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Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen

1. Fördermittel-Vorteile für Unternehmen in MV

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von folgenden maximalen Zuschussbeträgen:

 

  • 35.000 – 50.000 € für Investitionen zur Digitalisierung
  • 50.000 € zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • 16.500 € zu Online-Marketing
  • 2.700 – 3.200 € zu konzeptionellen Beratungen
  • 2,3 Mio. € im Rahmen der Kleinbeihilfenregelung
  • 1,5 Mio. € für einzelbetriebliche Innovationsvorhaben
  • 2 Mio. € für Verbundvorhaben
  • 100.000 € für Durchführbarkeitsstudien
  • 50.000 € für die Anmeldung von Schutzrechten
  • 200.000 für Prozessinnovationen

2. Fördermittel zur Digitalisierung in MV

Die Digitalisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern als Zuschuss erfolgt über das Förderprogramm DigiTrans.

 

Da Unternehmen in MV zusätzlich zu DigiTrans auch auf go-digital und digital jetzt als Zuschussprogramme des Bundes zur Digitalisierung zugreifen können, empfiehlt sich ein Vergleich der Förderprogramme bzw. eine Günstigerprüfung. In einigen Fällen kommt auch ein Betracht von Innovations- bzw. Investitionsförderung infrage. Diese Spezialfälle, ebenso wie rückzahlbare Förderkredite werden nicht in diesem Beitrag abgedeckt.

 

Die Grundlagen zu DigiTrans werden in diesem Kapitel behandelt, wer die Grundlagen zu go-digital und digital jetzt nachlesen möchte, dem sei der Beitrag zur Digital Jetzt Förderung mit tabellarischem Vergleich zu go-digital empfohlen.

 

DigiTrans fördert folgende Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition mit mindestens einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, in der das Vorhaben umgesetzt wird.

 

Thematisch förderfähig sind Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen zu:

 

  • der Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
  • Verbesserung IT-Sicherheit und Datenschutz

 

Diese förderfähigen Investitionen müssen als Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens aktivierungsfähig sein. In einigen Fällen dies diesbezüglich die Rücksprache mit dem Steuerberater sinnvoll sein. Standardsoftware und Standardhardware kommen für die Förderung nicht infrage. Go-digital und digital jetzt stellen hingegen nicht auf das Sachanlagevermögen ab. Bei beiden letztgenannten Programmen sind in jedem Fall Fremdleistungen förderfähig, eigene Personalkosten jedoch nicht.

 

Die Förderquote von 50 % wird nur auf kleine Unternehmen angewendet. Mittlere Unternehmen erhalten eine Förderquote von 35 % auf die zuwendungsfähigen Kosten. (s. Schwellenwerte der EU-KMU-Definition)

 

Damit ergibt sich für mittlere Unternehmen, die die Voraussetzungen von go-digital oder digital jetzt erfüllen, in nahezu allen Fällen eine höhere Förderquote über go-digital und digital jetzt.

 

Für kleine Unternehmen besteht in Bezug auf die Förderquote zu go-digital kein Unterschied. Da bei digital jetzt die Basisförderquote durch Bonuspunkte erhöht werden kann, ist keine Pauschalaussage möglich.

 

Ein weiterer Wermutstropfen bei DigiTrans besteht für Vorhaben über 20.000 EUR in zusätzlichen Anforderungen. Dazu heißt es wort-wörtlich aus der Richtlinie zu DigiTrans:

 

Das Unternehmen muss entweder durch internen oder externen Sachverstand nachweisen, dass die Investitionen für das digitale Geschäftsmodell und den digitalen Geschäftsprozess des Unternehmens innovativ sind. Die Darstellung soll anhand eines Konzeptes erfolgen, welches den besonderen innovativen Charakter beschreibt. Dabei soll der Fokus auf folgenden Punkten liegen:

 

– Darstellung der angestrebten Unternehmensziele die mit der Investition erreicht werden soll,
– Kurzdarstellung der jeweiligen Produkt-, Prozess- oder Organisationsinnovation, die mit der Investition umgesetzt werden soll,
– Finanzierungsplan.

 

Die Hürde zur Bewilligung eines Vorhabens über 20.000 EUR Projektkosten ist somit höher.

 

Maximal 100.000 EUR zuwendungsfähige Kosten werden anerkannt. Somit liegt der maximale Zuschuss über DigiTrans für kleine Unternehmen bei 50.000 EUR, und für mittlere Unternehmen bei 35.000 EUR.

 

Die Bagatellgrenze liegt für alle Vorhaben bei 8.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten. Somit errechnet sich auch eine Mindestförderung bei kleinen Unternehmen von 4.000 EUR und für mittlere Unternehmen von 2.800 EUR Zuschuss. Liegt Ihre Antrag für DigiTrans unterhalb der Bagatellgrenze, wird er abgelehnt.

Nicht antragsberechtigt bei DigiTrans:
  • Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien,
  • Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe,
  • Schulträger,
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschaftsund Buchprüfer, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
  • Unternehmen des Bergbau oder der Gewinnung von Steinen und Erden Vereine.

3. Fördermittel zu Investitionen in MV

Die Bezuschussung von Investitionskosten erfolgt über das Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW) in Mecklenburg-Vorpommern. Der Förderrahmen für dieses Förderprogramm ist bundeseinheitlich, daher wurde zu den Grundlagen dieser Förderung ein separater Beitrag zur GRW-Förderung geschrieben. Dort sind Informationen zu Fördervoraussetzungen, Primäreffekt, Begriffserklärungen, Positivliste förderfähiger Branchen und mehr enthalten.

 

Darin enthalten sind unter anderem Hinweise auf die neue GRW-Fördergebietskarte, die auch Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ab 2022 bis 2027 betreffen wird. Diese neue Fördergebietskarte befindet sich aktuell im Entwurfsstatus und wurde noch nicht final durch die EU-Kommission genehmigt.

 

In diesem Kapitel geht es darum, wie sich Mecklenburg-Vorpommern von diesem bundeseinheitlichen Rahmen unterscheidet und auf welche Besonderheiten zu achten sind.

 

Folgende Änderungen zieht die neue Fördergebietskarte für Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich mit sich:

 

  • keine Grenzzuschläge mehr für Regionen, die an Polen grenzen
  • Schwerin und Rostock werden von einem C-Fördergebiet zu einem C/D-Fördergebiet
  • alle anderen Kreise bleiben voraussichtlich C-Fördergebiete

 

Fazit: Förderquoten bleiben gleich oder sinken mit der neuen Fördergebietskarte in MV. In keinem Fördergebiet wird sich voraussichtlich die Förderquote erhöhen.

 

Üblicherweise hat das antragstellende Unternehmen ein Wahlrecht zwischen einer lohnkostenbezogenen und einer sachkapitalbezogenen Förderung. In Mecklenburg-Vorpommern wird laut Projektträger nur in Ausnahmefällen eine lohnkostenbezogene Förderung gewährt. Somit wird in der überwiegenden Mehrheit aller Fälle in Mecklenburg-Vorpommern eine sachkapitalbezogene Förderung gewährt.

 

Diese sachkapitalbezogene Förderung begünstigt z.B. die Errichtung oder Erweiterung von neuen Betriebsstätten. Dabei sind grundsätzlich folgende Ausgaben nicht zuwendungsfähig:

 

  • Grund und Boden
  • Fahrzeuge, geringwertige
  • gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Eigenleistungen
  • geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR

4. Förderungen von Innovationen in MV

Die Fördermittel zur Innovation sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Technologie-Beratungs-Institut (TBI) beheimatet.

 

Folgende Fördermodule wickelt das TBI ab:

 

  • FuE-Vorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Schutzrechte
  • Innovationsberatungsdienste
  • Prozessinnovationen
  • Investitionen in Folge von Prozessinnovationen

 

Alle o.g. Module sind Teil der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus.

 

Da für die Innovationsförderung neben den o.g. Modulen für Unternehmen auch Bundesprogramme wie ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder Horizont Europa als Nachfolger von Horizont 2020 zur Verfügung stehen, macht eine Prüfung der Fördermitteloptionen im Einzelfall Sinn, z.B. im Zuge des Fördermittelchecks.

5. Fördermittelberatung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Fördermittelberatung von foerdershop in Mecklenburg-Vorpommern ist auf Unternehmen ausgerichtet und umfasst die relevanten Förderprogramme der lokalen Förderstellen wie:

 

  • Technologie-Beratungs-Instituts (TBI)
  • Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
  • Wirtschaftsministerium MV
  • Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
  • Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern

 

Zusätzlich zu den lokalen Förderstellen berücksichtigt foerdershop in der Fördermittelberatung auch Förderstellen und Förderprogramme des Bundes und der EU. Somit können wir flexibel das beste Förderprogramm für Sie auswählen. Der erste Schritt zur Fördermittelberatung besteht in der Durchführung eines Fördermittelchecks. In selteneren Fällen reicht auch eine kurze individuelle Beratung aus für potentielle Fördermittelempfänger aus.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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