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Förderungen in Brandenburg für Unternehmen in 2022

1. Fördervorteile für Unternehmen in Brandenburg

Brandenburg ist eines der interessanten Bundesländer für Unternehmen in Bezug auf Fördermittel. Der Beitrag stellt einen Auszug der interessantesten Fördermittel vor.

Es ergeben sich folgende maximale Fördermittelbeträge für Unternehmen in Brandenburg mit den zugehörigen Förderprogrammen in Klammern:

 

  • 500.000 € Zuschuss zur Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen (BIG-Digital)
  • 3 Millionen € Zuschuss zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (ProFIT Brandenburg)
  • 3 Millionen € zinsverbilligtes Darlehen zu Forschungs- und Entwicklungsleistungen (ProFIT Brandenburg)
  • 100.000 € Zuschuss zu einer innovativen Gründung (Gründung innovativ)
  • 1,8 Millionen € Zuschuss für Investitionsvorhaben im Rahmen der Kleinbeihilfenregelung (GRW Große Richtlinie)
  • 16.000 € Zuschuss zur Beratung bei der Antragstellung zu einer EU-Förderung (BIG-EU)
  • 16.500 € Zuschuss zu Online-Marketing, Webshop und Website (go-digital)
  • 50.000 € Zuschuss zu Beratungsleistungen zur Digitalisierung (BIG-Digital Beratung)
  • 50.000 € Zuschuss zu Schulungsleistungen zur Digitalisierung (BIG-Digital Schulung)
  • 100.000 Zuschuss zur Umsetzung eines kurzlaufenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (BIG-FuE)
  • 1.560 € Zuschuss monatlich zu den Personalkosten eines Innovationsassistenten (Brandenburger Innovationsfachkräfte)

2. Förderung Gewerbe & Investitionen Brandenburg

In Brandenburg ist für gewerbliche Unternehmen und deren Investitionen ein Zuschuss von bis zu 40 % zu den zuwendungsfähigen Kosten möglich. Das betreffende Förderprogramm nennt sich GRW (Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsentwicklung).

 

Die GRW-Förderung ist in einem bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen geregelt und ähnelt sich daher sehr stark über die Bundesländer hinweg. Daher wurde ein separater Beitrag zur GRW-Förderung verfasst, der diesen GRW-Koordinierungsrahmen erläutert und Gemeinsamkeiten hervorhebt. Um die GRW-Förderung in Brandenburg zu akquirieren, müssen Sie nicht unbedingt den GRW-Koordinierungsrahmen kennen.

 

Alle notwendigen Informationen werden in der Brandenburgischen GRW-Richtlinie festgesetzt.

 

Im separaten Beitrag zur GRW-Förderung werden grundlegende Begriffe und Eckpunkte der GRW-Förderung und des Koordinierungsrahmen erläutert, wie zum Beispiel das Wahlrecht zwischen sachkostenbezogener und lohnkostenbezogener Förderung, die Bedeutung des Primäreffekts, die Fördergebietskarte mit C- und D-Fördergebieten und die Positivliste der förderfähigen Branchen. Diese Begriffe werden in diesem Beitrag vorausgesetzt.

 

Im Fall einer zuwendungsfähigen Investition in Brandenburg besteht die Wahl für den Antragsteller zwischen einem sachkostenbezogenen Zuschuss (i.d.R. für aktivierungsfähige, abschreibungsfähige Güter des Sachanlagevermögens) und einem personalkostenbezogenen Zuschuss.

 

Es werden grundsätzlich bei der personalkostenbezogenen Förderung nur Arbeitsplätze berücksichtigt, die ein Bruttogehalt von mindestens 30.000 EUR jährlich vorweisen.

 

Wichtig ist, dass der GRW-Koordinierungsrahmen nicht alle Förderparameter für alle Bundesländer festlegt, sondern Ihnen gewisse Spielräume bei der Anpassung der Förderparameter lässt. So hat Brandenburg zur Umsetzung der GRW-Förderung zwei Richtlinien aufgesetzt, über die die Förderung des Gewerbe und gewerblicher Investitionen in Brandenburg abgedeckt wird:

 

 

Es zahlt sich aus ein kleines Unternehmen in Brandenburg zu sein für die Förderung eines Investitionsvorhaben, da im Rahmen der GRW-Förderung im GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen bessere Förderkonditionen bestehen.

 

Bezüglich der Einordnung als kleines / mittleres / großes Unternehmen gibt es relevante Schwellenwerte in Bezug auf Umsatz, Mitarbeiter und Bilanzsumme die Sie im ersten Kapitel in der Tabelle zur EU-KMU-Definition finden.

 

Die Richtlinie GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen steht logischerweise nur kleinen Unternehmen offen mit bis zu 2 Mio. EUR zuwendungsfähigen Investitionskosten.

 

Damit der Antrag berücksichtigt wird und keine pauschale Ablehnung erfährt, müssen mindestens 60.000 EUR zuwendungsfähige Kosten im Antrag enthalten sein. Die zuwendungsfähigen Mindestinvestitionskosten werden auch als Bagatellgrenze bezeichnet. Für die GRW-G Große Richtlinie liegt die Bagatellgrenze bei 100.000 EUR zuwendungsfähigen Kosten.

 

Da die Förderquote in der Regel zwischen 10 und 30 % liegt, würden bei Einreichung der Bagatellgrenzen nur geringe Fördersummen gewährt. Aufgrund des administrativen Aufwands sollten Sie insbesondere bei kleineren Investitionsvorhaben bis 200.000 EUR Kosten besonders darauf achten, ob der administrative Aufwand zur Abwicklung der Förderung im Verhältnis zum finanziellen Vorteil steht.

 

Kleine Unternehmen, die mehr als 2 Millionen EUR zuwendungsfähige Investitionskosten aufweisen, werden nicht mehr im GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen berücksichtigt und stattdessen über die GRW-G Große Richtlinie gefördert. Kleine Unternehmen können auch in der großen GRW-Richtlinie eine Maximalförderung von bis zu 40 % erhalten, aber die Erfüllung der Voraussetzungen sind etwas verzweigter als bei der kleinen GRW-Richtlinie.

 

Mittleren und großen Unternehmen steht von Vornherein nur die GRW-G Große Richtlinie offen.

3. Förderung von Innovationen in Brandenburg

Innovationen in Brandenburg werden einerseits für bestehende Unternehmen, z.B. im Rahmen von ProFIT Brandenburg mit Zuschüssen von bis zu 3 Millionen EUR und mit zinsverbilligten Darlehen, andererseits für junge, maximal 3 Jahre alte Unternehmen im Rahmen von Gründung innovativ gewährt.

 

Während ProFIT Zuschüsse an Unternehmen in der Regel nur in der Phase der industriellen Forschung, für Prozess- und Organisationsinnovationen und für Durchführbarkeitsstudien gewährt, sind zinsvergünstigte Darlehen für die Phase der experimentellen Entwicklung und Marktvorbereitung / Markteinführung gewährt.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen von ProFIT Brandenburg sind:

 

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen
  • projektbezogene Materialausgaben
  • sonstige projektbezogene Einzelausgaben
  • indirekte Ausgaben
  • Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung

 

Die Höchstfördersumme für die zuwendungsfähigen Ausgaben werden in Abhängigkeit von Zugehörigkeit der Kostenposition zur Phase ermittelt. Die Phasen und Fördersätze sind:

 

  • industrielle Forschung ( 80 % )
  • Durchführbarkeitsstudien ( 70 % )
  • experimentelle Entwicklung ( 60 %)

 

ProFIT Brandenburg gibt es in ähnlicher Variante auch im Land Berlin. Die Förderbedingungen sind aber unterschiedlich und die Programme sind daher getrennt zu betrachten.

 

Der Zuschuss für Gründung innovativ beträgt zwischen 25.000 und 100.000 EUR. Die jungen Unternehmen müssen mindestens einem der nachfolgenden Cluster zugeordnet werden können:

 

  • Energietechnik
  • Gesundheitswirtschaft
  • Informations- und Kommunikationstechnologie / Medien und Kreativwirtschaft
  • Verkehr / Mobilität / Logistik
  • Optik
  • Ernährungwirtschaft
  • Kunststoffe / Chemie
  • Metall
  • Tourismus

 

Die Förderquote beträgt 50 % auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben sind zum Beispiel:

 

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Güter des Sachanlagevermögens
  • Personalausgaben für neue Arbeitsplätze
  • Beratungsleistungen externer Berater, die der Produkt-, Prozess- oder Technologieentwicklung dienen
  • technische Entwicklungsleistungen, soweit diese nicht oder nicht im erforderlichen Umfang im Unternehmen selbst erbracht werden,
  • einmalige Ausgaben für den Erwerb von Lizenzen.

 

Zusätzlich zu ProFIT und Gründung innovativ gibt es noch die Brandenburger Innovationsfachkräfte zur Förderung der Personalkosten von Innovationsassistenten und Werkstudenten sowie zum Beispiel den Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) zur Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen, kurzlaufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Beratungen im Zusammenhang mit der Antragstellung für EU-Fördermaßnahmen.

 

Bei der Förderung der Beratung eines Unternehmens zu EU-Fördermaßnahmen werden für Verbundvorhaben bis zu 16.000 EUR Zuschuss gewährt. Für die Beratung eines einzelnen Unternehmens werden bis zu 8.000 EUR Zuschuss zur Beratung gewährt.

4. Zuschuss zur Digitalisierung in Brandenburg

Die Förderung der Digitalisierung in Brandenburg wird in einem separaten Beitrag ausführlicher behandelt, da entsprechend oft nachgefragt. Sowohl der Förderung in Digitalisierung in Brandenburg, als auch durch den Bund wird behandelt. Somit stehen Unternehmen in Brandenburg zur Förderung der Digitalisierung mehrere Förderprogramme zur Verfügung.

5. Fördermittelberatung Brandenburg

Dieser Beitrag hat anhand eines Auszugs der Fördermittel in Brandenburg gezeigt, dass viel Potential zur Fördermittelakquise für Unternehmen besteht. Vor dem Hintergrund, dass zusätzlich zur Fördermittelebene auf Brandenburg noch die Förderprogramme des Bundes und der EU infrage kommen für Brandenburger Unternehmen, erweitert sich der Kreis der potentiellen Förderungen entsprechend.

 

Die Fördermittelberatung in Brandenburg von foerdershop beginnt in der Regel mit einer individuellen Beratung oder einem Fördermittelcheck zur Ausarbeitung eines Fördermittelkonzepts zur Inanspruchnahme eines oder mehrerer Förderprogramme. Die Fördermittelrecherche findet dabei auf Brandenburg-, Bundes-, und EU-Ebene statt.

 

Die Fördermittelberatung von foerdershop in Brandenburg deckt die Förderprogramme der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die Kommunikation mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) für mögliche Erstgespräche zur Antragstellung bei der ILB, der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH, der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg sowie sonstiger relevanter Förderprojektträger auf Bundes- und EU-Ebene ab.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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