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Staatliche Förderung Digitalisierung BW

1. Überblick

Die Digitalisierungsprämie in Baden Württemberg gibt es seit mehreren Jahren, aber sie ist heute besser als in der Vergangenheit.

 

Ausgesprochen bezeichnet sich die Förderung als Digitalisierungsprämie Plus, jedoch wird aus Gründen der Vereinfachung in diesem Beitrag diese nur als Digitalisierungsprämie bezeichnet.

 

Damals war die Antragstellung ausschließlich über die Hausbank möglich in Form eines Kredits, unter Umständen mit Tilgungszuschuss. Die Antragseinreichung war unnötig kompliziert und teilweise mussten die Banken separate Gebühren (bis zu 1.500 EUR) nehmen, was sie aber eigentlich nicht durften. Damit relativierte sich der Nutzen der Förderung zügig, insbesondere bei kleineren Zuschüssen von z.B. 5.000 EUR.

 

Heute ist es möglich die Digitalprämie Baden-Württemberg in 2 Modulen zu beantragen, einerseits als direkten nicht rückzahlbaren Zuschusses über die L-Bank. Und andererseits als Kreditvariante. Bei letzterer wurde der Weg über die Hausbank beibehalten. Aus diesem Grund und da die meisten Nutzer an dem direkten Zuschuss interessiert sind, wird in diesem Beitrag nur die Digitalisierungsprämie in der Zuschussvariante behandelt.

 

Die Digitalisierungsprämie ist eine allgemeine De-minimis-Beihilfe. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie abzüglich Vorförderungen die Digitalisierungsprämie noch in Anspruch nehmen können. Sie finden einen separten Beitrag zum Thema De-minimis Beihilfen.

2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen

Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen erstreckt sich auf alle Branchen, maximal 500 Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten darf ein Unternehmen bzw. der Unternehmensverbund zählen (zur Berechnung s. Beitrag zur EU-KMU-Defintion). Es reicht dabei eine Betriebsstätte ein Baden-Württemberg zu unterhalten, in der das Vorhaben durchgeführt wird.

 

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen der Landwirtschaft oder Aquakultur und Fischerei. Wenn der Antragsteller die Digitalisierungsprämie in der Vergangenheit erhalten hat, muss die vollständige Auszahlung des Zuschusses mehr als ein Jahr her sein.

3. Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst eine Reihe von Themen, insbesondere:

 

Digitalisierung von Produktion und Verfahren

 

  • Integration von CRM (Customer-Relationship-Management-Systemen) an das MES (Manufacturing
    Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vernetzung der ERP (Enterprise-ResourcePlanning)- und Produktionssysteme (Machine-tomachine-communication) – „Industrie 4.0“
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in
    der Produktion (zum Beispiel durch künstliche
    Intelligenz-Anwendungen)
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren
    (zum Beispiel 3D-Druck)
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und
  • Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze (> 50 Mbit/s)
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die
    Produktion
  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce / e-procurement)
  • Einführung eines digitalen Abbilds

 

Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen

 

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
  • Einführung von predictive-maintenance Anwendungen (zum Beispiel Fernwartung)
  • Einführung produktbegleitender und/oder
  • Anwendersteuerungssoftware (Apps, etc.)
  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum
    Beispiel künstliche Intelligenz-Anwendungen)

 

Strategie und Organisation

 

  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie
  • Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz)
  • Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)

 

 

Was wird bei der Digitalisierungsprämie BW nicht gefördert?

 

  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
  • die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung
    (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • die Erstellung oder Optimierung einer Website zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung
    (also ohne Verknüpfung mit den betrieblichen Abläufen)
  • gängige Online-Marketing-Maßnahmen (wie zum Beispiel Suchmaschinenoptimierung)
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
  • Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
  • Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den unter 1.1 genannten förderfähigen
    Vorhaben

 

Hardware kann in begrenztem Umfang in das Förderprojekt integriert werden, insofern sie für den Betrieb der neu angeschafften Software notwendig ist oder sie über Zusatzfunktionen verfügen, die über die Grundausstattung hinausgehen. Die Hardware oder Software muss zwangsweise eines an sich förderfähigen Vorhabens sein. Es ist demnach empfehlenswert die Hardware und Software nicht in den Vordergrund im Antrag zu stellen.

 

Die Förderthemen wurde der Richtlinie der Digitalisierungsprämie Plus des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-Württemberg entnommen.

4. Förderhöhe & Förderquote

Die maximale Förderhöhe und Förderquote wird in Abhängigkeit von den förderfähigen Projektkosten bestimmt. Projekte werden wie folgt eingeteilt:

 

  • zuwendungsfähige Projektkosten zwischen 10.000 und 50.000 EUR

 

  • zuwendungsfähige Projektkosten zwischen 50.001 und 120.000 EUR

 

Insofern die zuwendungsfähigen Projektkosten 10.000 EUR unterschreiten, wird Ihr Antrag abgelehnt, da dieser die Bagatellgrenze nicht erreicht. Sie finden unten tabellarisch die Förderquote und Förderhöhe in Bezug auf die 2 Einteilungen von Projektkosten:

10.000 bis 50.000 EUR Projektkosten 50.0001 - 120.000 EUR Projektkosten
Förderquote

50 %

12 %

maximale Förderhöhe

6.000 EUR

12.000 EUR

Beispiele:

 

Sie planen ein Projekt mit 11.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten. Bei 50 % Förderquote entspricht die voraussichtliche Förderung 5.500 EUR als Zuschuss.

 

Sie planen ein Projekt mit 15.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten. Bei 50 % Förderquote, max. 6.000 EUR Zuschuss, entspricht die voraussichtliche Förderung 6.000 EUR als Zuschuss.

 

Sie planen ein Projekt mit 25.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten. Bei 50 % Förderquote, max. 6.000 EUR Zuschuss, entspricht die voraussichtliche Förderung 6.000 EUR als Zuschuss.

 

Sie planen ein Projekt mit 110.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten. Bei 12 % Förderquote, max. 12.000 EUR Zuschuss, entspricht die voraussichtliche Förderung 12.000 EUR als Zuschuss.

5. Fristen, Laufzeit

Spätestens zum 30.06.2024 läuft die Richtlinie der Digitalprämie Baden-Württemberg aus. Bis zu diesem Tag können noch Anträge gestellt werden. Es ist möglich, dass vorher ein Antragsstopp gestellt wird, z.B. weil die Mittel alle sind. Insgesamt stehen 66 Mio. EUR zur Verfügung für Projekte. Sollte das Geld vor dem Stichtag aufgebraucht sein, sind keine weiteren Anträge mehr möglich.

6. Antragsprozess

Um den Antrag rechtsverbindlich bei der L-Bank für die Digitalisierungsprämie einzureichen, müssen Sie das Antragsformular, sowie die De-minimis-Erklärung online ausfüllen und anschließend abschicken. Bite beachten Sie, dass für die Beantragung ein Kundenkonto bei der L-Bank notwendig ist. Die angesprochenen Formulare finden Sie unter diesem Link.

 

Nach positiver Prüfung des Antrags wird Ihnen der Zuwendungsbescheid ausgestellt. Meistens vergehen mehrere Wochen von der Antragseinreichung bis zum Feedback der Förderstelle.

 

Sollten Sie zwischenzeitlich mit dem Projekt starten, ist das förderunschädlich, jedoch auf eigenes Risiko, möglich. Wird Ihr Antrag bewilligt, so werden die seit Einreichung des Antrags angefallenen Kosten bezuschusst.

 

Für die Auszahlung des Zuschusses müssen Sie das Verwendungsnachweisformular online ausfüllen und zusammen mit den Rechnungen und Kontoauszug einreichen.

 

Sie haben insgesamt 12 Monate Zeit nach Erlass des Zuwendungsbescheids das Projekt durchzuführen. Nach Ende des Durchführungszeitraums haben Sie weitere 3 Monate, um den Verwendungsnachweis inklusive der Rechnung und Kontoauszug einzureichen und den Zuschuss anzufordern. Nach positiver Verwendungsnachweisprüfung wird Ihnen der Zuschuss überwiesen.

7. steuerliche Behandlung

Als Zuschuss zählt die Digitalisierungsprämie zu einer Einnahme für das Unternehmen, die den steuerpflichtigen Gewinn erhöht. Auf der Gegenseite haben Sie im Zuge des Projekts allerdings Kosten, die in der Regel von der Steuer im gleichen Jahr noch absetzbar sind.

8. weitere Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung

Bei Vorhaben ab 50.001 EUR ist insbesondere die geringe Förderquote von 12 % vergleichsweise unattraktiv, da z.B. die Förderprogramme auf Bundesebene zur Digitalisierung go-digital 50 % und Digital Jetzt zwischen 40 und 70 % Förderquote bieten. Zwar hat go-digital nur eine maximale Fördersumme von 16.500, aber wenn Sie flexibel genug sind das Projekt von ca 50 auf 30 tausend Euro zu reduzieren, stehen Sie finanziell deutlich besser mit go-digital dar als mit der Digitalisierungsprämie.

 

Bei Digital Jetzt müssten Sie zunächst das Losverfahren erfolgreich überstehen, bis es zur Antragseinreichung kommen kann. Da hier eine Mindestfördersumme von 17.000 EUR für Investitionen in digitale Technologien erreicht werden muss, kommen Sie mit über 50.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten selbst bei der geringsten Förderquote von 40 % hin.

 

Ein Nachteil von go-digital gegenüber der Digitalisierungsprämie aus Baden-Württemberg ist, dass go-digital nur Unternehmen bis 100 Mitarbeiter der gewerblichen Wirtschaft fördert. Der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen ist bei der Digitalisierungsprämie deutlich breiter.

 

Alle Förderungen werden nach der De-minimis-Regelung vergeben und können, vorausgesetzt Sie haben keine oder nur geringe Vorförderungen in dem aktuellen und den letzten 2 Kalenderjahren erhalten, miteinander für unterschiedliche Projekte kombiniert werden, sogar im gleichen Jahr. Wichtig ist auf einen Ausschluss von Doppelförderung zu achten.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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