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Was kostet eine Fördermittelberatung?

1. Fördermittelberatung Definition

Die Fördermittelberatung findet durch einen externen Dienstleister statt, der die administrativen Vorgänge im Zusammenhang mit der Prüfung, Beantragung und Auszahlung einer Förderung für den Antragsteller gebührenpflichtig übernimmt und ihn diesbezüglich berät.

 

Das Ziel der Fördermittelberatung ist es, dem Antragsteller so viel Papierarbeit wie möglich abzunehmen. Idealerweise weist der Fördermittelberater den Antragsteller zusätzlich auf die mit der Zuwendung verbundenen Pflichten und Auflagen hin, die z.B. in einem Zuwendungsbescheid, der betreffenden Richtlinie oder den Allgemeinen Nebenbestimmungen enthalten sind. Die Einhaltung von Pflichten und Auflagen durch den Zuwendungsempfänger ist essentiell, um das Risiko einer ggf. verzinsten Rückzahlung zu minimieren.

2. Was kostet eine Fördermittelberatung?

Die Fördermittelberatung wird typischerweise durch auf Fördermittelberatung spezialisierte Dienstleister, wie z.B. foerdershop, übernommen. Im Gegensatz zu den Steuerberatern gibt es keine allgemeingültige Gebührenordnung für Fördermittelberater. Daher werden die Preise und Honorare von jedem Dienstleister selbst festgelegt. Es kann zwischen den einzelnen Anbietern zu deutlichen Preisunterschieden kommen, daher lohnt es sich unter Umständen zu vergleichen.

 

Honorare werden üblicherweise erfolgsabhängig, bzw. als Prozentsatz des Zuschusses oder der Kreditsumme / Bürgschaft bemessen, oder pauschal berechnet. Die Honorargestaltung in der Fördermittelberatung ist von vielen Faktoren abhängig, z.B.:

 

  • förderthematische Spezialisierung des Dienstleisters
  • Bewilligungschancen für den Antragsteller
  • Komplexität des Vorhabens (Kombination von Fördermitteln, Analyse passender Förderprogramme)
  • Risikoneigung des Dienstleisters und des Antragstellers
  • Höhe der beantragten Förderung
  • Antragssprache (z.B. Englisch bei EU-Fördermitteln)
  • uvm.

2.1 pauschale & stundenbasierte Vergütung

Die pauschale Vergütung kann zum Beispiel mit dem Antragsteller ausgemacht werden, dass für die Aufbereitung und Einreichung eines Antrags im Förderprogramm X eine Summe Y anfällt. Die Vorteile einer Pauschale für den Antragsteller besteht darin, dass die Kosten von Vornherein transparent sind. Das wirtschaftliche Risiko der Ablehnung einer Förderung trägt jedoch der Antragsteller, ebenso bei einer stundenbasierten Vergütung.

 

Die Preis pro Stunde beträgt 80 bis 200 EUR zzgl. USt., abhängig von den o.g. Faktoren. Ein gutes Mittelmaß liegt zwischen 100 und 150 EUR pro Stunde.

Die pauschale bzw. stundenbasierte Vergütung ist im Fall der Bewilligung einer Förderung für den Antragsteller günstiger als eine erfolgsabhängige Vergütung, da der Anbieter nicht das wirtschaftliche Risiko der Ablehnung trägt.

2.2 erfolgsabhängige Vergütung

Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt oftmals zwischen 5 und 15 % vom Zuschuss, sowie 1 bis 3 % von der Kredit- oder Bürgschaftssumme. Je höher dabei die Summe, desto besser in der Regel die erfolgsabhängigen Konditionen für den Antragsteller.

 

Eine erfolgsabhängige Vergütung bedeutet, dass die Förderung bewilligt oder zunächst ausgezahlt werden muss durch die Förderstelle, bevor ein Vergütungsanspruch für den Dienstleister entsteht. Bei Ablehnung der Förderung wird für den erfolgsabhängigen Teil kein Betrag in Rechnung gestellt. Im Einzelfall kommt es natürlich auf die Gründe der Ablehnung an. Hat der Antragsteller z.B. absichtlich oder grob fahrlässig Fristen verstreichen lassen, so kann dennoch die erfolgsabhängige Vergütung durch den Dienstleister eingefordert werden, auch wenn keine Bewilligung erfolgte.

 

Da der Anbieter das wirtschaftliche Risiko trägt für den Fall der Ablehnung, sind die Kosten für den Antragsteller im Fall der Bewilligung der Förderung höher verglichen mit der pauschalen oder stundenbasierten Vergütung.

2.3 hybride Vergütungen

Hybride Modelle kombinieren sowohl eine pauschale, als auch eine erfolgsabhängige Komponenten. Einige Dienstleister nehmen z.B. am Anfang der Arbeit ein Fixum als Betrag X vom Kunden und Bei Bewilligung einen gewissen Prozentsatz der Förderung. Fixum und erfolgsabhängigee Vergütung werden miteinander verrechnet.

2.4 Gibt es eine kostenlose Fördermittelberatung?

Eine kostenlose Fördermittelberatung wird z.B. durch die Hotlines der bundeslandspezifischen Investitions- oder Landesbanken, der regionalen IHK, dem für das Förderprogramm zuständigen Projektträger oder z.B. durch die Förderberatung des Bundes angeboten.

 

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die öffentlichen Stellen nicht auf Kundenseite stehen und Ihnen nur offizielle, allgemein zugängliche Informationen mitgeben werden. Eine vorab Einschätzung der Förderwahrscheinlichkeit wird in der Regel nicht vorgenommen – meistens wird gesagt, Sie sollen erstmal den Antrag einreichen, dann wird entschieden. Außerdem müssen Sie die administrative Arbeit komplett selbst übernehmen. In diesem Fall erleichtert Ihnen hoffentlich ein kostenloser Blogbeitrag von foerdershop den Antragsprozess.

 

Für diejenigen, die sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, sollte ein externer Dienstleister hinzugezogen werden.

2.5 Konditionen von foerdershop

Die Konditionen der Fördermittelberatung bei foerdershop werden ausschließlich als Pauschale für kleine Förderprogramme bis zu 50.000 EUR Zuschuss bemessen. Eine individuelle Fördermittelberatung ist erst nach Buchung des Fördermittelchecks möglich. Der Fördermittelcheck dient der Erarbeitung einer Strategie zur anschließenden Beantragung passender Förderprogramme.

 

Nach Erarbeitung der Strategie setzt foerdershop die Förderprogramme unter Beachtung entsprechender Rechtsrahmen zu De-minimis, AGVO und Kleinbehilfen für den Kunden um. Die Vergütungen in Bezug auf Zuschüsse richten sich nach unten aufgeführter Tabelle. Die Reihe zeigt dabei den voraussichtlichen Zuschussbetrag an, der durch die Umsetzung aller genannten Zuschussprogramme im Förderkonzept generiert wird.

 

Im Falle eines Fixums und einer erfolgsabhängigen Gebühr in Abhängigkeit des bewilligten Zuschusses, wird das Fixum vollständig auf die erfolgsabhängige Gebühr auf die erste Rechnung angerechnet. Die Hälfte der erfolgsabhängigen Gebühr wird bei Bewilligung der Zuwendung berechnet. Die andere Hälfte der erfolgsabhängigen Gebühr wird mit der Auszahlung, ggf. anteilig, berechnet. Die genauen Vergütungskonditionen sind im Einzelfall im Fördermittelkonzept, im zugehörigen Beratungsvertrag sowie den AGB beschrieben.

 

Für Förderkredite und Bürgschaften werden im Erfolgsfall 1,5 % des Kredit- bzw. Bürgschaftsbetrags berechnet. Für Mezzaninekapital wird 2 % des Kreditbetrags im Erfolgsfall berechnet.

 

Oft nachgefragte Förderprogramme werden zudem im Shop angeboten. Diese können direkt gebucht und müssen nicht erst im Zuge eines Fördermittelchecks ermittelt werden.

 

Eine Übersicht über die aktuell angebotenen Dienstleistungen finden Sie zudem im Shop. Dort können Dienstleistungen online gebucht werden.

Pauschale / Fixum erfolgsabhängige Vergütung
bis 10.000 EUR

1.000 EUR

N/A

bis 25.000 EUR

2.000 EUR

N/A

bis 50.000 EUR

3.000 EUR

N/A

ab 50.000 EUR

4.000 EUR

10 % vom bewilligten Zuschuss.

ab 100.000 EUR

5.000 EUR

10 % vom bewilligten Zuschuss.

ab 200.000 EUR

7.500 EUR

8 % vom bewilligten Zuschuss.

ab 1.000.000 EUR

12.500 EUR

8 % vom bewilligten Zuschuss.

3. Ablauf einer Fördermittelberatung

Das folgende Prozessdiagramm zeigt den mustertypischen und vereinfachten Ablauf einer Fördermittelberatung von foerdershop für den Fall einer pauschalen Vergütung.

Buchung des Fördermittelchecks

Der Fördermittelcheck dient der Identifikation einer oder mehrerer passender Förderprogramme. Sie übermitteln Ihre Daten zum Unternehmen und Vorhaben, wir prüfen anschließend Ihre Fördermitteloptionen, priorisieren diese und beraten Sie zum weiteren Vorgehen der Förderakquise.

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Buchung der Fördermittelumsetzung

Die Fördermittelumsetzung umfasst die ganzheitliche Betreuung und Übernahme der administrativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beantragung und Auszahlung eines Förderprogramms. Z.B. die Erstellung der Antragsunterlagen und die Einreichung der Unterlagen bei der Förderstelle. Anfangs buchen Sie nur die Dienstleistung für die Erstellung des Antrags – sollte die Förderung nicht bewilligt werden, wird die Pauschale somit nicht für die Dokumentation berechnet. Pauschalen sind als Vorauszahlungen zu leisten.

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Erstellung der Dokumentation & Anforderung des Zuschusses

Wir übernehmen für Sie die Anforderung des Zuschusses & die Formulierung des Sachberichts, sowie die Einreichung der Unterlagen bei der Förderstelle. Auch Nachbearbeitungen, die in direktem Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen stehen, werden dabei übernommen.

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Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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