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Fördermittel in Berlin für Unternehmen in 2022

1. Überblick über Fördermittel in Berlin

Für Gründer und Unternehmen – insbesondere Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und Mittelstand bis 250 Mitarbeiter – ergeben sich interessante Fördermitteloptionen in den Bereichen Gründungsförderung, Digitalisierung, Innovation, Investition, Energie und Beratungsförderung.

 

Wir konzentrieren uns in diesem Beitrag ausschließlich auf Zuschussprogramme, da nicht rückzahlbare Gelder wohl für die meisten interessanter sind als Förderkredite, die kaum einen Zinsunterschied zu normalen Bankkrediten in Zeiten der Niedrigzinsen aufweisen.

 

Ziel dieses Beitrags ist Ihnen die Vogelperspektive über die Fördermittel in Berlin als Unternehmen oder Existenzgründer zu vermitteln. An entsprechender Stelle wird auf einen separaten Beitrag verlinkt, der das Thema, meistens dann die konkreten Förderprogramme, vertiefend behandelt und in Zusammenhang mit anderen verfügbaren Förderprogrammen auf Bundesebene setzt. Das macht Sinn, weil Unternehmen und Gründer nicht nur Zugriff auf Berliner Förderprogramme haben, sondern auch auf Bundesförderungen oder EU-Förderungen! Der Beitrag wird laufend täglich erweitert und der Fortschritt zeitnah veröffentlicht.

2. Gründungsbonus Berlin

Die Förderungen für Existenzgründer in Berlin sind vielfältig. Einerseits ist z.B. der Gründungsbonus der Investitionsbank Berlin verfügbar.

 

Unternehmen, deren Sitz sich in Berlin befindet, können innerhalb der ersten 12 Monate nach Gründung 50 % auf die zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss erhalten. Bis zu 50.000 EUR Zuschuss sind demnach möglich. Beim Gründungsbonus Berlin werden Ausgaben berücksichtigt, die innerhalb von bis zu 2 Jahren anfallen.

 

Zu beachten ist, dass eine Betriebsstätte eines Unternehmens nicht ausreichend ist für die Beantragung. Es muss der Unternehmenssitz in Berlin sein, welcher nach Erhalt der Förderung zusätzlich mindestens 3 Jahre dort verbleiben muss.

 

Es werden Unternehmen mit einem technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodell gefördert.

 

Das Unternehmen muss neuartige oder noch nicht am Markt etablierte Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse entwickeln, herstellen oder anbieten.

 

Förderfähige Ausgaben sind u.a.

 

Material- und Investitionskosten:

 

  • Maschinen
  • Werkstoffe
  • Büroeinrichtung

 

laufende Betriebsausgaben:

 

  • Raumkosten
  • Werbekosten
  • Kommunikationskosten

 

Fremdleistungen:

 

  • Beratungskosten,
  • Kosten für IT-Entwicklung,
  • die Sicherung von Rechten, Patentanmeldungen und anderen damit verbundenen Kosten

 

Im Gründungsbonus Berlin können Anträge bis zum 31.03.2023 gestellt werden. Das Förderprogramm ist grundsätzlich bis zu diesem Datum begrenzt. Eine mögliche Fortführung des Programms nach diesem Stichtag ist möglich.

 

Aufgrund der Neubildung der Berliner Landesregierung kann noch nicht abgeschätzt werden, ob ausreichend Mittel für 2022 und 2023 für den Gründungsbonus Berlin gewährt werden. Anträge können aktuell gestellt werden und es darf nach Bestätigung des IBB Business Teams über den rechtsverbindlichen Eingangs des Antrags auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

 

Voraussichtlich kann im Juli 2022 eine Information dazu gegeben werden, ob ausreichend Mittel im Landeshaushalt für den Gründungsbonus eingeplant wurden. Erst zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich eine Entscheidung über eingereichte Anträge beim Gründungsbonus Berlin stattfinden.

 

Für die Beantragung des Gründungsbonus werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • max. 1 Jahr alter Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung /Bestätigung des Finanzamts
  • falls anwendbar Gesellschaftsverträge
  • Businessplan inklusive mindestens 3-jährige Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Lebenslauf der Gründer
  • Kontodaten
  • falls anwendbar Angaben zu erhaltenen De-minimis-Beihilfen
  • falls anwendbar Nachweis des Eintrags im Transparenzregister der Berliner Senatsverwaltung

 

Für den Businessplan im Gründungsbonus Berlin sind Mindestanforderungen zur Struktur vorgegeben. Wichtige Aspekte, die zwingend enthalten sein müssen:

 

  • Kundennutzen
  • Wettbewerbsanalyse
  • Marktpotential
  • persönliche Qualifikation und Aufgaben der Gründer
  • Personalplanung
  • Vertrieb

 

Der umfassendste und schwierigste Part in der Beantragung des Gründungsbonus Berlin ist der überzeugende Businessplan. Sollten Sie noch keinen Businessplan haben, hilft foerdershop Ihnen gern bei der Erstellung des Businessplans.

 

Die Einreichung des Antrags für den Gründungsbonus kann elektronisch vorgenommen werden.

 

Gibt es Alternativen zum Gründungsbonus Berlin?

 

Vor dem Hintergrund, dass die Unsicherheit über den Haushaltsplan in 2022 und 2023 die Attraktivität des Gründungsbonus deutlich schmälert, sollte über Alternativen zum Gründungsbonus Berlin nachgedacht werden. Bei dem Gründungsbonus geht es vorrangig um sehr junge Unternehmen. Diese sind ggf. noch hinsichtlich der Standortauswahl ihres Sitzes flexibel. Direkt im benachbarten Brandenburg gibt es nämlich ein Förderprogramm Gründung innovativ, welches ebenfalls junge Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Gründung mit 50 % auf bis zu 200.000 EUR Gründungskosten bezuschusst. Demnach sind bis zu 100.000 EUR Zuschuss möglich.

 

Darüber hinaus könnte ggf. für eine Entwicklung einer Applikation oder zur Digitalisierung des Geschäftsmodells im Falle von jungen Unternehmen, die schon mindestens 3 Angestellte haben, Digital Jetzt beantragt werden. Sollten die Gründungskosten eher im Bereich Website / Online-Marketing liegen, ist auch go-digital denkbar, wenn das junge Unternehmen schon einige Umsätze gemacht hat (Daumenregel: ca. 15 % des Umsatzes sind bei go-digital als Zuschuss möglich, maximal jedoch 16.500 EUR Zuschuss).

 

Sollte mehr Flexibilität hinsichtlich des Unternehmensstandortes bestehen, ist eine Erweiterung der Möglichkeiten auf alle infrage kommenden Bundesländer auszuweiten. Förderungen auf Bundesebene sind unabhängig vom Firmenstandort in Deutschland, jedoch bieten Landesförderprogramme oftmals zielgerichtetere und teilweise auch deutlich höhere Förderssummen als vergleichbare Bundesprogramme. Es besteht auch die Möglichkeit vermehrt auf die EU-Ebene zu schauen, aber erfahrungsgemäß liegen die Bewilligungsquoten unter 10 % der eingereichten Anträge, somit besteht eine geringe Chance auf Förderung und die Antragsverfahren für EU-Förderungen sind umfangreicher.

 

Individuelle Vorschläge zu passenden Förderprogrammen für Unternehmen und Gründer aus Berlin finden wir für Sie in unserem Fördermittelcheck heraus.

3. Förderung für Unternehmen in Berlin

Zuschüsse für Unternehmen und Mittelstand in Berlin gibt es reichlich. Beispielsweise werden bis zu 400.000 EUR als Zuschuss für Innovationen im Rahmen von ProFIT vergeben, oder aktuell im Rahmen der Regelung zu Kleinbeihilfen bis zu 1,8 Mio. EUR Zuschuss für Investitionsvorhaben im Rahmen von der GRW-Förderung. Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme, die Teil dieses Kapitels sind.

3.1 Digitalisierung

Unternehmen in Berlin haben die folgenden Möglichkeiten:

 

a) vom Berliner Förderprogramm zur Digitalisierung Digitalisierungsprämie zu profitieren (max. bis 31.10.2021) oder

 

b) von einem der beiden Bundesförderprogrammen go-digital und Digital Jetzt. Damit Ihnen die Wahl des richtigen Förderprogramms leichter fällt, wurde eine Übersicht zur Digitalisierungsförderung in Deutschland verfasst.

 

Natürlich ist es auch denkbar, dass man unter Digitalisierung ein größeres Investitionsvorhaben – beispielsweise die Erstellung einer Kernsoftware für das begünstigte Unternehmen meint – und die damit verbundenen Lohnkosten oder Kosten für eine externe Agentur fördern lässt.

 

Damit kommt auch die Investitionsförderung in Berlin mittels der GRW-Förderung als lohnkostenbezogener oder sachkostenbezogener Zuschuss infrage.

 

In diesem Szenario weitet sich die Gruppe möglicher Fördermittelempfänger deutlich aus, da die GRW-Förderung keine harte Grenze bei 250 Mitarbeitern zieht und deutlich größere Unternehmen diese Förderung in Anspruch nehmen können. Mehr dazu im nächsten Kapitel.

3.2 Investitionen - GRW-Förderung in Berlin

Die GRW-Förderung als Zuschuss zu Lohnkosten oder Sachkosten existiert bereits seit Jahrzehnten. Und das nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Anhand verschiedener sozioökonomischer Faktoren werden Fördergebiete in Deutschland festgelegt und diese Fördergebietskarte dann immer für eine Förderperiode veröffentlicht. Die Fördergebietskarte zeigt die Fördergebiete nach Landkreisen. Vereinfacht gesagt: Grau bedeutet nicht förderfähig, C-Fördergebiete (gelb) haben die höchste Förderquote und D-Fördergebiete (grün) haben i.d.R. für das gleiche Projekt eine um 10 % niedrigere Förderquote, sind also schlechter gestellt als Projekte im C-Fördergebiet.

 

Zusätzlich zum geografischen Standort ist die Größe des Unternehmens entscheidend zur Berechnung der Förderquote. In C-Fördergebieten beträgt die Förderquote 30 % für kleine Unternehmen, 20 % für mittlere Unternehmen und 10 % für große Unternehmen. Große Unternehmen bedeutet grob gesagt über 250 Mitarbeiter. Für ein D-Fördergebiet bedeutet das, dass große Unternehmen nicht mehr förderfähig sind, da sich die Förderquote um die vollen 10 % verringert.

 

Berlin hat die Eigenheit, dass nur eine Straße weiter deutlich mehr Förderung für Sie bereit stehen könnte. Um herauszufinden, ob Sie in einem C-, D- oder vielleicht in einem nicht förderfähigen Gebiet sich befinden, gibt es die Möglichkeit über das BusinessLocationCenter die Straße und Hausnummer abzufragen und anschließend sofort ein Ergebnis zu erhalten. Hier die interaktive Fördergebietskarte von Berlin

 

Um einen Überblick zu bekommmen, wie sich die Fördergebietskarte von 2021 zu 2022 bis 2027 voraussichtlich verändern wird, sind die entsprechenden Dokumente im Beitrag zur GRW-Förderung verlinkt. Zudem ist in dem verlinkten Beitrag auch die Positivliste der Branchen der Investitionsbank Berlin verlinkt. Branchen aus der Positivliste erfüllen in der Regel den Primäreffekt. Dies ist eine Voraussetzung zur Förderfähigkeit.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass wahrscheinlich mehr nicht förderfähige Stadtbereiche für Berlin kommen werden. Da sich die Fördergebietskarte noch im Entwurfsmodus befindet, sollte idealerweise noch ein Antrag in 2021 gestellt werden, damit die voraussichtlich besseren Fördersätze noch mitgenommen werden.

 

Grundsätzliches noch zu den Voraussetzungen für die GRW-Förderung: Unabdingbar ist die Erfüllung des Primäreffekts. Das bedeutet, dass mindestens 51 % des Umsatzes durch Kunden außerhalb eines 50km-Radiuses um die Betriebsstätte erwirtschaftet werden. Hintergrund: Es soll Geld in die Region fließen, daher soll Geld von außerhalb der Region erwirtschaftet werden.

 

Zudem ist für Berlin spezifisch, dass mindestens 5 neue Arbeitsplätze geschaffen werden im Rahmen der Projekts. Ist dies nicht der Fall, so kann das Projekt nicht gefördert werden! Zudem gilt für Projekte, die bereits bewilligt wurden, dass mindestens 5 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden mussten, bevor die erste Auszahlung beantragt werden kann. Sollte also Arbeitsplatz Nr. 5 erst gegen Ende des Projekts eingestellt werden, kann auch erst gegen Ende des Projekts die erste Auszahlung beantragt werden.

 

Die Bagatellgrenze für Investitionsprojekte liegt bei 10.000 EUR. Sprich unterhalb von 10.000 EUR zuwendungsfähigen Ausgaben macht eine Beantragung von GRW keinen Sinn. Allerdings liegt die sinnvolle Schwelle, ab der GRW beantragt werden sollte, deutlich höher. Durch den hohen administrativen Aufwand, nicht nur mit dem Antrag, sondern auch mit der Dokumentation zur Auszahlung der GRW-Förderung, nehmen wir selten Kundenfälle unterhalb von vrs. 100.000 EUR Zuschuss an.

 

Die maximale Projektdauer beläuft sich eigentlich auf 36 Monate, aber bis zum 31.12.2021 wurde dies auf 42 Monate verlängert. Zusätzlich können aktuell aufgrund einer besonderen Begünstigung bis zu 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten erwirkt werden. Ab dem 01.01.22 wird dies voraussichtlich nicht mehr der Fall sein. Dann finden die o.g. regulären Förderquoten Anwendung.

 

Da die GRW-Förderung seit Jahrzehnten existiert, war zur ersten Veröffentlichung das Internet noch “Quark im Schaufenster”. Dementsprechend liegt der Fokus bei der Förderung auf produzierende Betriebe und diese beschränkte Sicht macht sich noch z.B. in Regelungen zur Remotearbeit bemerkbar. Förderstellen gehen immer noch davon aus, dass Arbeitsplätze an ein Büro gebunden sind. Durch das Internet und insbesondere seit Corona gibt es vielfältig die Möglichkeit auch komplett im Homeoffice für das Unternehmen oder die Betriebsstätte zu arbeiten. Telearbeitsplätze sind zwar auch förderfähig, jedoch nur, wenn sie dennoch physisch in einem Fördergebiet liegen. Dies kann innerhalb von Berlin oder außerhalb von Berlin sein. Telearbeitsplätze machen die Beantragung aber nicht einfacher.

 

3.3 Förderung Innovation in Berlin

Die Innovationsförderung in Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen wird zum großen Teil über ProFIT zu Projektkosten sowie dem Innovationsassistenten als Zuschuss der IBB gewährt. Beide Förderprogramme zur Innovation sollten gleichzeitig im Kontext der Innovations- und Personalförderung in Deutschland gesehen werden. Daher werden in Kapitel 3.3.3 Alternativen zu ProFIT und zum Innovationsassistent auf Bundes- und Landesebene vorgestellt.

3.3.1 ProFIT Berlin

Bis zu 400.000 EUR Zuschuss für die industrielle Forschung und als Förderdarlehen für die experimentelle Entwicklung werden im Zuge von ProFIT vergeben. Darlehen werden maximal bis zu 1 Mio. EUR vergeben.

 

Die ProFIT-Förderung begünstigt nicht nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch Großunternehmen mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Berlin.

 

In der industriellen Forschung werden bis zu 80 % der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen als Zuschuss vergeben. Für die experimentelle Entwicklung können bei Großunternehmen in Verbünden bis zu 25 % und bei Forschungseinrichtungen in Verbunden bis zu 40 % der Kosten als Zuschuss vergeben werden.

 

Wichtig hierbei: Für KMU wird in der Phase der experimentellen Entwicklung kein Zuschuss vergeben.

 

Denkbar ist allerdings eine Aufschlüsselung eines Projekts in industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, sodass KMU zumindest für die erste Phase einen Zuschuss erhalten.

 

Förderfähige Ausgaben betreffen zum Beispiel:

 

  • projektbezogene Personalausgaben
  • Fremdleistungen
  • Materialausgaben
  • Schutzrechtsanmeldungen
  • Ausgaben für die Markteinführung und Marktvorbereitung
  • indirekte Projektausgaben

3.3.2 Innovationsassistent Berlin

Der Innovationsassistent Berlin ist ein Förderprogramm zur Begünstigung von Personalausgaben. Maximal 20.000 EUR als Zuschuss werden für 1 Jahr vergeben pro Innovationsassistent.

 

Je Unternehmen dürfen bis zu 2 Innovationsassistenten gleichzeitig eingestellt werden. Die antragstellenden Unternehmen müssen technologieorientiert, rechtlich selbständig und eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und diese am Markt einführen.

 

Nicht technologieorientierte Unternehmen sind auch antragsberechtigt, insofern die Tätigkeit des Innovationsassistenten Entwicklungsarbeiten und einen maßgeblichen Technologiebezug umfassen.

 

Der Innovationsassistent kann sowohl in Teil- als auch in Vollzeit angestellt werden. Bei Teilzeitverhältnissen wird die Förderung anteilig reduziert. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet oder für mindestens 24 Monate auszugestalten. Probezeiten sind möglich.

 

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Hochschulabschluss des Innovationsassistenten maximale 24 Monate in der Vergangenheit liegt zum Zeitpunkt der Einstellung.

3.3.3 andere Fördermöglichkeiten zur Innovation in Berlin

ProFIT und der Innovationsassistent sind nicht die einzigen Förderoptionen für Unternehmen in Berlin. Zusätzlich gibt es parallel zu ProFIT insbesondere das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand als mögliches Förderprogramm. Für KMU können in der Phase der experimentellen Entwicklung dadurch deutlich mehr Zuschüsse generiert werden als über ProFIT.

 

Sollten Unternehmen größere Entwicklungsvorhaben mit Technologiebezug planen, kommt einerseits der Innovationsassitent infrage, anderseits ggf. eine GRW-Förderung, insofern mindestens 5 Mitarbeiter in einem Zeitraum von maximal 36 Monaten eingestellt werden. Die GRW-Förderung kann wie oben beschrieben ein Lohnkostenzuschuss oder ein Sachkostenzuschuss sein.

4. Weitere Förderprogramme in Berlin für Unternehmen

Im Folgenden folgt nur eine Auflistung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Unternehmen in Berlin, auf die im Beitrag nicht näher eingegangen wurde:

 

  • Coaching Bonus

Zuschuss zu individuellem Coaching für bis zu 20 Tage

 

  • LastenradPLUS

bis zu 2.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung eines Lastenrads

 

  • TransferBonus

Bis zu 45.000 EUR Zuschuss für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen

 

  • Abbiegeassistent Berlin

bis zu 1.500 EUR für Kauf / Leasing und Einbau von Abbiegeassistenten

5. Fördermittelberatung in Berlin

Wir bieten Unternehmen und Gründern eine individuelle Fördermittelberatung in Berlin. Dabei werden einerseits die Fördergelder in Berlin auf Landesebene von der Investitionsbank Berlin (IBB), dem IBB Business Team, der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg sowie ggf. öffentlich geförderte Beteiligungen berücksichtigt. Darüber werden gleichen wir Ihr individuelles Vorhaben mit Förderungen auf Bundesebene sowie möglichen EU-Fördermitteln ab.

 

Erfahrungsgemäß finden die meisten Kunden Zuschüsse in Berlin am attraktivsten von allen Förderinstrumenten, daher priorisieren wir nicht rückzahlbare Zuschüsse bei unserer Fördermittelberatung in Berlin. Auf Wunsch können auch Förderkredite in Berlin oder andere Förderinstrumente recherchiert werden. Auch eine Kombination verschiedener Fördertöpfe in Berlin ist möglich.

 

Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer Förderung besteht darin, die passenden Förderinstrumente im individuellen Fall zu identifizieren und zu priorisieren. Dazu dient der online buchbare Fördermittelcheck. Das Resultat des Fördermittelchecks ist ein belastbares Konzept, auf dessen Basis eine weitere mögliche Beantragung und Umsetzung der Fördermittel in Berlin folgen kann.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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