Digital Jetzt Förderung
1. Was ist Digital Jetzt?
Digital Jetzt ist ein Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Digitalisierung für Unternehmen aller Branchen zwischen 3 und 499 Mitarbeiter mit einer Betriebsstätte in Deutschland.
2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zu Digital Jetzt sind an verschiedene Kriterien geknüpft, z.B. die Unternehmensgröße, Standort, den Digitalisierungsplan und mehr. Ziel dieses Kapitels ist Ihnen die Voraussetzungen zur Antragsberechtigung transparent darzulegen.
Digital Jetzt ist für Unternehmen mit mindestens einer Betriebsstätte in Deutschland zugänglich, unabhängig vom Bundesland. Das Unternehmen muss zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Die mindestens 3 Mitarbeiter sind dabei in Vollzeitäquivalenten zu erreichen. Die Berechnung von Vollzeitäquivalenten nach der EU-KMU-Definition wird Ihnen in diesem Beitrag erklärt.
Die Branche des Unternehmen ist für die Antragsberechtigung nicht relevant. Somit können neben gewerbetreibenden Unternehmen auch Zahnärzte bzw. allgemein Ärzte, Steuerberater und Anwälte bezuschusst werden. Diese Zielgruppen sind leider beim kleineren Bruder von Digital Jetzt, sprich go-digital, ausgeschlossen. Die Rechtsform des Unternehmens ist für die Förderung zunächst nicht relevant, d.h. es spielt keine Rolle, ob Sie den Antrag z.B. als GmbH, KG, e.K., AG, OHG oder Einzelunternehmen (keine abschließende Auflistung) stellen.
Wichtig für die Antragsberechtigung ist zudem der Digitalisierungsplan. Dieser wird im Kapitel 7 inkl. der im Antragsformular gestellten Fragen für den Digitalisierungsplan genauer behandelt.
Das Vorhaben muss zwingend einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Richtlinie leisten:
Auszug aus der Richtlinie Nr. 1.2 Förderziele
- Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk.
- Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse der geförderten Unternehmen.
- Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle für die geförderten Unternehmen.
- Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle.
- Befähigung der Mitarbeiter der geförderten Unternehmen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im
Unternehmen anzustoßen.
- Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen.
Wie bei nahezu allen Förderprogrammen dürfen Sie auch bei Digital Jetzt nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Projekt beginnen. In diesem Sinne wäre ein unterschriebenes Angebot, eine erhaltene oder bezahlte Rechnung oder ein unterschriebener Vertrag oder Auftragsbestätigung förderschädlich und sollte definitiv vermieden werden, solange der Zuwendungsbescheid nicht da ist.
Vereine, Genossenschaften sowie gemeinnützige Unternehmen sind bei Digital Jetzt nicht antragsberechtigt.
Unter Umständen gibt es aber für gewinnorientierte Vereine und Genossenschaften Landesförderprogramme, die diese Zielgruppen einbeziehen, z.B. Digital Innovation aus Sachsen-Anhalt. Für nicht gewinnorierte Vereine gibt es unter Umständen ebenfalls Landesförderprogramme zur Digitalisierung, wie z.B. der Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen.
3. Was wird gefördert?
Die förderfähigen Inhalte bei Digital Jetzt spalten sich in 2 Module:
Nr. 1) Investitionen in digitale Technologien
Hier können z.B. untergebracht werden:
- Fremdleistungen oder Hard- und Software, die einen deutlichen Mehrwert für das Unternehmen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen oder des Geschäftsmodells beitragen. Die Transformation von einem analogen oder einem “semidigitalen” Geschäftsmodell in ein datengetriebenes kann somit bezuschusst werden.
- die Verbesserung der IT-Sicherheit (z.B. Verschlüsselung E-Mail-Kommunikation, Implementierung eines ISMS oder anderweitige sicherheitstechnologische Absicherung betriebsrelevanter Systeme).
- die Implementierung von K.I. im Unternehmen (Computer Vision, Natural Language Processing, Vorhersagemodelle, idealerweise mit Vernetzung in die bestehende Unternehmenssoftware oder IT-Landschaft) und in diesem Zusammenhang auch Big Data Anwendungen
- Sensorik oder 3D-Druck
- Des Weiteren sind förderfähige Beispiele für Digital Jetzt die Implementierung eines ERP (Enterprise-Resource-Planing)-Systems, eines DMS (Dokumenten-Management-System) oder eines CRM (Customer-Relationship-Management-Systems).
Sollten Sie bereits eines dieser letztgenannten Systeme in Ihrem Unternehmen verwenden, muss zwingend mit der Funktionserweiterung dieser Systeme und dem innovativen Mehrwert in Bezug auf die Digitalisierung des Geschäftsmodells oder zur Digitalisierung von Prozessen argumentiert werden im Antrag, damit eine Förderfähigkeit in Betracht kommt. Routine- und Ersatzinvestitionen sind von der Förderung kategorisch ausgeschlossen, auch eine Argumentation in die Richtung, dass die Rechenkapazität der aktuellen Hardware nicht mehr ausreicht oder mehr Zugänge für Mitarbeiter für eine Software aufgrund von Unternehmenswachstum benötigt werden, ist allein wenig aussichtsreich.
Nr. 2) Investition und Qualifizierung der Mitarbeitenden
Um die Förderung über dieses Modul als begünstigtes Unternehmen in Anspruch nehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Dienstleister bzw. Weiterbildungsanbieter nach DIN-
4. Förderquote & Förderhöhe
Die Förderquote hängt bedeutend von der Unternehmensgröße ab. Grundsätzlich gilt, je größer Unternehmen, desto geringer die Förderquote. Die Förderquote ist Abhängigkeit von der Unternehmensgröße ist dann die Basisförderquote (s. Tabelle unten). Zusätzlich zur Basisförderquote können Sie Pluspunkte sammeln, damit sich Ihre Förderquote erhöht. Die Pluspunkte spiegeln sich direkt in einer höheren Förderquote wider.
Für folgende Punkte können Pluspunkte gesammelt werden:
- + 5 % bei Investition in einer Wertschöpfungskette (mind. 2 Unternehmen haben ein gemeinsames Vorhaben, jeder muss aber für sich einen Antrag stellen, beide profitieren von der höheren Förderquote.
- + 5 % bei einer Investition oder Qualifizierungsmaßnahme zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder Datenschutz
- + 10 % für Unternehmen in einer strukturschwachen Region
Seit Auflegung des Programms in 2020 ist rein rechnerisch eine Förderquote von 40 % bis 70 % möglich. Ursprünglich sollten die Förderquoten ab dem 01.07.2021 wieder um jeweils 10 % verringert werden, sodass die Förderquoten zwischen 30 und maximal 60 % liegen würden. Die besseren Förderquoten werden aber noch bis zum 31.12.2021 möglich sein aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage.
Entscheidend für die Förderhöhe bei Digital Jetzt ist, ob Sie einen Antrag als einzelnes Unternehmen oder als Wertschöpfungskette stellen. Die Höhe der Förderung bzw. die maximale Fördersumme ist bei einzelnen Unternehmen auf 50.000 EUR Zuschuss, bei Wertschöpfungsketten auf 100.000 EUR Zuschuss pro Unternehmen begrenzt.
Die Mindestfördersumme bei Digital Jetzt ist abhängig vom Modul. Für Modul 1 müssen Sie mindestens 17.000 Zuschuss und für Modul 2 mindestens 3.000 EUR Zuschuss beantragen. Es können beide Module gleichzeitig beantragt werden.
3 bis 49 MA | 50 bis 249 MA | 250 bis 499 MA | |
---|---|---|---|
Basisförderquote bis 31.12.2021 | 50 % |
45 % |
40 % |
Basisförderquote ab 01.01.2022 | 40 % |
35 % |
30 % |
5. Fristen & Laufzeit
Digital Jetzt läuft bis zum 31.12.2023, bis dahin können Anträge eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit für Anträge bei Digital Jetzt beträgt aktuell ca. 6 bis 8 Wochen. Legen Sie also den Beginn des Projekts im Antragsformular idealerweise mindestens 2 Monate in die Zukunft, um eine Nachbearbeitung zu vermeiden. Sie dürfen in dieser Zeit noch nicht mit dem Projekt beginnen.
6. Antragsprozess
Aufgrund der großen Nachfrage nach Digtial Jetzt wurde das Antragsverfahren als Losverfahren umgesetzt. Die Einreichung des Los’ setzt eine Registrierung im Digital Jetzt Antragsportal voraus und der Prozess der Loseinreichung ist unkompliziert, schmerzlos und natürlich müssen Sie das Los nicht bezahlen.
Somit gibt es ein monatliches Kontingent, i.d.R. 10 Mio. EUR, welches unter allen am Losverfahren teilnehmenden Unternehmen per Zufall ausgelost wird. Hat ein Unternehmen das Los gezogen, wird es per E-Mail darüber informiert und kann innerhalb eines Monats den Antrag im Digital Jetzt Antragsportal stellen.
Nach überschlägigen Berechnungen des Autors dürfe die Wahrscheinlichkeit für einen Antragslot zwischen 5 bis 20 % betragen. Damit kann es durchaus passieren, dass Sie mehrere Male am Losverfahren teilnehmen müssen, bevor Sie einen Antrag stellen dürfen. Es gibt aktuell keine Begrenzung, wie oft Sie ein Los einreichen dürfen.
Wird die Frist zur Einreichung des Antrags verpasst, verfällt das Los und Sie müssten wieder am nächsten Losverfahren teilnehmen, um die Chance auf eine Antragseinreichung zu erhalten. Haben Sie ein Mal einen Antrag eingereicht und eine Förderung über Digital Jetzt erhalten, können Sie bis auf weiteres keinen Antrag mehr stellen.
Der Prozess der Antragseinreichung wird unten schematisch dargestellt.
Los einreichen
Sie registrieren sich im Digital Jetzt Portal und reichen ein Los ein.
Erhalt eines Antragslots
Nach erfolgreicher Ziehung können Sie den Antrag im Digital Jetzt Portal stellen. Informationen und Angaben können Sie direkt in online-Formulare eintragen, nur Angebote für Fremdleistungen / Hardware / Software sollten als PDF vorliegen.
Antrag abschicken
Nach erfolgreicher Einreichung des Antrags im Online-Portal sowie Versand der Unterschriftsseite per Post im Original an den DLR müssen Sie sich vrs. 6 bis 8 Wochen gedulden, bis Sie im Idealfall den Zuwendungsbescheid erhalten.
Erhalt Zuwendugsbescheid & Durchführung des Projekts
Sie haben den Zuwendungsbescheid in den Händen, Ihr Projekt darf losgehen und maximal 12 Monate dauern.
Anforderung des Zuschusses
Sie stellen die Dokumentationsunterlagen: Sachbericht, Verwendungsnachweisformular, Kontoauszüge & Rechnungen zusammen und reichen diese zur Verwendungsnachweisprüfung beim DLR ein.
Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung des Zuschusses wird nach positiver Verwendungsnachweisprüfung auf Ihr Bankkonto veranlasst.
7. Muster Digitalisierungsplan Digital Jetzt
Der Digitalisierungsplan ist bei Digital Jetzt wohl mit der wichtigste Part in Ihrem Antrag für die erfolgreiche Fördermittelakquise.
Erst, wenn Sie einen Antragsslot erhalten haben, können Sie auf das Antragsformular und somit die relevanten Eingabefelder für den Digitalisierungsplan zugreifen.
Welche Fragen umfasst der Digitalisierungsplan? Teilweise sind nur Antworten anzukreuzen, teilweise aber auch frei zu formulieren in den Eingabefeldern. Anhand der u.g. Punkte (alle aus dem aktuellen Antragsformular) können Sie sich einen individuellen oder einen Muster Digitalisierungsplan für Digital Jetzt erstellen:
- Welche Unternehmensbereiche umfasst Ihr Digitalisierungsplan?
- Haben Sie für Ihr Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie mit konkreten Zielen entwickelt?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen bei Nutzung digitaler Vertriebskanäle?
- Bietet Ihr Unternehmen internet- oder datenbasierte Dienstleistungen als Ergänzung der (Kern-)Produkte an?
- Wie findet die Kommunikation mit Kunden, Lieferanten und Partnern in Ihrem Unternehmen statt?
- Inwieweit findet die Dokumentation wichtiger Unternehmensbereiche bzw. ressourcenaufwändiger Prozesse in digitaler Form statt?
- Welchen Einsatzzweck haben mobile oder digitale Endgeräte im Unternehmen?
- Kommt es zum Einsatz eines CRM oder ERP in Ihrem Unternehmen?
- Wie ausgeprägt ist die Umsetzung der Sicherheit der IT-Systeme und Daten in Ihrem Unternehmen?
- Wie hoch ist schätzungsweise der Anteil der Mitarbeitenden mit ausgeprägten digitalen Kompetenten in Ihrem Unternehmen?
- Gibt es in Ihrem Unternehmen (regelmäßige) Schulungen der Mitarbeitenden im Umgang mit digitalen Technologien?
- Wie hoch schätzen Sie den Bedarf an Qualifizierungsmaßnahmen ein, um mittelfristige Ziele der Unternehmensentwicklung in Hinsicht auf die digitale Transformation zu erreichen?
- Titel des Projekts
- Modul (1 oder 2 oder beide)
- Start- und Enddatum
- Ziele des Vorhabens
- In welche digitalen Technologien und / oder Qualifizierungsmaßnahmen möchten Sie konkret investieren (inkl. kurzer und knapper anschaulicher Beschreibung)?
- Erläuterung der konkreten Anwendung der Investition in Ihrem Unternehmen.
- Erläuterung der grundlegenden Verbesserungen bzw. neuen Funktionen im Vergleich zum Status-Quo.
- Wie verbessert sich durch die geplante Investition voraussichtlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens?
- Wie verbessert sich durch die geplante Investition voraussichtlich die Innovationsfähigkeit des Unternehmens?
- Sonstige voraussichtlich zu erwartende wirtschaftliche Effekte.
- Erwartete Umsatzsteigerungen, Beschäftigungswachstum, Kosteneinsparungen und Produktivitätssteigerungen in den nächsten 2 Jahren nach Umsetzung der Investition in Prozent.
8. weitere Förderungen außer Digital Jetzt
Für diejenigen, die z.B. keine Lust auf das ungewisse Losverfahren von Digital Jetzt haben, noch keine 3 Angestellte beschäftigen oder die 17.000 EUR Mindestzuschuss für die Investitionen in digitale Technologien nicht erreichen, gibt es noch go-digital und Digitalisierungsförderprogramme der einzelnen Bundesländer.
Im Sinne eines effektiven Fördermittelmanagements sind auch Kombinationen einzelner Förderprogramme miteinander möglich, insofern die Vorhaben thematisch abgegrenzt werden können. Eine Doppelförderung ist zwingend zu vermeiden.
Sollten Sie weitere Förderprogramme in Betracht ziehen, denken Sie bitte an die Einhaltung der De-minimis-Grenze (100.000 bzw. 200.000 EUR). In den meisten Fällen sind die Förderprogramme zur Digitalisierung de-minimis-pflichtig. Mehr hierzu finden Sie im Beitrag zu den De-minimis-Beihilfen.
9. weitere Hinweise
Der Projektträger des Förderprogramms Digital Jetzt ist der DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.) mit Sitz in Bonn. Die genaue Adresse finden Sie im Impressum des Digital Jetzt Antragsportals.
Digital Jetzt ist eine spannende Förderoption, wenn Sie die Zeit haben das Losverfahren zu durchstehen und ggf. einige Monate auf die Implementierung zu warten. Ist das nicht der Fall, empfiehlt sich eine Evaluierung anderer Förderoptionen, zum Beispiel mittels eines individuellen Fördermittelchecks.
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
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