BAFA Förderung zur Verfahrensdokumentation
1. Verfahrensdokumentation mit BAFA-Beratungsförderung
In diesem Beitrag gehe ich davon aus, dass Sie den Zweck einer Verfahrensdokumentation verstanden haben. Daher gehe ich nicht auf die Grundlagen zur Verfahrensdokumentation in diesem Beitrag ein.
Nun sind Sie auf der Suche nach einer Förderung, entweder als Berater oder als Unternehmen, für die Erstellung die Verfahrensdokumentation nach GoBD und der ggf sich anschließenden Prozessberatung.
Die BAFA-Beratungsförderung kommt für diesen Zweck infrage unter bestimmten Voraussetzungen.
1.1 Grundsätzliches zur BAFA Beratungsförderung
Die BAFA Beratungsförderung über die Förderrichtlinie zu “Förderung Unternehmerischen Know-hows” gibt es seit 2016 und war ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristet. Die Förderung wird ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Die Richtlinie wurde um 2 Jahre verlängert und ist aktuell bis zum 31.12.2022 gültig und kann bis zu diesem Tag von Unternehmen beantragt werden.
Die Beratungsförderung besteht aber nicht erst seit 2016 und wird aus Sicht des Autors auch ab 2023 weitergeführt. In Deutschland geht die Historie der Beratungsförderung insgesamt schon Jahrzehnte zurück. Typischerweise wechseln alle paar Jahre Zuständigkeiten. Daher passiert es, dass z.B. Förderstellen wechseln (früher war es z.B. die KfW mit der KfW-Beraterbörse, heute ist es ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, abgekürzt BAFA), sich die Namen der Förderprogramme ändern bzw. aufgrund von neuen Richtlinien, Änderungen bzw. geplanten Vereinfachungen andere Parameter einer Förderung, wie z.B. Förderhöhe, Förderquote oder Förderthemen, angepasst werden.
In der aktuellen Version der Beratungsförderung können Sie bis zu 3.000 EUR Beratungshonorar für Unternehmen, die mindestens 2 Jahre alt sind die EU-KMU Definition erfüllen, mit 50 % bis zu 80 % bezuschussen lassen. Unternehmen, die weniger als 2 Jahre alt sind, können bis zu 4.000 EUR Beratungshonorar mit der gleichen Förderquote bezuschussen lassen. Vereinfacht gesagt werden für Unternehmen aus den alten Bundesländern einschließlich Berlin die 50 % Förderquote gewährt, hingegen für die neuen Bundesländer die 80 %. Für die Unternehmenskategorie Unternehmen in Schwierigkeiten wird eine Bezuschussungsquote von 90 % zu maximal 3.000 EUR gewährt. Da die umfängliche Verfahrensdoku zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aber in der Regel nicht Priorität Nr. 1 ist bei Unternehmen in Schieflage, behandeln wir diese Unternehmenskategorie nicht ausführlicher.
Beispiel: Bei einem 5 Jahre alten Unternehmen in NRW und einer 3.000 EUR Rechnung für Beratungsleistungen beträgt der Zuschuss 1.500 EUR. Die Beratungskosten werden übrigens immer nur netto bezuschusst, ohne Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag darf über den 3.000 bzw. 4.000 EUR liegen, jedoch werden nur die Kosten bis zu der jeweiligen Grenze anerkannt als zuwendungsfähig. Alles darüber hianus muss zu 100 % vom Kunden getragen werden.
Für diejenigen die es genauer wissen möchten, welche Förderquote gewährt wird, sei das Merkblatt “Zuschuss, Zahlung und Nachweis” des BAFA empfohlen.
1.2 förderfähige Unternehmen
Grundsätzlich können alle kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die BAFA-Beratungsförderung in Anspruch nehmen.
Nicht nur gewerbliche, sondern auch freiberufliche Unternehmen sind inkludiert.
Die Förderung selbst erhalten dürfen folgende Gruppen nicht:
- Unternehmens- oder Wirtschaftsberater
- Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Rechtsanwälte und Notare
- gemeinnützige Unternehmen
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur
Wichtig: Bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktiker darf keine Beratung zum Verkauf oder Vertrieb von Dienstleistungen (z.B. IGeL) oder zu sonstigen umsatzsteigernden Maßnahmen erfolgen.
1.3 förderfähige Themen
In die förderfähigen Beratungsthemen werden alle wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen oder personellen Fragen der Unternehmensführung inkludiert. Damit ist das Förderprogramm sehr breit aufgestellt.
Da die Förderthemen sehr vielfältig sind, ist für eine Beurteilung der Förderfähigkeit die Einhhaltung einer konzeptionellen Beratung wichtiger als das Beratungsthema an sich. Der Aufbau einer konzeptionellen Beratung ist Teil des nächsten Kapitels.
1.4 Beratungsschema einer BAFA-Beratungsförderung
Eine konzeptionelle Beratung zeichnet sich durch 3 Schritte aus:
Ist-Zustand des Unternehmens analysieren & Schwachstellen benennen
Der Ist-Zustand des Unternehmens sollte neutral geschrieben werden. Schwachstellen, sowie auch Stärken sollten separat erwähnt und kurz ausgeführt werden.
Ursachen der Schwachstellen herausstellen
Die Ursachen der Schwachstellen können z.B. sein, dass der Unternehmer bisher keine Zeit hatte dem Thema ausreichend Zeit & Aufmerksamkeit zu widmen, oder dass das aktuelle Konzept schon seit 30 Jahren besteht und nie an den Zahn der Zeit angepasst wurde aufgrund fehlender personeller Kapazitäten.
Maßnahmeempfehlung mit betriebsindividueller Anleitung zur Umsetzung in die Praxis
Dies ist der wichtigste Schritt und erfordert eine Ausformulierung. Jede Empfehlung muss dazu beitragen, eine bzw. mehrere Schwachstellen zu beseitigen und sollte unbedingt mit einer betriebsindividuellen Anleitung zur Umsetzung in die Praxis versehen werden.
1.5 Voraussetzungen an den Berater
Die Anforderungen an den Berater sind deutlich im Merkblatt des BAFA zu den Berateranforderungen beschrieben.
Die größte Herausforderung besteht für Beratungsunternehmen in der Anfertigung des QM-Nachweises. Dafür bietet foerdershop Ihnen eine Word-Vorlage.
Auch neu gegründete Beratungsunternehmen ohne Umsatz zum Zeitpunkt der Registrierung können autorisiert werden.
1.6 BAFA-Förderung durch Steuerberater
Steuerberater können sich als BAFA-Berater problemlos listen und Beratungen für Mandanten fördern lassen. Eine Durchführung von BAFA-Beratungen durch den Steuerberater ist möglich. Empfehlenswert ist es für Kanzleien zunächst die BAFA-Registrierung durchzuführen, bevor eine Förderung der eigenen Beratungsleistung über das BAFA angeboten wird.
Das Kriterium für Beratungsunternehmen, dass mindestens 50 % des Umsatzes durch Unternehmensberatungen generiert werden muss, entfällt. In der Praxis haben generieren die meisten Kanzleien zwischen 1 und 10 % des Umsatzes durch Beratungen. Auch Werte deutlich unterhalb von 1 % stellen keine Hürde aus dem Weg zur BAFA-Autorisierung für Kanzleien dar.
Diese Ausnahme gilt gleichermaßen für Steuer- sowie Anwaltskanzleien.
1.7 Musterablauf einer Beratungsförderung
BAFA-Registrierung des Beratungsunternehmen
Der Antragsteller sollte sicherstellen, dass das Beratungsunternehmen vor Antragstellung beim BAFA registriert ist und eine sechsstellige BAFA-ID besitzt. Dies ist nicht zwingend notwendig, da das Beratungsunternehmen auch noch im Laufe der Beratung gelistet werden kann, letzterer Ansatz ist aber nicht empfehlenswert im Sinne des Kunden.
Prüfung Antragsvoraussetzungen, förderfähige Themen, Ausschlüsse
Idealerweise kennt das Beratungsunternehmen oder Antragsteller die Richtlinie und prüft harte Förderkriterien und Erfolgschancen der Förderung bevor der Antrag eingereicht wird, um aussichtslose Fälle vorab auszusortieren.
Antrag stellen & Inaussichtstellung
Der BAFA-Antrag (Link) kann komplett online gestellt werden.
Wenige Tage nach Antragstellung erhalten Sie das Schreiben zur Inaussichtstellung. Damit dürfen Sie mit der Beratung beginnen.
Durchführung der Beratung
Sie führen die Beratung nach dem unter 1.4 benannten Musterschema durch und dokumentieren diese in Ihrem Beratungsbericht.
Einreichung der Dokumentation & Anforderung des Zuschusses
Zum Abschluss der Beratung müssen Sie folgende Unterlagen online über das Verwendungsnachweisportal (Link) einreichen:
- KMU-Erklärung
- De-minimis-Erklärung
- ggf. Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellers über vollständige Zahlung des Honorars
- Beratungsbericht
- Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweisprüfung & Auszahlung des Zuschusses
Im Anschluss an die positive Verwendungsnachweisprüfung des BAFA wird dem begünstigten Unternehmen im Anschluss der Zuschuss auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
1.8 sonstige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass das Beratungsunternehmen nicht gleichzeitig umsetzend tätig sein dürfen für das geförderte Unternehmen. Zum Beispiel darf bei einer Beratung zur Digitalisierung von Prozessen, der Professionalisierung des Marketings oder sonstigen Themen nicht das Beratungsunternehmen die Lösung implementieren / programmieren / einführen.
Der Charakter der BAFA-Förderung besteht darin, dass sich Ihre Leistung auf die Identifikation der Schwachstellen und deren Ursachen, sowie der Erstellung von Handlungsempfehlungen mit individueller Anleitung zur Umsetzung in die Praxis begrenzen.
Im Grunde zeigen Sie dem Kunden bzw. Mandanten den Weg, um die Lösung umzusetzen, Sie als Berater setzen diese jedoch nicht um.
Der Beratungsbericht stellt für das begünstigte Unternehmen durch die Anleitungen zur Umsetzung in die Praxis die Möglichkeit dar, auch noch Monate nach Abschluss der Beratung wieder den roten Faden aufzunehmen und die Lösung umzusetzen.
Für die Umsetzung der Lösung sollten Sie vermeiden einen externen Dritter explizit im Beratungsbericht zu benennen, weil die Beratung wettbewerbsneutral erfolgen muss. Das begünstigte Unternehmen darf aber gern selbst die Lösung umsetzen oder sich einen Dienstleister eigenständig suchen, oder Sie stellen dem begünstigten Unternehmen sinnvolle Kriterien bereit, nach denen ein Dienstleister ausgewählt werden kann.
2. Symbiose Verfahrensdoku & BAFA-Förderung
Nachdem Sie nun eine kurze Einführung in die BAFA-Beratungsförderung in Kapitel 1 erhalten haben, ist es leichter die Verbindung zwischen der Verfahrensdokumentation und der Beratungsförderung zu erkennen.
Sie können die Verfahrensdokumentation im BAFA-Bericht benennen und die Prozessdokumentation 1:1 verwenden. Das Schema zur BAFA-Beratungsförderung gibt Ihnen vor, dass Sie die Schwachstellen und deren Ursachen identifizieren müssen. Dieser Teil wird in der Regel im Rahmen der Verfahrensdokumentation abgedeckt.
Damit Ihr Kunden nun in den Genuss der Förderung kommt, müssen Sie als Berater noch einen Schritt weiter gehen: Entwickeln die Handlungsempfehlungen zur Verbesserung mit betriebsindividueller Anleitung zur Umsetzung in die Praxis. Die Handlungsempfehlungen sind auch für das BAFA entscheidend zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Beratung, weil allein die Analyse, unabhängig davon wie umfangreich, nicht ausreichend ist für eine Bewilligung des Zuschusses.
Handlungsempfehlungen können z.B. den Umstand betreffen, dass Belege immer in Papierform archiviert wurden und dem Steuerberater zur Buchung übergeben wurden. Somit könnten z.B. die Umstellung auf eine digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und der digitalen Archivierung von Belegen erfolgen im Sinne einer Zeit- und Kostenersparnis für das begünstigte Unternehmen. Idealerweise schätzen Sie die Kosten bzw. den Aufwand für die Umstellung und stellten aus der Gegenseite den voraussichtlichen Nutzen gegenüber. Die Handlungsempfehlungen müssen immer ausformuliert werden und dürfen nicht stichpunktartig erfolgen. Legen Sie also den Fokus im Beratungsbericht auf die Handlungsempfehlungen mit betriebsindividuellen Anleitungen zur Umsetzung in die Praxis.
Wenn Sie Beispiele sehen möchten, wie solch ein Beratungsbericht in der Praxis aussehen kann, können Sie die gern die BAFA-Muster-Beratungsberichte erwerben.
3. Weitere Förderprogramme für Verfahrensdoku
Neben der BAFA-Beratungsförderung wird oftmals die Frage gestellt, ob nicht auch z.B. go-digital eingesetzt werden kann oder anderweitige Digitalförderprogramme, da bei der Verfahrensdokumentation oftmals die Verbesserung von Prozessen im Zuge der Digitalisierung besprochen wird.
Grundsätzlich ist das möglich, allerdings sind bei go-digital Beratungs-und Umsetzungsleistungen obligatorisch, damit ein Förderprojekt durchgeführt werden kann. Es werden bis zu 16.500 EUR Zuschuss vergeben bei einer Förderquote von 50 % (max. 33.000 EUR Projektkosten), jedoch lohnt sich der administrative Aufwand meist bei kleinen Projekten bis ca. 5.000 EUR nicht. Zudem müssen in jedem Projekt 2 Tage zur IT-Sicherheit geleistetet werden. Nur Beratungsleistungen allein reichen nicht.
Das Beratungsunternehmen muss bei go-digital autorisiert sein, insbesondere im Modul digitale Geschäftsprozesse. Die Autorisierung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich und go-digital ist bis zum 31.12.2021 befristet – es befindet sich in der Evaluationsphase. Auch wenn mit einer Verlängerung des Programms zu rechnen ist, sollten wir die Fakten abwarten, bevor eine Förderstrategie entwickelt und hier vorgestellt wird mit go-digital.
Es bleiben noch bundeslandbezogene Förderprogramme zur Digitalisierung. Jedes Bundesland hat mittlerweile mindestens eines. In vielen Fällen sind jedoch Beratungen oder Inhalte, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen durchgeführt werden müssen, ausgeschlossen. In vielen Fällen kommt es auf den Einzelfall an. Zwar haben die Förderprogramme auf Bundeslandebene viele Ähnlichkeiten. Das garantiert aber nicht, dass das was in einem Bundesland gut klappt, in dem anderen Erfolg haben wird.
Die Investitionsbanken der Bundesländer bieten in der Regel weitere Digitalförderprogramme an. Es lohnt sich einen Blick auf die Internetseiten der Investitionsbanken zu werfen! Alternativ können wir Ihnen eine individuelle Recherche auf Bundeslandebene anbieten. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an [email protected].
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
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