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Staatliche Förderungen für Unternehmen

1. Was ist ein Förderprogramm?

Staatliche Fördermittel für Unternehmen werden im Rahmen eines Förderprogramms vergeben. Förderprogramme können Unternehmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse fördern, oder durch Förderkredite. Seltener werden auch öffentliche Bürgschaften oder öffentliches Mezzaninekapital oder Garantien vergeben. Zuschüsse werden den Förderkrediten vorgezogen, da keine Rückzahlung vorgesehen ist.

 

Um von einem Förderprogramm berücksichtigt zu werden, muss das Unternehmen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen und ein Vorhaben durchführen, das dem förderpolitischen Ziel entspricht. Solche Zwecke und Ziele einer Förderung werden in einer Richtlinie dargestellt.

Die typische allgemeine Gliederung einer Fördermittel-Richtlinie lautet:

 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, Ziele der Förderung

Der Zuwendungszweck sowie die Ziele der Förderungen zu kennen, hilft Ihnen einen überzeugenden Förderantrag zu formulieren. So können Sie Ihr Vorhaben mit den Zielen der Förderung verknüpfen und Ihre Förderwahrscheinlichkeit erhöhen.

 

2. Grundlagen und Gegenstand der Förderung

Dieses Kapitel gibt Ihnen einen Einblick in die Förderthemen, in der Regel auch mit Beispielen.

 

3. Zuwendungsempfänger

Dieses Kapitel führt auf, welche Zielgruppe ein Förderprogramm hat und welche Bedingungen das Unternehmen erfüllen muss.

 

4. Zuwendungsvoraussetzungen

In den Zuwendungsvoraussetzungen werden weitere Bedingungen in Bezug auf das Vorhaben erläutert und in der Regel auch Förderausschlüsse.

 

5. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Hier erfahren Sie in der Regel die Förderquote und Förderhöhe sowie deren Berechnung.

 

6. Verfahren

Das Verfahren schlüsselt allgemein den Prozess des Förderprogramms. Manchmal sind auch die notwendigen Unterlagen genannt.

 

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Das Inkrafttreten einer Richtlinie bedeutet noch nicht, dass Anträge gestellt werden können. Es kann durchaus eine gewisse Zeit vergehen vom Inkrafttreten bis zur Möglichkeit der Antragstellung. Das Außerkrafttreten definiert in der Regel den letzten Tag, an dem Anträge eingereicht werden können.

 

Richtlinien werden immer auf der Seite der Behörde bzw. des Projektträgers veröffentlicht. Eine Richtlinie gibt den Förderstellen häufig signifikante Ermessenspielräume für Einzelfälle, da Begriffe häufig schwammig und nicht eindeutig sind. Das erlaubt den Förderstellen einerseits mehr Spielraum bei der Bewilligung oder Ablehnung von Projekten, andererseits trägt es zur Unsicherheit bei, ob sich die Mühe und Arbeit lohnt, den Förderantrag vorzubereiten und einzureichen.

 

2. Wann können Unternehmen ein Förderprogramm in Anspruch nehmen?

Fördermittel werden unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen gewährt. Diese sind immer u.a. in der Richtlinie erwähnt. Zusätzlich zu den Voraussetzungen an das Unternehmen gibt es noch wichtige Kriterien zur Gewährung der Förderung bei den Vorhaben selbst.

 

Zuschüsse werden sehr selten als Vollfinanzierung, sprich mit 100 % Förderquote, gewährt. Daher muss das Unternehmen immer einen gewissen Eigenanteil aufbringen. Dieser ist z.B. mittels freier Liquidität auf dem Konto oder einer Finanzierungszusage der Bank sicherzustellen. Das Projekt an sich muss thematisch zu den förderfähigen Themen der Richtlinie passen und darf keinem Ausschluss unterliegen. Bei bundeslandspezifischen Förderprogrammen für Unternehmen ist es üblich, dass nicht das Unternehmen als ganze Einheit gefördert wird, sondern nur die Betriebsstätte des Unternehmens innerhalb des Bundeslandes, das die Förderprogramme vergibt. Bei Förderungen auf Bundesebene oder gar EU-Ebene gestaltet sich diese Angelegenheit in der Regel etwas unkomplizierter.

 

Bezogen auf die Richtlinienstruktur aus dem vorherigen Kapitel lassen sich die Voraussetzungen einer konkreten Förderung immer aus dem Kapitel Zuwendungsvoraussetzungen ableiten.

 

Es ist ebenfalls empfehlenswert das Gespräch mit der Förderstelle zu suchen, ob Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit eines Unternehmens oder Vorhabens bestehen. Diese Voranfrage ist in der Regel unverbindlich und es besteht im Nachhinein noch die Möglichkeit Angaben zum Projekt zu ändern, bevor der Antrag eingereicht wird.

 

Eine allgemeine Aussage zur Förderfähigkeit von Unternehmen ist nicht sinnvoll, vielmehr sollte die Prüfung einer Förderfähigkeit immer das betreffende Förderprogramm im Blick haben.

3. Wie läuft ein Förderprogramm in Deutschland ab?

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel-Ablauf, der auf viele Förderprogramme anwendbar ist. Dieser Beispiel-Ablauf gibt Ihnen ein gutes Bild von einem typischen Ablauf eines Förderprogramms. Im Einzelfall können Abweichungen auftreten.

 

Prüfung der Förderfähigkeit & Ausschlüsse

Bevor ein Antrag vorbereitet wird: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen antragsberechtigt, sowie Ihr Vorhaben förderfähig ist und mit den Zielen der Richtlinie übereinstimmt, und keine Ausschlüsse zutreffen. Das kann Ihnen unter Umständen viel Arbeit ersparen.

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Vorbereitung der Antragsunterlagen und Einreichung des Antrags

Idealerweise stellen Sie auf einer Checkliste alle notwendigen Unterlagen zur Einreichung zusammen, bereiten diese anschließend final vor, und reichen sie postalisch oder elektronisch bei der Förderstelle ein.

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Feedback von der Förderstelle

Es gibt nur 3 Möglichkeiten als unmittelbare Antwort auf Ihren Antrag: 1) die Bewilligung der Förderung, 2) die Ablehnung der Förderung oder 3) Rückfragen und Nachbearbeitungen in Bezug auf Ihr Vorhaben.

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Idealfall: Sie erhalten den Zuwendungsbescheid.

Die Mehrheit der Förderprogramme erlaubt es Ihnen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben zu beginnen. Ein Beginn davor ist i.d.R. förderschädlich.

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Durchführung des Projekts, Einhaltung von Auflagen

Im Zuwendungsbescheid sind Auflagen benannt, die während des Projekts einzuhalten sind. Nun führen Sie Ihr Projekt vollständig durch.

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Einreichung der Dokumentation und Anforderung des Zuschusses nach Abschluss des Vorhabens

Für die Dokumentation des Projekts (auch Verwendungsnachweis genannt) werden in der Regel Unterlagen wie ein Sachbericht, ein zahlenmäßiger Nachweis, Kontoauszüge und Rechnungen sowie ggf. Lohnnachweise eingereicht bei der Förderstelle.

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Auszahlung des Zuschusses

Die Überweisung des Zuschusses erfolgt in vielen Fällen nach dem Ausgabenerstattungsprinzip: Sie finanzieren die Projektkosten vor, anschließend wird Ihnen das Geld von der Förderstelle überwiesen. Nach vollständiger Überweisung ist das Förderprojekt beendet.

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Einhaltung von Auflagen auch nach Förderprojektende

In vielen Fällen bestehen auch nach Beendigung des Projekts weiterhin Auflagen, z.B. dass die geförderten Wirtschaftsgüter für mehrere Jahre in der Betriebsstätte verbleiben müssen, bis darüber frei verfügt werden kann. Oder die Auflage, dass die Betriebsstätte für mehrere Jahre erhalten bleiben muss und nicht geschlossen werden darf.

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4. Wer vergibt Förderungen?

Die bekanntesten Fördervergabestellen sind die KfW, das BAFA, das BMWi, die Investitionsbank und Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslands sowie der Projektträger Jülich. Es gibt zudem viele weitere private Projektträger, die im öffentlichen Auftrag Fördermittel administrativ betreuen. In der Regel werden Förderrichtlinien von Ministerien aufgelegt und eine externe Stelle mit der Abwicklung der Anträge und Dokumentationen für Antragsteller betraut.

5. Welche Fördermittel gibt es für Unternehmen? Übersicht zu staatlichen Förderungen

Die Frage in einem Absatz zu beantworten scheint aus Sicht eines Fördermittelberaters sträflich, wir machen es trotzdem: Es gibt mehrere tausend Fördermittelprogramme. Einige weisen davon viele Ähnlichkeiten zu anderen auf. Damit leiten sich auf häufig Wiederkehrende Förderthemen in der Förderlandschaft ab:

 

 

  • Weiterbildung

Die Weiterbildung wird für viele Unternehmen gefördert z.B. mittels Bildungsschecks. Diese sind in der Regel mit bis zu mehreren hundert oder wenigen tausend Euro dotiert. Dabei können Unternehmen Weiterbildungsförderungen erhalten oder direkt Angestellte bezuschusst werden.

 

 

  • Investitionen

Die Investitionsförderung für Unternehmen wird auf Bundesebene durch den Rahmen zur GRW-Förderung festgelegt und bezuschusst mit ca. 10 – 30 % die Errichtung, Erweiterung bzw. Diversifizierung von Produktionsstätten. Auf Bundeslandebene können Unterschiede auftreten hinsichtlich der Förderkonditionen.

 

 

  • Digitalisierung

Mittlerweile gibt es kein Bundesland mehr ohne Förderprogramm zur Digitalisierung, auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat 2 Bundesförderprogramme in petto: go-digital und Digital Jetzt. Für Unternehmen ergibt sich somit die Wahl zwischen dem bundeslandbezogenen Förderprogramm und den zwei Bundesförderungen für Projekte in den Bereichen Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, Online-Marketing, K.I. und mehr.

 

 

  • Innovation, Forschung, Energie, Landwirtschaft, maritime Wirtschaft und mehr

Wir sind bei Weitem noch nicht bei einer abschließenden Aufzählung angelangt, jedoch ist die Abdeckung aller möglichen Förderaspekte für Unternehmen zu umfangreich und wir können nur den Hinweis geben, dass es sich lohnt, im Einzelfall eine umfangreiche Fördermittelprüfung durchzuführen, zum Beispiel mittels unseres Fördermittelchecks.

Übersicht Fördermittel für Unternehmen Fördermittel Digitalisierung
Baden-Württemberg

Förderungen in Baden-Württemberg für Unternehmen

Staatliche Förderung Digitalisierung BW

Bayern

Förderungen in Bayern für Unternehmen in 2021

Förderung Digitalisierung Bayern 2021

Berlin

Fördermittel in Berlin für Unternehmen & Gründer

Digitalprämie Berlin

Brandenburg

Förderungen in Brandenburg für Unternehmen in 2021

Förderung Digitalisierung Brandenburg 2021

Bremen

Übersicht Fördermittel in Bremen für Unternehmen

Förderung Digitalisierung für Unternehmen in Bremen

Hamburg

Förderungen in Hamburg für Unternehmen in 2021

siehe Kapitel 2 in Förderungen in Hamburg für Unternehmen in 2021

Hessen

Förderungen in Hessen für Unternehmen in 2021

Förderung Digitalisierung Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen

siehe Kapitel 2 in Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern für Unternehmen

Niedersachsen

Fördermittel in Niedersachsen für Unternehmen in 2021

Digitalbonus Niedersachsen 2021

Nordrhein-Westfalen

Förderung NRW für Unternehmen & Start-Ups mit Zuschüssen

Förderung Digitalisierung NRW 2021

Rheinland-Pfalz

Förderungen in Rheinland-Pfalz für Unternehmen

s. Kapitel 2 in Förderungen in Rheinland-Pfalz für Unternehmen

Saarland

Übersicht zu Fördermitteln im Saarland für Unternehmen

Fördermittel Digitalisierung für Unternehmen im Saarland

Sachsen

Förderungen in Sachsen für Unternehmen

Förderung Digitalisierung in Sachsen

Sachsen-Anhalt

Förderungen in Sachsen-Anhalt für Unternehmen

siehe Digital Innovation & Digital Creativity bei Förderungen in Sachsen-Anhalt für Unternehmen

Thüringen

Förderungen in Thüringen für Unternehmen in 2021

siehe Kapitel 2 bei Förderungen in Thüringen für Unternehmen in 2021

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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