Fördermittel in Niedersachsen für Unternehmen in 2022
1. Überblick Fördervorteile für Unternehmen in Niedersachsen
Unternehmen aus Niedersachsen haben zusammengefasst folgende Vorteile in Form von Zuschüssen aus der Förderlandschaft (Maximalwerte sind angegeben):
- 16.500 € für Online-Marketing
- 60.000 € für IT-Sicherheit, Hard- und Software, Digitalisierung des Geschäftsmodells
- 4 Mio. € für Investitionen
- 1 Mio. € für innovative Entwicklungen
- 30.000 € für Hinzuziehung von Forschungseinrichtungen zu Innovationen
- bis 100.000 € für niedrigschwellige Innovationen
2. Fördermittel zur Digitalisierung in Niedersachsen
Fördermittel zur Digitalisierung von Form von Zuschüssen werden über den Digitalbonus Niedersachsen vergeben. Zusätzlich haben Unternehmen aus Niedersachsen bis zu bestimmten Größenklassen und aus bestimmten Branchen die Möglichkeit, Bundesförderprogramme in Form von Zuschüssen zur Digitalisierung in Anspruch zu nehmen, vorrangig go-digital und Digital Jetzt.
Nähere Informationen zum Digitalbonus Niedersachsen finden Sie im Beitrag zum Digitalbonus Niedersachsen. Und eine Gegenüberstellung von Digital Jetzt und go-digital ist im Beitrag zu Digital Jetzt enthalten.
Grundsätzlich können Unternehmen aus Niedersachsen somit folgende Förderprogramme zur Digitalisierung beantragen:
- Digitalbonus Niedersachsen
- go-digital
- Digital Jetzt
Die o.g. Förderprogramme können von einem Niedersächsischen Unternehmen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dabei sollte auf einen Ausschluss von Doppelförderung geachtet werden. Der Ausschluss der Doppelförderung bedeutet kurz gefasst, dass nicht die gleichen Kosten in mehreren Förderprogramme bezuschusst werden.
Alle o.g. Fördermittel zur Digitalisierung für Unternehmen in Niedersachsen werden als De-minimis-Beihilfe vergeben. Insbesondere die Grenze in Höhe von 200.000 EUR Subventionswert bei De-minimis-Beihilfen sollte nicht überschritten werden.
Bei Flexibilität hinsichtlich des Standorts oder bei bestehenden Betriebsstätten in anderen Bundesländern ist eine Inanspruchnahme anderer Landesförderprogramme zur Digitalisierung möglich. Eine Auflistung finden Sie im Beitrag Förderung der Digitalisierung.
Für Vereine in Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, den Digitalbonus Vereine Niedersachsen zu beantragen.
3. Förderungen Investition Niedersachsen
Die Zuschüsse bzw. Förderungen zur Investition durch Unternehmen werden primär über die GRW-Förderung in Niedersachsen vergeben. GRW bedeutet ausgeschrieben Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsentwicklung.
Allgemein wird die GRW-Förderung in einem separaten Beitrag behandelt, da sich diese Förderung über betreffende Bundesländer stark aufgrund des bundeseinheitlichen GRW-Koordinierungsrahmens ähnelt.
So sind zum Beispiel die antragsberechtigten Unternehmen, die Voraussetzungen der GRW-Förderung, die maximale Förderquote etc. nahezu vollkommen identisch zwischen Bundesländern und in dem o.g. Koordinierungsrahmen dargestellt. Bundesländer kann im Einzelfall aufgrund unterschiedlicher sozioökonomischer Strukturen in bestimmten Maßen eigene Förderparameter festlegen. Typischerweise betrifft das die maximale Höhe des Zuschusses, die Mindestinvestitionssumme und mehr.
Nennenswerte Anpassungen der GRW-Förderparameter im Fall von Niedersachsen für Unternehmen sind:
- Beschränkung des maximalen Zuschusses auf 4 Mio. € je Vorhaben
- Mindestinvestitionssumme beträgt 50.000 EUR
- Beschränkung des maximalen Zuschusses je zusätzlichem Dauerarbeitsplatz auf 100.000 €
Von der bundeseinheitlichen Fördergebietskarte, die im Beitrag zur GRW-Förderung verlinkt ist, wird leicht abgewichen durch Niedersachsen. Zusätzlich zur Fördergebietskarte des GRW-Koordinierungsrahmen hat Niedersachsen eigene Fördergebiete. Diese waren ehemals D-Fördergebiete in GRW und werden nun mit EFRE-Fördermitteln bezuschusst. Normalerweise kommen die Mittel aus dem GRW-Topf hälftig vom Bund und hälftig vom jeweiligen Land. EFRE ist noch ein anderer Topf.
Aber die Mittelherkunft ist nicht von oberster Bedeutung für das begünstigte Unternehmen.
In den allermeisten Fällen wird der GRW-Zuschuss im Rahmen der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) vergeben. Daher sind auch hier auf die relevanten Schwellen zu den zuwendungsfähigen Investitionskosten zu achten, um nicht eine Sondergenehmigung durch die EU-Kommission auszulösen. Glücklicherweise fangen diese in der Regel erst ab 2 bzw 7,5 Mio. € an. Nur in seltenen Fällen wird der GRW-Zuschuss in Niedersachsen für Unternehmen als De-minimis-Beihilfe vergeben. Daher sind die 200.000 € Schwellenwert im Zuge von De-minimis selten ein Hinderungsgrund auf dem Weg zur GRW-Förderung.
Folgende Kreise erhalten keine GRW-Förderung:
- Bremerhaven
- Grafschaft Bentheim
- Emsland
- Vechta
- Verden
- Stade
- Harburg
- Lüneburg
- Celle
- Hannover inkl. Region Hannover
- Hildesheim
- Peine
- Gifhorn
- Wolfenbüttel
- Braunschweig
- Salzgitter
- Wolfsburg
Bitte beachten Sie, dass die o.g. Landkreise bzw. Städte keine Investitionsförderung über GRW erhalten, jedoch eine Bezuschussung von Investitionen für Unternehmen über den EFRE-Topf aktuell für diese Regionen aktuell zwischen NBank und dem Niedersächsischen Ministerium besprochen wird.
Folgende Landkreise stellen ein D-Fördergebiet über die GRW-Förderung dar und erhalten gute Förderquoten:
- Wittmund
- Aurich
- Leer
- Ammerland
- Cloppenburg
- Oldenburg inkl. Umgebung Oldenburg
- Wesermarsch
- Diepholz
- Osterholz
- Rotenburg (Wümme)
- Heidekreis
- Nienburg (Weser)
- Schaumburg
- Hameln-Pyrmont
- Holzminden
- Northeim
- Goslar
- Göttingen
- Helmstedt
- Uelzen
- Heidekreis
Folgende Landkreise stellen ein C-Fördergebiet dar und erhalten die besten Förderquoten:
- Friesland
- Wilhelmshaven
- Cuxhaven
- Lüchow-Dannenberg
Grundsätzlich sollten Sie bei Investitionssummen unterhalb von 250.000 EUR vorsichtig sein bei Investitionsförderungen, da die administrative Arbeit sehr schnell zu Buche schlagen und die finanziellen Vorteile aus der Förderung deutlich einschränken oder gar verpuffen lassen kann.
Ein besonderer Tipp für die Antragstellung bei der Investitionsförderung in Niedersachsen besteht darin, dass es Qualitätskriterien gibt, anhand derer ein Antrag bewertet und priorisiert bearbeitet wird.
Diese Qualitätskriterien sind:
- Unternehmensgröße
- Erhöhung der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze
- Bindung an einen Tarifvertrag
- Investitionen von besonderer regionaler Bedeutung
- Innovativer Charakter des Vorhabens
- Arbeitsplätze mit besonderer Eignung zur Verbindung von Familie und Beruf
- Nachhaltige, umweltbezogene Investitionen und Maßnahmen
Die Zuschüsse zur Investition von Unternehmen wird durch die NBank vergeben und namentlich über das Förderprogramm Einzelbetriebliche Investitionsförderung abgewickelt. Unter Umständen kann für Investitionsvorhaben jedoch auch eine Innovationsförderung oder Digitalisierungsförderung in Anspruch genommen werden. Nicht immer bedeutet Investitionsvorhaben auch Investitionsbezuschussung über GRW oder EFRE.
Für diejenigen, die an einer Investitionsförderung oder allgemein an einer Identifikation passender Förderprogramme interessiert sind, empfiehlt sich ein anfänglicher Fördermittelcheck.
4. Förderungen Innovation Niedersachsen
Fördermittel zu Innovationen in Niedersachsen gibt es für Unternehmen in vielfältiger Form. Die spannendsten Förderprogramme sind hier aufgelistet:
Zuschuss von bis zu 30.000 € und 80 % Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen für die Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben
Bis zu 100.000 € Zuschuss bei 35 % Förderquote für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Abläufe und Organisationsformen. Antragsberechtigung durch kleine und mittlere Unternehmen.
Bis zu 1 Mio. € Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen für die innovative Entwicklung von Prozessen, neuen Produkten, Produktionsvergahren oder Dienstleistungen. Förderquote beträgt i.d.R. zwischen 25 und 60 %. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderquote. Zudem wird eine höhere Förderquote bei Verbundvorhaben von mind. 2 Partnern im Vergleich zu einem Einzelvorhaben gewährt.
5. weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Niedersachsen
Wie im Kapitel zur Digitalisierung angesprochen, können Unternehmen in Niedersachsen auch von Fördermitteln der EU-Ebene oder Bundesebene profitieren, die nicht durch die NBank vergeben werden.
Im Bereich Digitalisierung können zum Beispiel go-digtial oder digital jetzt, für die Innovation hingegen ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), go-inno oder Horizont Europa (Nachfolger von Horizont 2020) genannt werden.
Aufgrund der Vielzahl der Förderprogramme und der individuellen Situation jedes Unternehmens ist es schlicht zu komplex, dem Thema innerhalb eines Kapitels gerecht zu werden. Eine interessante Informationsquelle für die weitere Recherche ist zum Beispiel, insofern Sie selbst die Zeit investieren möchten, die Förderdatenbank.
Alternativ übernimmt foerdershop gern eine Aufstellung und Priorisierung Ihrer Förderoptionen, sowie eine Beratung hierzu im Rahmen des Fördermittelchecks.
Als Unternehmensberatung für Förderungen von Unternehmen in Niedersachsen helfen wir Ihnen kompetent und schnell bei der Identifikation und Umsetzung passender Fördermittel.
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.
Hallo Herr Thiem,
Ist die Seite so noch aktuell. Soweit ich weiß, ist der Landkreis Hildesheim im neuen GWR kein D-Fördergebiet mehr?
Danke.
MfG
Thomas Wolf
Hallo Herr Wolf,
die Seite wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Hildesheim ist ab 2022 leider kein GRW-Fördergebiet mehr. Ggf. wird dieses Gebiet aber über den EFRE-Topf mit Investitionszuschüssen gefördert. Die NBank führt aktuell Gespräche mit dem Ministerium hierzu.
VG,
Alexander Thiem