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Förderungen in Bayern für Unternehmen in 2022

1. Fördervorteile für Unternehmen in Bayern

Dieser Beitrag gibt Unternehmen in Bayern einen Überblick über relevante bundeslandspezifische Förderthemen. Zusätzlich zu den Landesförderprogrammen gibt es noch die Bundes- und EU-Fördermittelebene für Unternehmen in Bayern. Fördermittel auf Bundesebene für Unternehmen werden in einem separaten Beitrag behandelt. Die ideale Kombination aus Fördermitteln verschiedener Ebenen lässt sich im Rahmen einer individuellen Fördermittelstrategie bestimmen.

 

Unternehmen in Bayern profitieren z.B. durch die Gewährung von Zuschüssen bis zu folgenden Grenzen:

 

  • 50.000 € für Digitalisierungsvorhaben
  • 16.500 € zu Digitalisierungsstrategien oder besserer ökonomischer Nutzung von Daten (auch KI)
  • 2,3 Mio. € im Rahmen von Kleinbeihilfen zu Investitionen (z.B. Gewerbebau)
  • 7,5 Mio. € zuwendungsfähige Kosten für Investitionen ohne Notifikation bei der EU-Kommission
  • 1.500 – 2.700 € zu Beratungskosten
  • 150.000 € für eine technologieorientierte Unternehmensgründungen im Bereich Software
  • 500.000 für FuE-Vorhaben oder technologieorientierte Unternehmensgründungen ohne Veröffentlichung der Zuwendung
  • 40.000 € durch Innovationsgutschein Spezial
  • 18.000 € für Planung, Entwicklung oder Durchführung von Innovationsvorhaben

2. Förderungen zur Digitalisierung in Bayern

Da die Förderungen zur Digitalisierung in Bayern besonders gefragt sind, wurde hierfür ein separater Beitrag geschrieben, um dem Thema besser gerecht zu werden. Abgedeckte Förderprogramme sind neben dem Digitalbonus Bayern, vorrangig in der Zuschussvariante, auch die Bundesförderprogramme zur Digitalisierung go-digital und digital jetzt.

 

Im Zuge von größeren Digitalisierungsvorhaben ab 200.000 EUR Ausgaben sollte auch eine Investitionsförderung (s. Kapitel 3) in Betracht gezogen werden, da über das Bayerische Regionalförderprogramm im Modul Transformation@Bayern (Merkblatt verlinkt) auch vielfältige Vorhaben in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte sowie Strategie und Organisation bezuschusst werden.

 

Die Mindestinvestitionsgrenze von 200.000 EUR ist dabei in allen Fördergebieten (nahezu ganz Bayern bis auf Großraum München) anwendbar. Es wird kein Unterschied zwischen einem sonstigen Fördergebiet und einem Fördergebiet mit besonderem Handlungsbedarf gemacht.

 

Wichtig hierbei ist, dass die Unternehmen die Voraussetzungen mindestens eines der beiden Investitionszuschussprogramme (GRW oder BRF) erfüllen. Am ehesten vergleichbar ist Transformation@Bayern mit einem Vorhaben des Digitalbonus Standard, der in der Zuschussvariante nur 10.000 EUR Zuwendung ermöglicht. Im Falle kleiner Unternehmen können bei angenommenen 250.000 EUR Investitionskosten bei 20 % Beihilfeintensität 50.000 EUR Zuschuss gewährt werden, was die maximale Förderhöhe des Digitalbonus Standard bei Weitem übersteigt.

 

Nur Digital Jetzt würde ebenfalls bis zu 50.000 EUR Zuschuss für ein Digitalisierungsvorhaben in Bayern gewähren. Dieses Förderprogramm hat andere Tücken: Im Losverfahren, welches durchaus einige Monate dauern kann, muss man erst einen Slot ziehen, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Mehr Informationen zur Bundesförderung finden Sie im Beitrag zu Digital Jetzt.

 

Idealerweise sollte der Einzelfall, z.B. mittels Fördermittelcheck, betrachtet werden, um eine sinnvolle Empfehlung zu potentiellen Förderprogrammen und deren Kombination auszusprechen.

3. Förderung Investitionen, Gewerbebau Bayern

Die Investitionsförderung in Deutschland und somit auch in Bayern erfolgt über den von Bund und Ländern gemeinsam festgelegten Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW-Förderung). Nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben wurden die strukturschwächsten Regionen festgelegt und einer Förderkategorie (D- oder C-Region) zugeordnet.

 

Da Bayern wirtschaftsstark ist, werden nur einige Regionen Ostbayerns von einer GRW-Investitionsförderung erfasst. Zusätzlich zur GRW-Förderung gibt es das Äquivalent auf Bundeslandebene, das Bayerische Regionale Förderprogramm (BRF) für die gewerbliche Wirtschaft.

 

Bei einem Blick auf die Bayerische Fördergebietskarte (s. Seite 3), die sowohl GRW als auch BRF umfasst, wird deutlich, dass nur der Großraum München von keiner Investitionsförderung umfasst wird.

 

Alle anderen Gebiete hingegen schon. Kreise mit besonderem Handlungsbedarf weisen bessere Förderbedingungen für Unternehmen in Bayern auf als sonstige Fördergebiete, die in der Karte ausgewiesen sind. Auch die Mindestinvestitionssummen für gewerbliche Unternehmen sowie gewerbliche Tourismusförderung liegen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf bei respektive 200.000 bzw. 50.000 EUR statt 500.000 und 100.000 EUR.

 

Neben der klassischen einzelbetrieblichen Investitionsförderung über BRF bzw. GRW, weist das BRF noch weitere spezialisierte Fördermodule aus, die z.B. die folgende Themen gesondert begünstigen:

 

  • Digitalisierung von Produkten, Verfahren, Prozessen und Dienstleistungen, sowie Aufbau von Plattformen
  • Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen
  • Tourismus

 

Die Richtlinie zum Bayerischen Regionalen Förderprogramm lehnt sich stringent an die GRW-Förderung an. Begriffe wie Primäreffekt, lohn- oder sachkostenbezogene Bezuschussung, besondere Anstrengung und Arbeitsplatzeffekte sind in GRW, ebenso wie im BRF vertreten.

 

Ein Gebiet, welches über GRW gefördert wird, ist nicht gleichzeitig Teil vom BRF und andersherum. Das BRF ist demnach als Ergänzung zu GRW zu sehen.

4. Förderung Innovationen in Bayern

Die Förderung von Innovationen hängen teilweise mit der Investitionsförderung zusammen. Es werden zudem spezialisierte und hochdotierte Förderungen für hochtechnologische Entwicklungen vergeben.

 

Bayern hat im Allgemeinen eine vielfältige, sehr ausgeprägte Förderlandschaft zur Innovations- und Technologieförderung. Der Projektträger Bayern betreut eine Reihe von interessanten Förderprogrammen, die Ihnen hier aufgelistet und verlinkt wurden:

 

 

Förderung von Ladevorrichtungen für einspurige Elektromobile mit bis zu 300 EUR je Ladepunkt, für Ladepunkte für zweispurige Automobile bis zu 1.500 EUR Zuschuss je Ladepunkt bei maximal 90 % Förderquote.

 

Im Topf sind insgesamt 3 Mio. EUR enthalten. Anträge sind bis zum 30.04.2022 möglich.

 

 

Aktuell sind in diesem Programm keine Anträge möglich.

 

 

Förderung von Stromerzeugung mit Wasserkraft für Anlagestandorte in Bayern mit bis zu 25 % der Investitionskosten, maximal 200.000 EUR Zuschuss.

 

 

Zweiphasige Förderung für 1) Erarbeitung eines technologischen Konzepts für die Unternehmensgründung und 2) Durchführung eines Entwicklungsvorhabens bis zum Prototypen für neugegründete und kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern.

 

Sowohl interne Personalkosten als auch Fremdleistungen sind zuwendungsfähig. Bei Softwareunternehmen werden maximal 150.000 EUR Zuschuss ausgereicht.

 

 

Förderung mit 25 bis 50 % Zuschuss für Entwicklungsvorhaben im Bereich Forschung und Innovation. Förderfähig auch hier sind Personalkosten, Auftragsforschung, Betriebsmittel, Investitionskosten.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen bis zu 400 Mitarbeiter für Entwicklungsvorhaben. Günstigerprüfung mit ZIM und Forschungszulage ratsam.

 

 

Antragstellung war bis 31.01.2022 möglich – erneute Antragstellung wieder im Herbst 2022 geplant. Bis dahin können sich Abweichungen ergeben, daher wird zu gegebener Zeit der Beitrag mit neuen Informationen aktualisiert.

 

 

Antragstellung war bis zum 15.11.2020 möglich – weitere Aufrufe wurden für 2021 geplant, jedoch nicht veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Programm in 2022 entwickelt.

 

 

Förderung von bis zu 90 % für Errichtung einer öffentlichen oder privaten Wasserstofftankstelleninfrastruktur. Antragstellung vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 möglich im Zuge eines Aufrufs – Stichtage sind unbedingt zu beachten.

 

 

Förderung von Planung, Entwicklung oder Umsetzung neuer Produkte (Innovationsgutschein Standard), ggf. mittels hochspezialisierter Begleitung durch eine Uni oder FH (Innovationsgutschein Spezial). Nur externe Leistungen sind zuwendungsfähig mit 40 bis 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Insgesamt sind maximal 18.000 EUR Zuschuss im Innovationsgutschein Standard und 40.000 EUR Zuschuss im Innovationsgutschein Spezial

 

 

Auf Bundeslandebene sind beim Projektträger Bayern mit den o.g. Förderprogrammen relativ viele aufgelistet, die meisten können jedoch aufgrund der Themenspezialisierung in der Regel schnell ausgeklammert werden.

 

In Bezug auf ein konkretes Vorhaben ist neben der Bayern-Ebene zur Technologieförderung auch die Bundesebene mit z.B. ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder der Forschungszulage zu berücksichtigen und ggf. zu vergleichen.

5. Fördermittel zur Unternehmensberatung in Bayern

Die Beratungsförderung in Bayern ist im Vergleich zur Innovations- und Investitionsförderung mau. Für Existenzgründer kann vor der Gründung eine geförderte Beratung erfolgen über die verlinkte Richtlinie zum Vorgründungscoaching in Bayern, für bestehende Unternehmen ist allerdings nur die BAFA-Beratungsförderung wirklich relevant. Die Grundlagen zu den förderfähigen Themen, Ablauf und Voraussetzungen der BAFA-Beratungsförderung finden Sie im Beitrag zur Verfahrensdokumtation mit BAFA-Förderung.

 

Wenn Sie hingegen mit Beratung abseits der betriebswirtschaftlichen, organisatorischen oder personellen Fragen der Unternehmensführung eher in Richtung Digitalisierung gehen möchten und dazu eine Beratung oder Umsetzung mit Förderung suchen, sei Ihnen die Übersicht zu möglichen Förderungen zur Digitalisierung in Deutschland empfohlen.

 

Wie so oft ist auch bei Förderprogrammen nicht alles in Stein gemeißelt. Obwohl vor der Durchführung eines Digitalisierungsvorhaben logischerweise nach einer Digitalisierungsförderung gesucht wird, kann bei Verwendung fortschrittlicher Technologien (z.B. K.I., Machine Learning, VR, AR etc.) auch eine Innovationsförderung infrage kommen auf Bayern-Ebene, Bundes- oder EU-Ebene.

6. Fördermittelberatung in Bayern

Unsere Fördermittelberatung in Bayern deckt auf Landesebene die angebotenen Förderinstrumente des Wirtschaftsministeriums Bayern, des Landesförderinstitutes des Freistaates Bayern (LfA), der Bürgschaftsbank Bayern sowie der Bayerischen Landesbank (BayernLB) ab. Zusätzlich beraten wir Unternehmen vergleichend zu Förderungen des Bundes und der EU.

 

Das Resultat unserer Fördermittelberatung in Bayern ist ein Gesamtförderkonzept, das die unterschiedlichen Förderinstrumente abgestimmt auf Ihr Vorhaben bewertet und priorisiert. Falls gewünscht, beantragen wir die identifizierten Förderungen im Anschluss für Sie.

 

Die Fördermittelberatung von foerdershop für Unternehmen in Bayern beginnt mit dem Fördermittelcheck. Dieser ist online buchbar.

7. Schlusswort

Unternehmen, die nicht ausschließlich in Bayern ansässig sind, sondern auch in anderen Bundesländern eine Betriebsstätte unterhalten, haben deutlich mehr Förderoptionen. Allgemeine Informationen zum Ablauf eines Förderprogramms, sowie einen Überblick über staatliche Förderungen für Unternehmen in Deutschland erhalten Sie in dem verlinkten Beitrag. Dieser enthält auch weitere Ressourcen für Ihre Recherche.

 

Bayern ist abschließend ein interessantes Bundesland für Förderungen, sowohl für Investitionen, Innovationen, als auch Digitalisierung. Das belegen nicht zuletzt die starken Antragszahlen der letzten Jahre im Digitalbonus, welche bei über 18.000 Stück lagen.

 

Im Sinne eines effektiven Fördermittelmanagements sollten Sie alle Förderoptionen im Blick behalten, um kein Geld liegen zu lassen, das Ihnen öffentliche Stellen gern zur Durchführung Ihres Vorhabens gegeben hätten.

Autorenprofil & Haftungausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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