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Förderung NRW für Unternehmen & Start-Ups mit Zuschüssen

1. Überblick

Empirisch ist festzuhalten: Die besten 10 bis 20 Förderprogramme eines Bundeslandes decken 80 bis 90 % der Vorhaben ab. Zudem wird für die meisten Vorhaben selten mehr als ein bis zwei Förderprogramme gleichzeitig verwendet.

 

Die restlichen 10  bis 20 % der Vorhaben sind meistens sehr speziell und erfordern mehr Recherche und Vorbereitung, ggf. eine Kombination von Förderprogrammen und damit auch mehr Beratungsbedarf.

 

In diesem Beitrag geht es um die besten Förderprogramme aus Nordrhein-Westfalen vorrangig für Unternehmen und teilweise für Existenzgründer, die mit Hilfe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen die Finanzierung Ihres Vorhabens erleichtern.

2. Förderung Investition in NRW

Die Investitionsförderung in Nordrhein-Westfalen für Unternehmen wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsentwicklung (GRW) realisiert.

 

Die GRW-Förderung wird über einen Bundesrahmen koordiniert, damit gezielt strukturschwächere Regionen in Deutschland unterstützt werden. Mehr allgemeine Informationen zum Koordinierungsrahmen sowie Investitionsförderung in Deutschland finden Sie im Beitrag zur GRW-Förderung.

 

Jedes betreffende Bundesland, wie zum Beispiel NRW, kann bestimmte Anpassungen vornehmen bei der Umsetzung dieses Bundesrahmens im eigenen Bundesland. Daher ähneln sich Investitionsförderungen über die Bundesländer hinweg, sind aber nie zu 100 % identisch.

 

Die GRW-Förderung in Nordrhein-Westfalen hat dabei 3 Fördermodule für folgende Themen:

 

  • Investitionen (RWP-gewerblich)
  • Unternehmensberatung (RWP-Beratung)
  • Infrastruktur (RWP-Infrastrukturrichtlinie)

 

In Nordrhein-Westfalen wird der Zuschuss für Investitionen für Unternehmen über das Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) – gewerblich von der NRW Bank vergeben. Speziell geht es in diesem Kapitel um das Modul RWP-gewerblich.

 

Aktuell werden bei RWP-gewerblich Anträge entgegengenommen.

 

Bei der Förderung von Investitionen in NRW für Unternehmen ist es wichtig zu unterscheiden, in welcher Region des Vorhaben durchgeführt wird.

 

Die RWP-Förderung ist eine Betriebsstättenförderung. Nicht alle Landkreise werden gefördert, und einige Landkreise werden stärker gefördert als andere.

 

Die aktuelle GRW-Fördergebiete ab 2022 bis 2027 finden Sie untenstehend:

 

©MWIDE NRW

 

Grau bedeutet keine Förderung. Orange (C-Fördergebiete) bedeutet die besten Förderquoten. Gelb (D-Fördergebiete) bedeutet es wird gefördert, aber in geringerem Ausmaß als in orange markierten Gebieten.

 

Die Förderquoten in den GRW-Gebieten in NRW sind dabei nicht unbedingt im gleichen Landkreis einheitlich, sondern können abhängig von genauer Adresse unterschiedlichen Fördergebieten zugeordnet werden.

 

Die wichtigsten Informationen zu RWP gewerblich in 2022 erhalten Sie zudem unten im Steckbrief.

Steckbrief RWP-gewerblich Zuschuss NRW 2022
antragsberechtigte Unternehmen

Gewerbliche Unternehmen, die überregional (über 50 km Radius um die Betriebsstätte) den Großteil Ihres Umsatzes generieren.

 

Dies ist i.d.R. bei Unternehmen der Positivliste gegebenen.

 

Förderthemen

Für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen (Nettozuwachs der Mitarbeiteranzahl):

 

  • Errichtung neuer Betriebsstätte
  • Erweiterung der aktuellen Betriebsstätte
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung eigener Räumlichkeit innerhalb von 60 Monaten nach Gründung

 

arbeitsplatzsichernde Maßnahmen u.U. auch förderfähig.

Förderquote

in C Fördergebieten bis 30 % Zuschuss

in D-Fördergebieten bis 20 % Zuschuss

 

Im Rahmen von Kleinbehilfen sogar bis 50 % möglich

max. Förderhöhe

Bei Inanspruchnahme von RWP-gewerblich als Kleinbeihilfe bis 2,3 Mio. EUR Zuschuss möglich. Im Zuge der Inanspruchnahme über AGVO auch deutlich mehr Förderung in Form von Zuschüssen, jedoch i.d.R. mit geringerer Förderquote, möglich.

 

Zuwendungsfähige Mindestinvestitionssumme von 150.000 EUR, bei regulärer Inanspruchnahme (keine Kleinbeihilfen) nur Deckelung bei Großunternehmen auf 7,5 Mio. EUR Zuschuss vorgesehen.

Befristung Richtlinie

Befristung der Richtlinie bis zum 31.12.2027

sonstige Hinweise

Durchführung des Vorhabens innerhalb von von 36 bzw. 42 Monaten. Administrativer Aufwand relativ hoch.

3. Digitalisierungsförderung NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digitalisierung aufgelegt.

 

Dieses umfasst insgesamt 5 Fördermodule, um Unternehmen aus NRW bei der Umsetzung der Digitalisierung mit direkten Zuschüssen zu unterstützen.

 

Zur Förderung der Digitalisierung in NRW wurde ein separater Beitrag geschrieben und dieser oben verlinkt. In diesem Beitrag wird MID mit allen 5 Fördermodulen ausführlich behandelt. Neben MID umfasst dieser auch die beiden Bundesförderprogramme zur Digitalisierung, welche vergleichend zum Digitalisierungsmodul von MID gegenübergestellt werden.

 

Bei der Auswahl der passenden Förderung, ggf. auch Kombination von Fördermitteln, ist der Beitrag zur Bundesförderung Digital Jetzt mit Vergleich zu go-digital zu berücksichtigen.

 

Zusammenfassend können also von Unternehmen in NRW zur Digitalisierung die folgenden 7 nicht rückzahlbaren Fördermittel in Anspruch genommen werden:

 

  • MID-Digitalisierung
  • MID-Assistent
  • MID-Invest
  • MID-Innovation
  • MID-Analyse
  • go-digital
  • Digital-Jetzt

4. Förderung Unternehmensberatung NRW

Die Förderung der Unternehmensberatung in Nordrhein-Westfalen wird auch über das o.g. Regionale Wirtschaftsförderprogramm (RWP) durchgeführt. Nur heißt das Modul für die Beratung nicht RWP-gewerblich, sondern nachvollziehbarerweise RWP-Beratung.

 

Eine wichtige Voraussetzung, damit gefördert wird, ist die Registrierung des Beraters bei der NRW Bank.

 

Die Registrierung ist formgebunden durchzuführen mit der Anlage 1 im Zuge der Beantragung einer zu fördernden Beratung.

 

Anders als bei RWP-investiv, ist die Förderung für RWP-Beratung landesweit möglich und nicht auf die einzelnen GRW-Fördergebiete beschränkt.

 

Das Bundesförderprogramm Förderung Unternehmerischen Know-hows kann zusätzlich zu RWP-Beratung zur Förderung der Unternehmensberatung in NRW verwendet werden.

 

Die Grundlagen zu diesem Förderprogramm werden Ihnen in diesem Beitrag vorgestellt.

Steckbrief RWP-Beratung
antragsberechtigte Unternehmen

Das Unternehmen muss mindestens 5 Jahre alt sein, gewerblichen Wirtschaft zuzuordnen sein und die EU-KMU-Definition erfüllen.

Förderthemen

Die Beratung kann zu folgenden Themen durchgeführt werden:

 

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absätzmärkte
  • geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Nachfolger
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen
  • Durchführung eines Vorhabens im Zusammenhang mit der Gewährung einer Bürgschaft NRW, Bürgschaftsbank NRW oder öffentliche stille Beteiligung von NRW
  • MDR / IVDR Beratung

 

Quelle Durchführungserlass der NRW-Bank zu RWP Beratung

Förderquote

50 % zu den Beratungskosten, bei Belegschaftsinitiativen und MDR/IVDR-Beratung 80 % (max. 1.500 EUR Tagessatz netto)

max. Förderhöhe

maximal 10 Tage für Phase 1 (Machbarkeitsstudien) und in einer sich ggf. anschließenden Phase 2 (Umsetzungsbegleitung) erneut maximal 10 Tage. In Summe bei 50 % Förderquote maximal 15.000 EUR Zuschuss für 20 Tage à 1.500 EUR Tageshonorar.

Befristung Richtlinie

Anträge können aktuell gestellt werden. Befristung für Anträge auf MDR/IVDR-Maßnahmen bis 30.06.2022.

sonstige Hinweise

Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Zudem muss der Berater bei der NRW Bank autorisiert sein.

5. Förderung zur Existenzgründung in NRW

Im vorherigen Kapitel wurde festgestellt, dass RWP-Beratung für die Förderung der Beratung zur Unternehmensnachfolge genutzt werden kann. Bei Übernahme eines Unternehmens gibt es nicht nur einen Übergebenden, sondern auch einen Übernehmenden.

 

Die Beratung des Übernehmenden kann im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW (BPW) gefördert werden. Existenzgründungen im Rahmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe werden auch ohne Zusammenhang mit einer Nachfolge gefördert.

Steckbrief BPW
Kreis der Antragsberechtigten

Natürliche Personen, die beabsichtigen ein gewerbliches Unternehmen/ eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen zu gründen, zu übernehmen oder sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätiger Gesellschafter i.d.R. mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals beteiligen.

Förderthemen

Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals als selbständiger Vollexistenz zugrunde liegt.

Förderquote

50 %, maximal 400 EUR Zuschuss pro Tagewerk

max. Förderhöhe

bei Neugründungen 4 Tage (entspricht max. 1.600 EUR Zuschuss) förderfähig, bei Übernahme 6 Tage (entspricht max. 2.400 EUR Zuschuss) förderfähig

Befristung Richtlinie

Antragstellung aktuell möglich, da Richtlinie verlängert

sonstige Hinweise

Beratung muss mindestens zur Hälfte in Anwesenheit der zu beratenden Person durchgeführt werden.

 

Innerhalb von 5 Jahren kann nur einmal die Förderung in Anspruch genommen werden.

 

Der Berater muss autorisiert sein.

Quelle: Ministerium des Innern des Landes NRW Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) unter dieser URL

6. Fördermittel zur Elektromobilität in NRW

Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen als Neu- (keine Standschäden, max. 1000 km Laufleistung) oder Vorführfahrzeug mit bis zu 8.000 EUR Zuschuss.

 

Da Unternehmen in NRW zur Anschaffung eines (teil-)elektrischen Autos in der Regel die Wahl zwischen der Landesförderung und der Bundesförderung haben, sollte vergleichend auf beide Förderungen geschaut werden.

 

Neben der NRW-spezifischen Förderung zur Elektromobilität fördert das BAFA mit dem Umweltbonus die Anschaffung von E-Mobilität mit bis zu 6.000 EUR Zuschuss (BAFA-Anteil am Umweltbonus)- damit ist das Landesprogramm höher dotiert.

 

Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Programmen besteht darin, dass NRW zur rein elektrische Fahrzeuge fördert, und der Umweltbonus hingegen auch teilelektrische. Zudem beträgt die Haltedauer bei Kauf eines Fahrzeugs im NRW-Programm zur Elektromobilität mindestens 5 Jahre – im Umweltbonus kann die Mindesthaltedauer auf 6 Monate verkürzt werden – dann darf das Auto weiterveräußert werden.

 

Interessant dabei ist, dass beim Umweltbonus nach nur 6-monatiger Haltedauer sowie dem Zuschuss durch BAFA und Hersteller einige das Auto entweder für die Haltedauer “umsonst” gefahren sind, oder es sogar mit Gewinn weiterverkaufen. Aktuell alles legal.

 

Anträge im Landesprogramm können aktuell bis zum 31.12.2025 gestellt werden. Wie üblich, dürfen Anschaffungen eines zu fördernden Fahrzeugs erst nach Entscheid über den Förderantrag getätigt werden.

 

Wichtig für eine optimale Ausnutzung der Landesförderung in NRW ist die Integration des Herstelleranteils zum Umweltbonus von 3000 EUR netto bzw. 3570 EUR brutto. Der Herstelleranteil des Umweltbonus ist nicht direkt an die Gewährung des Umweltbonus gekoppelt, sondern kann unabhängig vom Hersteller gewährt werden.

 

Daher ergibt sich bei Verbindung des Herstelleranteils vom Umweltbonus zur Umweltbonus-Förderung eine maximale Förderung von 9570 EUR. Bei Kombination des Herstelleranteils des Umweltbonus mit der Landesförderung hingegen ergibt sich 11.570 EUR Förderung brutto, respektive in Nettobeträgen 8.000 und 11.000 EUR.

 

Somit sollte das Landesprogramm wenn möglich zusammen mit Herstelleranteil des Umweltbonus kombiniert in Anspruch genommen werden.

 

Eine Kombination des BAFA-Anteils des Umweltbonus (6000 EUR), sowie NRW Förderung zur Elektromobilität (8000 EUR) ist nicht möglich. In anderen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg hingegen gibt es Förderprogramme zur Elektromobilität, die wiederum mit dem BAFA-Anteil des Umweltbonus kombiniert werden können.

 

Zum Umweltbonus wird zukünftig ein separater Beitrag geschrieben.

7. Innovationsförderung in NRW

Die Innovationsförderung in Nordrhein-Westfalen ist im Vergleich zu anderen Bundesländern durch Wettbewerbe und Aufrufe durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft in NRW geprägt.

 

Andere Bundesländer haben in der Regel Förderprogramme zur Innovation, die durchgehende Antragstellungen ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen sind durch Wettbewerbe und Aufrufe hingegen Stichtage zu berücksichtigen. Förderanträge sind nicht durchgehend möglich.

 

Insofern Aufrufe oder Wettbewerbe bekannt gegeben werden, sind die Fördertöpfe meist mit wenigen hundert Tausend oder Millionen EUR befüllt und haben kurze Einreichungszeiten von ca. 2 Monaten.

 

Das bedeutet, dass hinsichtlich Landesförderungen zur Innovation Nordrhein-Westfalen eher unterdurchschnittlich ausgestattet ist.

 

Fördertöpfe mit bis zu mehreren Millionen EUR nicht rückzahlbarem Zuschuss pro Projekt für Innovationen in NRW sucht man leider vergebens.

 

Alternativ sind die im Beitrag zur Digitalisierungsförderung in NRW vorgestellten Fördermodule MID-Analyse und MID-Innovation noch als mögliche Fördertöpfe zu berücksichtigen, die in Summe bzw. kombiniert maximal 55.000 EUR Zuschuss für Innovationen in NRW ermöglichen.

 

Weitere Alternativen ergeben sich durch Fördermittel zu Innovationen auf EU-Ebene in NRW, wie z.B. Horizont Europa, die jedoch mit notorisch geringen Bewilligungsquoten von unter 10 % der Anträge ohne entsprechendes Fördermittel Know-how keinen leichten Zugang zu nicht rückzahlbaren finanziellen Mitteln versprechen.

 

Zuletzt stehen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Innovationen noch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand und die Forschungszulage zur Verfügung. Beide sind so umfangreich, dass diese in separaten Beitragen abgedeckt wurden.

8. Fördermittelberatung NRW

Wir bieten interessierten Unternehmen eine Fördermittelberatung in NRW an. Grundlage einer ganzheitlichen Fördermittelberatung und -strategie für Unternehmen in NRW ist der online buchbare Fördermittelcheck.

 

Alternativ können einzelne Vorhaben, jedoch ohne holistischen Fördermittelblick auf das Unternehmen, über den kostenlosen Fördermittelcheck in NRW abgedeckt werden. Der kostenlose Fördermittelcheck richtet den Fokus auf ein einzelnes, separates Vorhaben. Wohingegen der kostenpflichtige Fördermittelcheck den Schwerpunkt auf eine ganzheitliche Nutzung von Förderprogrammen auf Unternehmensebene richtet und somit umfangreicher ist.

 

Der Fördermittelcheck, sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig, decken Förderprogramme des Bundes, der EU, als auch die der NRW.Bank und NRW-spezifischer Projektträger ab.

9. Weitere Ressourcen

In diesem Beitrag wurde der Fokus auf die verfügbaren Fördermittel, vorrangig nicht rückzahlbare Zuschüsse, in NRW gelegt. Darüber hinaus gibt es natürlich noch zinsvergünstigte Förderkredite, die Teil eines Gesamtfinanzierungskonzepts sein können.

 

Unternehmen in NRW haben nicht zuletzt neben NRW-Fördermitteln auch Zugriff auf Bundes- und EU-Fördermittel, die entweder einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden können. Der Ausschluss von Kombinationen von Fördermitteln erfolgt dabei meist in Bezug auf ein einzelnes Vorhaben, sprich die gleichen Kosten dürfen nicht doppelt bezuschusst werden.

 

Allerdings können mehrere Förderprogramme bei Durchführung mehrerer Vorhaben bestmöglich auf die einzelnen Kosten der Vorhaben aufgeteilt werden, um den größten Fördereffekt zu erzielen. Die Fördermittelkombination erfolgt immer unter Beachtung möglicher Schwellenwerte der De-minimis-Verordnung und Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder Kleinbeihilfen.

 

Eine holistische Fördermittelberatung im Sinne oben genannter Kombinationspotentiale bietet foerdershop im Premium-Fördermittelcheck.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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