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Förderung Digitalisierung Brandenburg 2022

1. Überblick

Wenn ich Kunden zu Digitalisierungsförderungen in Deutschland berate, hebt sich Brandenburg vom Rest der Digitalförderprogramme auf Bundes- und Landesebene deutlich ab. Mit bis zu 500.000 EUR Zuschuss können Unternehmen vom Förderprogramm BIG-Digital profitieren.

 

Mit einem BIG-Digital Antrag ist eine hohe Förderung, aber regelmäßig auch eine hohe Verwaltungsarbeit verbunden. Bevor ein Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auf Förderung der Digitalisierung gestellt werden kann, muss ein fachliches Erstgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) durchgeführt werden. Bei Vorhaben mit Implementierungen wird das Erstgespräch in der Regel vor Ort beim Antragsteller durchgeführt. Durch Corona gibt es Abweichungen von dieser Regel zugunsten von Webkonferenzen.

 

BIG steht für Brandenburger Innovationsgutschein. BIG-Digital ist ein Modul des BIG, der noch weitere Module umfasst wie z.B. BIG-Transfer, BIG-EU und BIG-FuE. Fokus dieses Beitrags ist ausschließlich BIG-Digital.

2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen

Unternehmen, die die EU-KMU Definition erfüllen, benötigen mindestens eine Betriebsstätte im Land Brandenburg. Sie müssen gewinnorientiert sein und der gewerblichen Wirtschaft oder dem Handwerk zuzuordnen sein.

 

Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der BIG-Digital Förderung ausgeschlossen.

 

Bei der Beantragung der BIG-Digital Förderung ist zudem darauf zu achten, ob das Unternehmen weitere Betriebsstätten in anderen Bundesländern unterhält. Ist dies der Fall, tritt eine Kürzung der Förderung unter der Voraussetzung auf, dass die anderen Betriebsstätten von dem geförderten Projekt profitieren.

 

Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein ERP-System implementiert wird und Betriebsstätten außerhalb Brandenburgs dieses mitnutzen. In der Regel werden dann die Mitarbeiter in Brandenburg im Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Mitarbeiter des Unternehmens gesetzt und die Förderung in diesem Verhältnis gekürzt.

3. Was wird gefördert?

BIG-Digital sieht die Förderung in 3 Bereiche vor:

 

1. Beratung

Im Zuge der Beratung können zum Beispiel Machbarkeitsstudien oder eine allgemeine Beratung in Bezug auf die Digitalisierung von Prozessen in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung ist nicht Teil dieses Moduls. Auch eine zu spezifische Beratung wird in der Praxis teilweise eher dem Modul Implementierung zugerechnet.

 

2. Implementierung oder Implementierung & Schulung

In diesem Bereich von BIG-Digital können Unternehmen Umsetzungsleistungen durch externe Dritte, wie zum Beispiel die Programmierung oder Individualisierung einer Software, fördern lassen.

Im Rahmen der Implementierung fallen auch regelmäßig Schulungsleistungen zum Umgang mit der Software durch einen externen Dienstleister an. Die Schulung wird bezuschusst. Insofern die Schulung Teil des Förderprojekts ist, heißt der Bereich Implementierung und Schulung.

 

Lizenzkosten, Hosting sowie weitere mögliche immaterielle Wirtschaftsgüter können für die Dauer des Projekts bezuschusst werden. Hardware, die zur Umsetzung des Projekts notwendig ist, wird auch gefördert.

 

Die eigene Arbeitsleistung des Personals kann in der Regel mit bis zu 10 % der personellen Gesamtkapazität bezuschusst werden. Sollte für das Projekt mehr als 10 % der Gesamtkapazität des Unternehmenspersonals eingebunden werden, muss zusätzlich eine Plausibilsierung eingereicht werden, wie der Umsatz und das operative Tagesgeschäft aufrecht erhalten werden soll. Dies werden Sie nicht in der Richtlinie offiziell finden, da es Teil der Verwaltungspraxis ist und somit nicht öffentlicht zugänglich.

 

Die Bezuschussung der eigenen Personalkapazitäten für das Projekt ist attraktiv, da neben dem Bruttolohn auch die Kosten zur Sozialversicherung in der Regel mit 15 % vom Bruttolohn pauschal bezuschusst werden und zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 15 % auf die Personalkosten gewährt wird.

 

3. Schulung

Die Schulung kann allein bezuschusst werden ohne Implementierungsleistungen. Wie oben beschreiben, führt der Dienstleister mit dem Antragsteller Schulungen durch, die durch die ILB bezuschusst werden.

4. Förderquote & Förderhöhe

Die Förderquote beträgt 50 % auf die zuwendungsfähigen Kosten.

Der Bereich 1. Schulung kann mit maximal 50.000 EUR bezuschusst werden, Bereich 2. Implementierung oder Implementierung & Schulung werden mit bis zu 500.000 EUR bezuschusst. Bereich 3. Schulung wird mit maximal 50.000 EUR Zuschuss gefördert.

 

Beispielsweise können maximal über BIG-Digital Implementierung bei 50 % Förderquote und maximal 500.000 EUR Zuschuss entsprechend eine Million EUR zuwendungsfähigen Kosten entstehen. Nicht alles muss davon Fremdleistungen sein, ein signifikanter Anteil der Kosten kann Ihr eigenes Personal sein, das für die Umsetzung des Projekts benötigt wird.

5. Fristen & Laufzeit

Die Leistungen in der Beratung dürfen maximal 6 Monate in Anspruch nehmen, ebenso der Bereich Schulung. Für den Bereich Implementierung oder Implementierung & Schulung können maximal 36 Monate Durchführungszeitraum in Anspruch genommen werden.

 

Die Richtlinie von BIG-Digital ist bis zum 31.12.2023 begrenzt und es können aktuell Anträge eingereicht werden. Sollten die Mittel zwischenzeitlich vergeben sein, ist ein Antragsstop jederzeit möglich.

6. Antragsprozess

Wenn Sie die Beratung in Anspruch nehmen, können Sie nicht gleichzeitig die Implementierung in Anspruch nehmen. Erst muss die Beratung abgeschlossen sein, bevor die Implementierung oder Implementierung & Schulung in Anspruch genommen werden kann.

 

Für jeden Bereich, also Beratung, Implementierung und Schulung muss zunächst das fachliche Erstgespräch mit der WFBB gesucht werden. An diese muss in der Regel eine erste Vorhabensbeschreibung, Angebote, Terminvorschläge für das Erstgespräch und die Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug des Antragstellers geschickt werden. Die Gliederung für die Vorhabensbeschreibung hat nach einer bestimmten Gliederung zu erfolgen.

 

Inhalt des Erstgesprächs sind die Richtlinie, Voraussetzungen, die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts und Rückfragen des Antragstellers.

Bei positivem Abschluss des fachlichen Erstgesprächs mit der WFBB wird die Bestätigung über die fachliche Erstberatung ausgestellt. Anschließend werden die Antragsunterlagen vorbereitet. Eine Checkliste der notwendigen Unterlagen (siehe letzte Seite) soll Ihnen die Zusammenstellung erleichtern.

 

Die Antragsunterlagen müssen postalisch an die ILB geschickt werden. Nach Antragseingangsbestätigung dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko förderunschädlich starten. Die Entscheidung über die Förderung wird voraussichtlich 2 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.

 

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids haben Sie die Möglichkeit halbjährlich oder einmalig zum Ende des Projekts eine Auszahlung zu beantragen. Mit den Ausgaben müssen Sie in Vorleistung gehen, der Zuschuss wird Ihnen im Ausgabenerstattungsprinzip ausgezahlt. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen.

7. Weitere Fördermöglichkeiten

Neben BIG-Digital gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung für Unternehmen in Brandenburg, vorrangig Digital Jetzt und go-digital. Beide Förderprogramme sind durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiert worden und stehen demnach bundesweit zur Verfügung. Beide haben mit respektive maximal 16.500 EUR (go-digital) und 50.000 EUR (Digital Jetzt) Zuschuss deutlich weniger Feuerpower als BIG-Digital, aber es muss nicht immer mit der Bazooka auf eine Fliege gezielt werden, wenn die Fliegenklatsche ausreicht.

 

Lesen Sie gern diesen Beitrag zu Digital Jetzt mit Vergleich zu go-digital, um mehr darüber zu erfahren.

Autorenprofil & Haftungausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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