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Zuschüsse für Unternehmen

1. Was sind Zuschüsse?

Zuschüsse sind finanzielle Anreize für Unternehmen, um zu politisch förderwürdigen Zielen beizutragen oder diese umzusetzen. Die Rahmenbedingungen zur Beantragung und Verwendung eines Zuschusses werden durch Richtlinien, Rechtsrahmen, Allgemeine Nebenbestimmungen sowie Auflagen im Zuwendungsbescheid festgesetzt.

 

Zuschüsse werden in der Regel in Form einer Anteilsfinanzierung vergeben. Das bedeutet, dass zunächst die zuwendungsfähigen Kosten ermittelt werden und darauf ein Anteil als Zuschuss gezahlt wird. Dieser Anteil wird oftmals als bestimmter Prozentsatz festgesetzt.

 

Nur in seltenen Fällen übernimmt ein Zuschussprogramm 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Unternehmen bewegt sich die Anteilsfinanzierung oft zwischen 20 und 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit verbleibt dem Antragsteller und Begünstigten für die Umsetzung des Projekts noch ein Anteil, der aus eigenen Mitteln getragen werden muss.

 

Einerseits gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die allermeisten Zuschussprogramme vergeben nicht rückzahlbare Zuwendungen. Damit Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen, ist es wichtig die Auflagen während und nach Beendigung des Projekts für eine festgelegte Zeit, in der Regel 3 oder 5 Jahre, einzuhalten. Mehr zum Thema Zuwendungsbescheid, Auflagen und Nebenbestimmungen finden Sie im Beitrag Zuwendungsbescheid.

 

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind offensichtlich die attraktivste Form der Förderung für Unternehmen.

 

Andererseits gibt es noch rückzahlbare Zuschüsse. Zuschussprogramme, die Mittel in Form von rückzahlbaren Zuschüssen vergeben, sind sehr selten.

 

Ein Beispiel für rückzahlbare Zuschüsse sind die Landesmittel für Investitionsvorhaben von Unternehmen in Hessen. Diese Zuschüsse sind planmäßig nach 10 Jahren in einer Summe unverzinst vom Unternehmen zurückzuzahlen.

 

Damit sind rückzahlbare Zuschüsse nicht besser als zinslose endfällige Darlehen und offensichtlich deutlich unattraktiver für Unternehmen als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

2. Welche Unternehmen erhalten Zuschüsse?

Besonders begünstigt werden Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen. Kurz gesagt: Die KMU-Definition umfasst 3 Gruppen von Unternehmen. Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Vereinfacht gehören alle Unternehmen unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen EUR Jahresumsatz zu den KMU. Für die genauen Schwellenwerte hinsichtlich Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme schauen Sie bitte in den verlinkten Beitrag zur EU-KMU-Definition.

 

Dabei gilt grundsätzlich: Je kleiner das Unternehmen, desto höher fällt in der Regel die Förderquote aus. Auch Großunternehmen über 250 Mitarbeiter können von Zuschüssen profitieren. Die Förderprogramme für Großunternehmen sind jedoch beschränkter und die Förderquoten deutlich geringer als für kleine Unternehmen. Ein prominentes Beispiel für die Bezuschussung eines Großunternehmens ist z.B. die Betriebsstätte von Tesla in Brandenburg. Aktuell muss die Förderung noch von der EU-Kommission genehmigt werden, da der prädefinierte Schwellenwert der Förderung überschritten wurde.

 

Für die meisten kontraintuitiv ist, dass eine Förderung mit Zuschüssen für Unternehmen wahrscheinlicher ist, wenn sie finanziell gut aufgestellt sind. Unternehmen, die finanziell schwach auf der Brust sind oder sich sogar in Schwierigkeiten befinden, haben es schwerer an passende Zuschüsse zu kommen.

 

Von vielen Zuschussprogrammen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sogar kategorisch ausgeschlossen.

3. Wie viel Zuschuss kann ein Unternehmen erhalten?

Der Maximalbetrag, den Unternehmen in Form von Zuschüssen erhalten können, ist zunächst durch den Rechtsrahmen des Förderprogramms gedeckelt. Als Rechtsrahmen gelten:

 

 

Meistens ist auf ein Zuschussprogramm nur ein Rechtsrahmen anwendbar. In einigen Fällen kann es aber von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. der Art des Vorhabens oder der Unternehmensgröße abhängig gemacht werden, nach welchem Rechtsrahmen ein Zuschuss vergeben wird.

 

Im Rahmen von De-minimis-Beihilfen sind bis zu 200.000 EUR Zuschuss oder Subventionswert innerhalb von 3 Steuerjahren für Unternehmen möglich.

 

Zuschüsse, die im Zuge der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vergeben werden, sind theoretisch ungedeckelt. Die AGVO hat jedoch Schwellenwerte in Bezug auf zuwendungsfähige Kosten, bei deren Überschreitung die EU-Kommission benachrichtigt werden und ihr Einverständnis erteilen muss. Beispielsweise liegt dieser Schwellenwert für GRW-Investitionsvorhaben von Unternehmen bei 7,5 Millionen EUR zuwendungsfähige Kosten.

 

Die Kleinbeihilfenregelung ermöglicht bis zu 1,8 Millionen EUR Zuschuss für Unternehmen.

4. Welche Themen werden bezuschusst?

Die Konditionen zur Bezuschussung von Unternehmen werden durch jede Richtlinie einzeln festgelegt. Gruppiert man die zuwendungsfähigen Vorhaben von Richtlinien, so stechen meist folgende übergeordnete Themenbereiche hervor:

 

  • Digitalisierung
  • Innovationen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Unternehmensgründungen
  • (erneuerbare) Energie
  • Investitionen
  • Weiter- und Fortbildung
  • Unternehmensberatung
  • Erschließung von Auslandsmärkten

 

Konkrete Beispiele für nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen:

 

5. Wie finde ich passende Zuschussprogramme?

Zuschüsse sind nicht zentral organisiert bei der einen oder anderen Behörde. Vielmehr gibt es eine Vielfalt von Zuschussprogrammen für Unternehmen, die von unterschiedlichen Behörden und Projektträgern auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene verwaltet und vergeben werden.

 

Ein guter Anlaufpunkt für die Recherche nach Zuschüssen ist zum Beispiel die Förderdatenbank. Die Förderdatenbank ist jedoch nicht immer aktuell, somit kann es sich lohnen regelmäßig auf den Seiten der Investitionsbanken oder Förderstellen der Bundesländer, in denen Sie Betriebsstätten unterhalten, vorbeizuschauen. Es ist nicht garantiert, dass die regionalen Förderstelle auch Zuschüsse des Bundes oder der EU ausweisen, die ggf. für Sie vorteilhafter sind.

 

Sie jeden zudem die Möglichkeit, die Recherche nach passenden Zuschüssen an einen professionellen Fördermitteldienstleister auszulagern. Foerdershop übernimmt die Recherche für Sie im Zuge des Fördermittelchecks.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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