereich (eHealth)
  • (altersgerechte) Assistenzsysteme; Smart Home, Gebäudeautomatisierung

 

Viele Unternehmen werden MID-Digitalisierung noch aus den Vorjahren kennen. Die Hürde zur Bewilligung eines Antrags hat sich erhöht, da deutlich weniger Themen um Website und IT-Systeme (z.B. CRM / ERP / Webshop / Vertriebsdigitalisierung) nicht mehr mit Hilfe der Digitalisierungsgutscheine gefördert werden. Die Förderung interner Prozessdigitalisierung ist nun vollkommen ausgeschlossen.

 

Ebenfalls bekannt war ursprünglich die Antragstellung in Gutschein A für Analyse / Machbarkeitsstudie und Gutschein B für Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme. Diese werden im aktuellen Antragsjahr nicht mehr getrennt. Demnach ist es nicht mehr möglich sich nur für die Analyse oder Machbarkeitsstudie zu entscheiden, da die Umsetzungsphase bei der Beantragung von MID-Digitalisierung obligatorisch ist.

 

Anspruchsvoller sind die Projekte dahingehend geworden, dass die Digitalisierungsgutscheine nun schwerpunktmäßig intelligente Applikationen sowie die digitale Vernetzung von Maschinen fördern, insbesondere auch mit Methoden des maschinellen Lernens.

 

Für viele Projekte kann dies ein kritischer Punkt sein, weil die Umsetzung z.B. eines individuellen Cognitive Computing / Predictive-Maintenance Vorhaben doch deutlich Budget in Anspruch nehmen und die MID-Förderung auf 15.000 EUR Zuschuss gedeckelt ist. Go-digital hat in der neuen 2022-er Fassung nun auch das Modul go-data, das u.a. K.I.-Vorhaben bezuschusst, aber auch hier ist die Decklung auf 16.500 EUR Zuschuss nicht wesentlich höher als MID.

 

Alternativ lohnt sich ein Blick auf Digital Jetzt mit bis zu 50.000 EUR Zuschuss, da Vorhaben zur Digitalisierung von Prozessen bzw. K.I. mit bis zu 50.000 EUR bezuschusst werden können. Bei einer angenommenen Förderquote von 50 % (i.d.R. zwischen 40 und 70 %) können somit 100.000 EUR Projektkosten eingereicht werden.

3.1.2 MID-Analyse

Grundsätzlich geht es bei MID-Analyse darum, eine Studie oder Recherche bzw. Beratung zur Machbarkeit eines konkreten Innovationsprojekts herauszustellen. Eine Hochschule oder eine Forschungsauftrag kann vom Antragsteller beauftragt werden.

 

Dazu heißt es auf der offiziellen Website des Landes NRW zu MID:

 

Bevor intelligente und innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren weiter- oder neu entwickelt werden, kann eine Hochschule oder Forschungseinrichtung dafür engagiert werden, den geplanten Entwicklungsschritt aus wissenschaftlicher und praxisnaher Perspektive zu untersuchen und zu unterfüttern. Auch für die Konzeption beispielsweise eines neuen Produkts kann MID-Analyse eingesetzt werden.

 

förderfähige Projekte sind z.B. in folgenden Bereichen möglich:

 

  • Quantentechnologien (intelligente Aktoren und Sensoren)
  • Ressourcen-, Energie- und Werkstoffeffizienz
  • zukunftsweisende Mobilitätskonzepte
  • Sektorenkopplung /Power to Technologien
  • Stoffliche Nutzung von Biomasse und alternativen Kohlenstoffquellen
  • Wasserstoffgewinnung und -wirtschaft
  • Urbane Energielösungen
  • Biologisierung der Industrie/ Wirtschaft
  • Umstellung der Produktion auf biogene Rohstoffe

 

3.1.3 MID-Innovation

Der Charakter von MID-Innovation kann als Folgeschritt zu MID-Analyse betrachtet werden und wird im Falle einer Kombination beider Gutscheine auch in dieser Reihenfolge beantragt.

 

Eine Übersicht förderfähiger Themen:

 

  • Bau von Prototypen in einer Laborumgebung / Schnittstellen zu bestehenden
    Systemen
  • Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen
    Grundlagen notwendig ist
  • Demonstrationsmaßnahmen
  • Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen
    und Verfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen
    Umfeld

 

Auftragnehmer dürfen bei dieser Variante nur Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein. An Unternehmen dürfen keine Aufträge vergeben werden.

3.2 MID-Assistent

Grundsätzlich geht es um eine Lohnförderung für bis zu 2 Jahre für junge Hochschulabsolventen, die in einem konkreten Digitalisierungs- und Innovationsprojekt ihr Wissen einbringen.

 

Der Hochschulabschluss des zu fördernden Absolventen darf maximal 2 Jahre in der Vergangenheit liegen. Die Anstellung muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

 

Die Anstellung sollte idealerweise unbefristet erfolgen, mindestens 2 Jahre sind jedoch Pflicht. Bitte beachten Sie auch, dass das Gehalt des MID-Assistenten nicht unterhalb der Fördersumme liegen darf.

 

Konkretes Projekt meint dabei die intelligente (Weiter-)Entwicklung und Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in den Beriechen Cyber-Physical-Systems, Mensch-Maschine-Schnittstelle oder die Implementierung digitaler Geschäftsmodelle.

3.3. MID-Invest

MID-Invest fördert hauptsächlich Hardware und Software, die zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Prozessen im Unternehmen beiträgt.

 

Auf der offiziellen Website heißt es:

 

Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.

 

Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.

 

z.B.

  • Spezifische Branchensoftwarelösungen zur Prozessdigitalisierung
  • Buchhaltungssoftware
  • Customer-Relationship-Management (CRM)
  • Einsatz von Chatbots zur Stärkung der digitalen Beratung und Kundenorientierung
  • Waren- und Lagerwirtschaftssysteme
  • Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
  • Enterprise-Ressource-Planning (ERP)
  • Funkboniersysteme
  • Sensoren/Aktoren/Spezialscanner
  • Virtual und Augmented Reality Lösungen (Hard- und Software)
  • Anlagen, Maschinen und Geräte zur lückenlosen Digitalisierung und digitalen Optimierung der internen Unternehmens-/Produktionsprozesse
  • Penetrationstest zur Bestimmung von IT-Sicherheitslücken
  • Firewall (Hard- und Software) zur IT-Sicherheit
  • Virenschutzsoftware in Verbindung mit einem Penetrationstest
  • Sicherheits-Managementsystem (ISMS)
  • Digitaler Identitätsnachweis (z.B. digitale Signatur zur sicheren Kommunikation)
  • Mobile Device Management Systems zur Erhöhung der Datensicherheit
  • Integrationssoftware-Lösungen zur Vernetzung von Anwendungen und Systemen (SaaS-Lösungen)

4. Förderquote & Förderhöhe

Bei allen hier vorgestellten Fördermodulen gibt es nicht nur eine Maximalförderung, sondern auch eine Minimalförderung. Das ist die sogenannte Bagatellgrenze. Wenn die voraussichtliche bzw. beantragte Förderung geringer ist als die Bagatellgrenze, wird Ihr Antrag abgelehnt.

 

Bagatellgrenzen der MID-Fördermodule:

 

  • MID-Digitalisierung: 5.000 EUR
  • MID-Analyse: 5.000 EUR
  • MID-Innovation: 10.000 EUR
  • MID-Invest: 3.000 EUR für Kleinstunternehmen 4.000 EUR für kleine und mittlere Unternehmen

4.1 MID-Gutscheine

4.1.1 MID-Digitalisierung

Im Zuge der MID-Digitalisierungsgutscheine werden bis zu 15.000 EUR Zuschuss vergeben. Die Förderquote beträgt 30 % für mittlere Unternehmen und 50 % als Zuschuss für Kleinst- und kleine Unternehmen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

4.1.2 MID-Analyse

MID-Analyse gewährt bis zu 15.000 EUR Zuschuss. Für Kleinst- und kleine Unternehmen werden dabei 80 % und für mittlere Unternehmen 60 % Förderquote gewährt.

4.1.3 MID-Innovation

MID-Innovation gewährt bis zu 40.000 EUR Zuschuss. Die Förderquote beträgt für Kleinst- und kleine Unternehmen 50 % und für mittlere Unternehmen 30 % der förderfähigen Ausgaben.

4.2 MID-Assistent

In Abhängigkeit von der Anzahl der bestehenden akademischen Fachkräfte im Unternehmen wird die Förderung gestaltet. Bei 0 bestehenden akademischen Fachkräften wird maximal 22.500 EUR Zuschuss pro Jahr und bei 1-5 Mitarbeitern mit akademischem Abschluss 15.000 EUR Zuschuss pro Jahr gewährt.

 

Die Förderung der Lohnkosten läuft insgesamt für bis zu 2 Jahre. Eine Auszahlung des Zuschusses ist dabei alle 2 Monate vorgesehen bis zum Ende des Förderprojekts.

4.3 MID-Invest

Mindestens 4.000 EUR und maximal 25.000 EUR werden als Zuschuss vergeben mit einer Förderquote von 50 % für kleine Unternehmen und 30 % für mittlere Unternehmen.

 

Die mindestens 4.000 EUR Zuschuss sind dabei als Bagatellgrenze zu betrachten.

 

Ggf. lohnt es sich den einen oder anderen Euro mehr auszugeben, damit die Bagatellgrenze erreicht oder überschritten wird!

5. Maximale Projektdauer

Für die Digitalisierungsgutscheine haben Sie die Wahl zwischen 6, 9 oder 12 Monaten Durchführungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme abgeschlossen werden.

 

Nach Beendigung des Durchführungszeitraums haben Sie dann noch 2 Monate Zeit zur Einreichung der Dokumentation.

 

Für MID-Assistent hingegen läuft das Projekt bis zu 24 Monate.

Für MID-Invest ist der maximale Durchführungszeitraum auf 3 Monate begrenzt.

6. Antragsprozess

Vorbereitung des Antrags

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Kriterien z.B. zur Förderzielgruppe, zur Förderfähigkeit des Vorhabens, anzuerkennede Kosten und die anderweitigen o.g. Informationen mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Eine gute Vorbereitung ist bei allen Förderanträgen die halbe Miete.

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Einreichung des online-Antrags

Je nachdem, ob Sie einen Gutschein, Assistenz oder Invest beantragen, gibt es unterschiedliche Portale.

 

Beantragung MID-Gutscheine

 

Beantragung MID-Assistent

 

Beantragung MID-Invest

 

 

Wichtig: Bei MID-Invest gibt es aktuell nur ein Losverfahren, das immer am 1. des Monats stattfindet. Bei den MID-Gutscheinen & Assistent ist direkt eine Antragstellung möglich. Bringen Sie bitte für die Antragsbearbeitung ca. 6 Wochen Geduld mit.

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Erhalt der Förderzusage sowie Durchführung des Vorhabens

Der Beginn des Vorhabens ist erst nach Erhalt der Förderzusage möglich.

 

Bitte achten Sie darauf keine verbindlichen Verträge oder Käufe vor Erhalt des Zuwendungsbescheids einzugehen. Dies würde automatisch zu einer Ablehnung der Förderung führen.

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Dokumentation & Auszahlung des Zuschusses

Die Förderungen werden im Ausgabenerstattungsprinzip gewährt. Das bedeutet, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen und die Ausgaben selbst tragen. Sie können anschließend durch Einreichung einer Mittelanforderung bzw. des Schlussberichts die Mittel teilweise oder vollständig zur Auszahlung anfordern.

Nur bei MID-Assistent können Sie zweimonatig vorab die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

 

Für die Vervollständigung der Dokumentation sind zusätzlich die Anlage 5, Anlage 7 sowie Anlage 9 zum Mittelabruf relevant (Dokumente sind auf der offiziellen Website des jeweiligen Förderprogramms verfügbar).

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7. Relevante Dokumente

Zu jedem Fördermodul wird mindestens eine De-minimis-Erklärung notwendig oder alternativ eine Erklärung zur Kleinbeihilfenregelung. Zusätzlich muss je nach Variante (Gutschein, Assistent oder Invest) noch eine abschließende Erklärung ausgefüllt werden. Die Dokumente finden Sie auf der Website des Projektträger Jülich.

 

 

Zusätzlich müssen ggf. Angebote / Gewerbeanmeldungen / Handelsregisterauszüge eingereicht werden. Die einzureichenden Dokumente sind abhängig vom Fördermodul.

8. Weitere Fördermöglichkeiten außer MID

Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen haben mit Mittelstand Innovativ Digitalisierung (MID) zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen interessante Optionen. Jedoch sind diese 5 Programme teilweise sehr spezfisch angelegt. Daher lohnt es sich ggf. auch auf die Bundesebene zu schauen mit den Förderprogrammen go-digital und Digital Jetzt.

 

Untenstehend finden Sie eine Tabelle als kurzen Vergleich des Digitalisierungsgutscheins mit den beiden Bundesprogramen zur Digitalisierung.

 

Bei investiven Vorhaben könnte jedoch neben der Digitalisierungsförderung auch eine Investitions- oder Innovationsförderung infrage kommen. Oder über eine bestehende Betriebsstätte in einem anderen Bundesland wird eine deutlich vorteilhaftere Betriebsstättenförderung für das Vorhaben gewährt. Letztendlich ist eine Beurteilung zu den möglichen Förderoptionen im Einzelfall zu treffen.

 

Die Identifikation des oder der passenden Förderprogramme übernehmen wir im Rahmen unseres Fördermittelchecks, der direkt online gebucht werden kann.

Förderung Digitalisierung NRW - go-digital - Digital Jetzt - Vergleich

Digitalisierungsgutscheine go-digital Digital-Jetzt
Antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen bis 250 MA mit Sitz in NRW, Förderung branchenunabhängig, daher auch Freiberufler

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Mitarbeiter mit Betriebsstätte in Deutschland, keine Freiberufler

Unternehmen jeglicher Branchen mit mind. 3 bis 499 MA mit mindestens einer Betriebsstätte in Deutschland

geografische Verfügbarkeit

nur Nordrhein-Westfalen

Deutschland

Deutschland

Förderhöhe

mindestens 5.000 EUR und maximal 15.000 EUR

keine Mindestförderung, maximal jedoch 16.500 EUR Zuschuss

in der Regel mind. 17.000 EUR Zuschuss und maximal 50.000 EUR Zuschuss bei Einzelvorhaben

Förderquote

zwischen 30 und 80 %

50 % der förderfähigen Kosten (maximal 33.000 EUR)

Förderquote abhängig von versch. Faktoren, variiert zwischen 30 und 70 %

Autorisierung Dienstleister

nicht erforderlich, alle Auftragnehmer in der EU werden akzeptiert

Dienstleister muss autorisiert sein vom BMWi

keine Autorisierung notwendig

Antrag aktuell möglich?

Ja. Antragszeit ca. 6 Wochen.

Ja. Antragszeit ca. 3 Monate.

Ja, allerdings muss erst das Losverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Nach Ziehung des richtigen Los’ Antragstellung möglich.

Befristung des Programms

Aktuell nicht vorgesehen, jedoch kann jederzeit Antragsstopp vom Ministerium verhängt werden.

Bis 31.12.2022 – aus Sicht des Autors jedoch Verlängerung wahrscheinlich

Richtlinie befristet bis 31.12.2023

9. Kombinierbarkeit von Fördermodulen

Nur MID-Analyse und MID-Innovation können in dieser Reihenfolge kombiniert werden. Dies macht auch Sinn, weil bei MID-Analyse zunächst z.B. die Machbarkeitsstudie oder die Technologierecherche durchgeführt wird und anschließend in MID-Innovation der Bau des Prototypen bzw. des Demonstrationsvorhabens erfolgt. Somit baut MID-Innovation auf MID-Analyse auf. Beide Gutscheine können demnach nicht zusammen, aber nacheinander beantragt werden.

Eine anderweitige Kombination innerhalb der Gutscheine ist nicht möglich.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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