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Förderungen in Rheinland-Pfalz für Unternehmen

1. Fördermittelvorteile für Unternehmen in Rheinland-Pfalz

Unternehmen in Rheinland-Pfalz profitieren von Fördermitteln auszugsweise mit folgenden maximalen Zuschussbeträgen:

 

  • 16.500 € für Online-Marketing, Erstellung von Webseiten
  • 15.000 € für Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen
  • 50.000 € zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • 2.700 für eine konzeptionelle Beratung
  • 6.000 € für eine technologieorientierte Beratung
  • 1,8 Mio. € für ein Investitionsvorhaben im Rahmen der Kleinbehilfenregelung
  • 5 Mio. € für die Implementierung betrieblicher Innovationen
  • 3.000 bis 5.000 für eine Messeteilnahme

2. Förderungen in Rheinland-Pfalz zur Digitalisierung

Die Förderung der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz erfolgt hauptsächlich über den DigiBoost mit bis zu 15.000 EUR Zuschuss. 

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe mit bis zu 100 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, in der das Vorhaben umgesetzt wird. Folgende Themen können im Rahmen eines maximal 15 Monate dauernden Projekts gefördert werden:

 

 

1. Digitalisierung von Produktion und Verfahren

 

1.1 Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung, Lagerverwaltung oder Warenwirtschaft

1.2 digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung von Effizienz und Qualität von Prozessen

1.3 Produktions- und Ablaufsteuerung

1.4 Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data Anwendungen)

1.5 Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und zugehörige Komponenten

1.6 Einführung oder Verbesserung von CRM- / ERP-Systemen sowie vollständige Vernetzung der Systeme

1.7 Einbindung additiver Fertigungsverfahren in die Wertschöpfungskette

1.8 Einführung von predictive maintenance Anwendungen

 

 

2. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen

 

2.1 Einführung von IoT-Lösungen

2.2 Infrastruktur für mobiles Arbeiten

2.3 Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Onlineshops

2.4 Schaffung und Optimierung von digitalen Kundenschnittstellen

2.5 Einführung von professionellen IT-Sicherheitslösungen

 

 

3. Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen

 

3.1 Aufbau und Optimierung von digitalen integrierfähigen Plattformen (z.B. Onlineshops oder online-Kundeninteraktion

3.2 Software-/App-Entwicklungen im Zusammenhang mit einem neuen Produkt oder einer Dienstleistung

3.3 Einführung datenbasierter oder digitaler Kundeninteraktion

3.4 Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden

nicht förderfähige Themen

– Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich der Umsetzung
gesetzlicher Vorschriften und nicht der unmittelbaren betrieblichen
Prozessverbesserung dienen
– reine Ersatzbeschaffungen
– Finanzierungskosten, Ausgaben für die Beschaffung von Kapital sowie als Vorsteuer abziehbare/erstattungsfähige Umsatzsteuer
– Personalausgaben und Eigenleistungen des geförderten Unternehmens
– Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service
Cloud-Services), die der Einführung allgemein üblicher Standard- oder
Basislösungen dienen
– IKT-Grundausstattung/klassische Telefonie
– Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen
– Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess
– Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung

Die Förderquote hängt von der Anzahl der Mitarbeitenden ab. Die Tabelle zur Einordnung der Förderquote in Anhängigkeit von der Mitarbeiteranzahl finden Sie unten. Der Faktor, mit dem jeder Mitarbeiter gezählt wird, hängt von der Stundenanzahl pro Woche laut Arbeitsvertrag ab:

 

  • Mitarbeitende auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3
  • Mitarbeitende bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeitende bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeitende über 30 Stunden = Faktor 1

 

Beispiel: bei 5 Teilzeitangestellten mit 20 Wochenstunden und 8 Vollzeitangestellten mit 40 Wochenstunden ergibt dies 10,5 Mitarbeiter für den DigiBoost.

Förderquote
unter 10 Mitarbeiter

75 %

10 - 29,9 Mitarbeiter

50 %

30 - 100 Mitarbeiter

25 %

Unternehmen in Rheinland-Pfalz können neben dem DigiBoost noch go-digital und digital jetzt in Anspruch nehmen zur Förderung der Digitalisierung.

 

Insbesondere Unternehmen ab 30 Mitarbeiter können von go-digital durch die 50 % Förderquote und bis 16.500 EUR Zuschuss in größerem Maße profitieren als von DigiBoost. Zusätzlich sind bei go-digital Themen wie klassisches Online-Marketing (SEO, SEA, Social-Media) und Webentwicklung (reine Website) im Vergleich zum DigiBoost förderfähig.

 

Somit sollten Unternehmen strategisch auswählen, für welche Inhalte der DigiBoost verwendet wird, um zusätzlich die maximal 16.500 EUR bei go-digital und 50.000 EUR Zuschuss bei digital jetzt auszureizen! In Summe sind demnach 81.500 EUR Zuschuss zur Digitalisierung für Unternehmen in Rheinland-Pfalz möglich.

 

Unternehmen, die alle 3 Förderprogramme für die Digitalisierung in Anspruch nehmen möchten, sollten auf eine Vermeidung von Doppelförderung achten und Ausgaben für ein Förderprogramm nicht gleichzeitig auch in einem anderes Förderprogramm unterbringen.

 

Zusätzlich gilt es im Fall von Vorförderungen natürlich die De-minimis-Grenzen einzuhalten.

 

Unternehmen, die professionell zu Fördermitteln betreut werden möchten, gibt es die Möglichkeit eines Fördermittelchecks oder einer individuellen Beratung.

3. Fördermittel zu Investitionen in RLP

Förderungen zu Investitionen, wie z.B. zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (z.B. Halle, Bürogebäude) wird über die GRW-Förderung und das landesweite Regionalförderprogramm zur Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO) in Rheinland-Pfalz abgedeckt. Die Förderquote beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss.

 

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags besteht eine Übergangsphase für die GRW-Förderung aufgrund des Förderperiodenwechsels. Voraussichtlich kann die GRW-Förderung wieder ab Frühjahr 2022 beantragt werden. Die Landesförderung REGIO kann aktuell weiterhin beantragt werden.

 

Die Grundlagen zur GRW-Förderung wurden in einem separaten Beitrag beschrieben, da diese Förderung bundesweit in den einzelnen Bundesländern sehr ähnlich strukturiert ist und auf gleichem Vokabular aufbaut.

 

Die förderfähigen Gebiete in Rheinland-Pfalz sind in der Fördergebietskarte hinterlegt. Alle Gebiete, die eine magenta-Umrandung aufweisen, sind Landesfördergebiete. Innerhalb des Landesfördergebiets liegen in grün und gelb GRW-Fördergebiete. Innerhalb der grünen und gelben Gebiete kann nur die GRW-Förderung beantragt werden.

 

Gebiete außerhalb der magenta-Markierung und Gebiete, die nicht grün oder gelb sind, sind keine Fördergebiete. Kein Fördergebiet bedeutet Investitionen sind nicht über REGIO oder GRW zuwendungsfähig.

 

Die neue Fördergebietskarte ab dem Frühjahr 2022 wird voraussichtlich eine Ausweitung der GRW-Fördergebiete für Rheinland-Pfalz nach sich ziehen, aus Sicht des Autors aber auch eine Verringerung der Landesfördergebiete nach Regio im gleichen Umfang wie die Vergrößerung der GRW-Gebiete.

 

Ursprünglich wurde die Regio-Förderung ins Leben gerufen, um den Wegfall von GRW-Fördergebieten aus der Vergangenheit aufzufangen. Daher sind beide Richtlinien nahezu gleich in den Förderkonditionen.

 

Bei beiden Förderrichtlinien müssen mindestens 20.000 EUR Zuschuss beantragt werden, damit der Antrag berücksichtigt wird. Liegt Ihr beantragter Zuschuss im Antrag bei der GRW oder Regio Förderung in Rheinland-Pfalz unterhalb von 20.000 EUR (Bagatellgrenze), zieht dies eine Ablehnung nach sich aufgrund der Unterschreitung der Bagatellgrenze.

 

Anträge auf Investitionszuschüsse sind regelmäßig sehr umfangreich. Während und jahrelang nach Ende des Investitionsvorhabens muss zudem auf die Einhaltung von Auflagen geachtet werden, um nicht das Risiko einer verzinsten Rückzahlung einzugehen. Daher empfiehlt sich eine professionelle Betreuung durch einen Fördermitteldienstleister.

 

Wer einen GRW- oder Regio-Antrag erfolgreich steht, kann durchaus einige hundert Tausend oder mehrere Millionen EUR Zuschuss einwerben.

4. Fördermittelberatung Rheinland-Pfalz

Die Fördermittelberatung von foerdershop in Rheinland-Pfalz deckt alle relevanten Förderprogramme lokaler Förderstellen ab, wie zum Beispiel:

 

  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz

 

Zusätzlich zu den Förderangeboten von lokalen Förderstellen recherchiert foerdershop auf Bundes- und EU-Ebene nach passenden Förderprogrammen für Kunden. Somit können ggf. für ein oder mehrere Vorhaben Förderinstrumente in Form von Zuschüssen, Förderkrediten, Bürgschaften und Mezzaninekapital auf Ebene von Rheinland-Pfalz, Bund und EU kombiniert werden.

 

Die Fördermittelberatung in Rheinland-Pfalz beginnt mit einem Fördermittelcheck zur Ausarbeitung eines individuellen Fördermittelkonzepts.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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