keyboard_arrow_down

Förderung Digitalisierung für Unternehmen

1. Überblick zur Förderung der Digitalisierung in Deutschland für Unternehmen

In 2017 wurde das erste Förderprogramm zur Digitalisierung auf Bundesebene go-digital ausgerollt. Anfangs war relativ wenig los, Projekte konnten nach Einreichung der Antragsunterlagen innerhalb von 4 bis 6 Wochen mit der Bewilligung der Förderung rechnen, da sich die Anzahl der Anträge noch in Grenzen hielten.

 

Mittlerweile warten Unternehmen nach Einreichung der Antragsunterlagen 4 bis 6 Monate auf die Bewilligung, weil die Nachfrage über die Monate und wenige Jahre entsprechend gestiegen ist und der Projektträger bis heute nicht hinterherkommt.

 

In 2020 kam dann noch Digital Jetzt auf Bundesebene zu go-digital hinzu. Diese beiden Förderprogramme sind ausschließlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse verfügbar.

 

Go-digital und Digital Jetzt  können von Unternehmen in ganz Deutschland beantragt werden. Zusätzlich zu den beiden Bundesförderprogrammen zur Digitalisierung gibt es noch bundeslandspezifische Förderprogramme zur Digitalisierung für Unternehmen. Jedes Bundesland hat mindestens ein eigenes Zuschussprogramm zur Förderung der Digitalisierung.

 

In diesem Beitrag geht es ausschließlich um die Zuschussprogramme. Förderkredite sind auch möglich zur Digitalisierung, allerdings werden von der großen Mehrheit der Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse den Förderkrediten bevorzugt.

 

Die oben angesprochene Beliebtheit der Digitalförderprogramme ist nicht nur auf Bundesebene zu verzeichnen, sondern auch die Bundesländer haben bei den landesspezifischen Förderprogrammen einen starken Andrang.

 

Daher sollte im Einzelfall zur Bewertung der Förderoptionen eines Unternehmens immer go-digital, digital jetzt und die Förderoptionen des Bundeslandes verglichen werden, in dem das Unternehmen sitzt bzw. das Vorhaben durchführen möchte. Sie können zum Vergleich verschiedener Zuschussprogramme insbesondere die Kurzsteckbriefe nutzen. Insofern das Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat, sollte idealerweise ein Vergleich auch zwischen den Förderoptionen der Bundesländern und Bundesebene stattfinden.

 

Für diejenigen, die diesen Vergleich und die Bewertung der Förderoptionen selbst durchführen möchten, kann dieser Beitrag und weiterführende Beiträge auf diesem Blog als Grundlage genommen werden. Wir versuchen so viele hilfreiche Informationen wie möglich kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Für diejenigen, die nicht die Zeit haben den Vergleich selbst fachmännisch durchzuführen, ist der Fördermittelcheck gedacht.

2. Steckbrief go-digital und digital jetzt

Viele Unternehmen kennen diese beiden Förderprogramme. Hier geht es nur um einen stichpunktartigen Überblick zu den beiden Förderprogrammen.

Digital Jetzt go-digital
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen mit mindestens 3 und maximal 499 Beschäftige (Vollzeitäquivalente) aller Branchen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)

Fördermodule

1. Investitionen in digitale Technologien

2. Investition und Qualifizierung von Mitarbeitenden

1. Digitalisierungsstrategie

2. IT-Sicherheit

3. Digitalisierte Geschäftsprozesse

4. Datenkompetenz

5. Online-Marketing und Webshops

Förderthemen

Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen, Digitalisierung des Geschäftsmodells, Verbesserung der IT-Sicherheit, Schulung von Mitarbeitenden z.B. CRM, ERP und damit verbundene Hardware

Klassische Online-Marketing Themen wie SEO, SEA, Webshop, Einführung ISMS, Schnittstellenanbindung, CRM, ERP, Individualsoftware zur Verbesserung der Prozesse, K.I., Machine-Learning, Datenauswertung und Datenverwertung

Förderquote

ab 01.01.2022 30 bis 60 %

pauschal 50 %

max. Förderhöhe

50.000 EUR Zuschuss für einzelne Unternehmen,

max. 100.000 EUR Zuschuss pro Unternehmen als Wertschöpfungskette

max. 16.500 EUR Zuschuss

erneute Inanspruchnahme möglich?

Nein

Ja, 24 Monate nach Beendigung des letzten go-digital Projekts

Besonderheiten bei Antragstellung?

Ja. Erst am monatlichen Losverfahren teilnehmen. Bei gezogenem Los Antragstellung möglich. Wahrscheinlich ca. 5 – 20 % auf Ziehung eines Loses.

Antragstellung kontinuierlich möglich, allerdings lange Wartezeiten auf Rückmeldung von teilweise 3 bis 5 Monaten. Vor Zuwendungsbescheid kein Projektstart möglich.

Notwendige Antragsdokumente

Digitalisierungsplan (muss im Online-Formular eingefügt werden, Vorbereitung hierzu aber sinnvoll)

nicht unterschriebene Angebote externer Dienstleister als PDF zum Upload

De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung, Beratervertrag sowie Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Befristung Richtlinie

bis 31.12.2023

bis 31.12.2022

Wer erhält den Zuschuss?

Antragsteller

Beratungsunternehmen. Antragsteller zahlt an Beratungsunternehmen abzüglich Fördersumme.

Wird go-digital in 2022 verlängert?

 

Go-digital wird in 2022 mit einigen signifikanten Änderungen verlängert.

Neben den bestehenden Modulen IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse kommen die Module Datenkompetenz sowie Digitalisierungsstrategie hinzu.

Beibehalten wurden die 2 Pflichttage zur IT-Sicherheit. Darüber hinaus darf das Hauptmodul nun die vollen 30 Tage statt 20 einnehmen.

 

Weitere wichtige Änderungen werden noch in einer Rundmail von der EuroNorm an autorisierte Beratungsunternehmen bekannt gegeben, da aktuell zwischen EuroNorm und BMWi noch keine umfassende Klarheit zur neuen Richtlinie herrscht!

3. Förderungen nach Bundesland

Wie oben angedeutet, vergeben insbesondere die Investitionsbanken der einzelnen Bundesländer Zuschüsse zur Digitalisierung für Unternehmen. Ausnahme davon bildet z.B. in Nordrhein-Westfalen der Projektträger Jülich, welcher die landesspezifische Förderung bearbeitet und abwickelt.

 

In vielen Fällen können diese landespezifischen Zuschussprogramme die Förderquote, Förderhöhe oder die Förderthemen der Bundesförderprogramme deutlich übersteigen und sind daher zu bevorzugen.

 

Da ein Vorhaben nicht doppelt gefördert werden kann, müssen Sie eine Priorisierung Ihrer Förderoptionen vornehmen. Die Auflistung nach Bundesland soll Ihnen dabei helfen.

 

Für einige Bundesländer verweisen wir auf frühere Beiträge, die umfangreich sind. Daher ist dieser Beitrag auch als eine Ressourcensammlung für weitergehende Informationen gedacht.

 

Falls noch kein separater Beitrag existiert, können Sie einen Vergleich der Bundesebene anhand des Beitrags Digital Jetzt (inkl. Vergleichstabelle mit go-digital in Kapitel 8) vornehmen mit den hier dargestellten Informationen zum Landesförderprogramm.

3.1 Baden-Württemberg

Für Unternehmen aus Baden-Württemberg, die nach einem passenden Förderprogramm zur Digitalisierung suchen, haben wir den Beitrag Staatliche Förderung zur Digitalisierung BW geschrieben. In diesem wird der Fokus auf die Digitalisierungsprämie der L-Bank gelegt.

 

Es macht Sinn die Inhalte an dieser nicht zu wiederholen, sondern auf den entsprechenden Beitrag zu verweisen.

 

Alternativ sind nützliche Informationen auf der Seit der L-Bank zur Digitalisierungsprämie in Baden-Württemberg, jedoch ohne Vergleich zu digital jetzt und go-digital.

Steckbrief Digitalisierungsprämie Plus
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen aller Branchen mit maximal 500 Mitarbeitern

Förderthemen

1. Digitalisierung von Produktion & Verfahren

2. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen

3. (Digitalisierungs-)Strategie und Organisation

Förderquote

zwischen 12 und 50 % in Abhängigkeit der Projektkosten

max. Förderhöhe

maximal 12.000 EUR Zuschuss

Befristung Richtlinie

31.06.2024

sonstige Hinweise

Förderquote fällt sehr schnell von 50 in Richtung 12 % bei Erhöhung der Projektkosten.

3.2 Bayern

Vielen Bayrischen Unternehmen ist der Digitalbonus bekannt.

 

Auch für Bayern haben wir einen separaten Beitrag zur Förderung der Digitalisierung in Bayern 2021 geschrieben und diese Förderung mit go-digital und digital jetzt verglichen.

 

Alternativ steht Ihnen die offizielle Seite des Digitalisierungsbonus Bayern zur Verfügung.

 

Steckbrief Digitalbonus Bayern
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeiter

Förderthemen

1. Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von
IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen

 

2. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Förderquote

50 % auf die zuwendungsfähigen Kosten

max. Förderhöhe

max. 10.000 EUR Zuschuss im Digitalisierungsbonus Standard, max. 50.000 EUR im Digitalisierungsbonus Plus

Befristung Richtlinie

Befristung der Richtlinie bis 31.12.2023

sonstige Hinweise

Bei Beantragung von Digitalbonus Plus bis zu 50.000 EUR muss besonderer Innovationsgehalt dargelegt werden. Zudem keine Freiberufler, auch nicht in Form einer GmbH, antragsberechtigt!

3.3 Berlin

Bis zum 31.10.2021 bot Berlin die Digitalisierungsprämie an. Zur Digitalprämie Berlin informieren wir in einem separaten Blogbeitrag.

 

Ab dem 01.11.2021 kann diese Förderung nicht mehr beantragt werden und laut aktuellem Stand wird diese nicht verlängert. Somit bleibt Unternehmen in Berlin die Bundesebene mit go-digital und Digital Jetzt.

 

Aus diesem Grund wird keine Vergleichstabelle in diesem Beitrag zur Digitalisierungsprämie Berlin erstellt.

Die offizielle Seite zur Digitalisierungsprämie Berlin finden Sie unter vorstehendem Link.

 

3.4 Brandenburg

Brandenburg hat durch BIG-Digital ein Schwergewicht unter den Förderprogrammen zur Digitalisierung in Deutschland mit bis zu 500.000 EUR Zuschuss für die Implementierung von Prozessdigitalisierungen.

 

Im Beitrag Förderung Digitalisierung Brandenburg erhalten Sie weitergehende Informationen zu Ihren Förderoptionen.

 

Die offizielle Seite der ILB zu BIG-Digital haben wir Ihnen verlinkt.

Steckbrief BIG-Digital
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen. Sowohl Beratung, Implementierung, als auch Schulung möglich. Z.B. Einführung ERP

Förderquote

50 %

max. Förderhöhe

max. 500.000 EUR Zuschuss im Modul Implementierung, max. 50.000 EUR im Modul Beratung

Befristung Richtlinie

Richtlinie bis zum 31.12.2023 befristet

sonstige Hinweise

administrativer Aufwand für Antrag und Dokumentation sehr umfangreich

3.5 Bremen

Bremen bietet mittels Digitaler ReSTART ein eigenes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen.

 

Die offizielle Seite von Digitaler ReSTART Bremen ist über den Link abrufbar.

 

Zusätzlich bietet Ihnen der Steckbrief eine erste Orientierung zum Förderprogramm.

Steckbrief Digitaler ReSTART
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

1. Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren

2. Verbesserung der Informationssicherheit

3. Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden

Förderquote

30 % für mittlere Unternehmen, 40 % für Kleinst- und kleine Unternehmens

maxd. Förderhöhe

mind. 500 EUR, maximal 17.000 EUR Zuschuss

Befristung Richtlinie

Anträge bis zum 15.05.2022 möglich

sonstige Hinweise

3.6 Hamburg

Hamburg bietet mittels Digital Check & Digital Invest im Rahmen von Hamburg Digital ein eigenes Förderprogramm zur Digitalisierung von Unternehmen.

 

Die offizielle Seite von Hamburg Digital ist über den Link abrufbar.

Steckbrief Hamburg Digital
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

Beratungsleistungen zur Digitalisierung (Digital Check) und Implementierungsleistungen, Hard- und Software (Digital Invest)

Förderquote

30 % bei Digital Invest und 50 % bei Digital Check

max. Förderhöhe

5.000 EUR bei Digital Check und 17.000 EUR bei Digital Invest

Befristung Richtlinie

31.12.2022

sonstige Hinweise

ggf. go-digital Autorisierung des Beratungsunternehmens notwendig für Bewilligung der Förderung

3.7 Hessen

Der Digi-Zuschuss der WIBank als Förderprogramm zur Digitalisierung in Hessen ist stark nachgefragt, und leider selten verfügbar. In 2022 werden erneute Förderaufrufe veröffentlicht. Zu gegebener Zeit können entsprechende Anträge gestellt werden.

 

Aus diesem Grund wird aktuell keine Übersicht zum Digi-Zuschuss Hessen erstellt. Ggf. können sich die Konditionen der Förderung in der nächsten Zeit bis zur folgenden Antragsrunde noch ändern.

3.8 Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern bietet durch Digi-Trans ein eigenes Förderprogramm zur Digitalisierung von Unternehmen. Digi-Trans wird durch das Landesförderinstitut (LFI) verwaltet.

Steckbrief Digi-Trans
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen. Viele Freiberufler von einer Förderung ausgeschlossen.

Förderthemen

Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen in den Bereichen digitale Geschäftsmodelle, Umstellung von analogen auf digitale Prozesse sowie IT-Sicherheit und Datenschutz

Förderquote

50 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen

max. Förderhöhe

mind. 8000 EUR und maximal 100.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt

Befristung Richtlinie

31.12.2022

sonstige Hinweise

Ab 20.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben erhöht sich administrativer Aufwand aufgrund weiterer Unterlagenanforderungen

3.9 Niedersachsen

Der Digitalbonus Niedersachsen wird in einem separaten Beitrag ausführlich behandelt.

 

Die offizielle Seite zum Digitalbonus Niedersachsen können Sie auf der NBank einsehen.

Steckbrief Digitalbonus Niedersachsen
antragsberechtigte Unternehmen

gewerbliche Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen und kleine freiberufliche Planungsbüros

Förderthemen

Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit

Förderquote

mittlere Unternehmen 30 %, Kleinst- und kleine Unternehmen 50 %

max. Förderhöhe

mindestens 2.500 EUR und maximal 10.000 EUR Zuschuss

Befristung Richtlinie

31.12.2021

sonstige Hinweise

Ab dem 01.01.2022 keine Antragstellung mehr möglich!

3.10 Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bietet im Rahmen der Förderrichtlinie Mittelstand Innovativ & Digital mehrere Fördermodule zur Förderung von Unternehmen. Insbesondere MID-Digitalisierung sticht dabei heraus.

 

Informationen zur Förderung der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie in einem separaten Beitrag.

 

Als offizielle Seite steht Ihnen zusätzlich https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zur Verfügung.

Steckbrief MID-Digitalisierung
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

Innovative Software und Applikationen (KI, AR, VR, eHealth..), keine Prozessdigitalisierung und kein Online-Marketing

Förderquote

50 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 30 % für mittlere Unternehmen

max. Förderhöhe

mindestens 5.000 EUR, maximal 15.000 EUR Zuschuss

Befristung Richtlinie

Nicht veröffentlicht, Antragsstopps aber jederzeit möglich

sonstige Hinweise

in Bezug auf mögliche Förderthemen deutlich restriktiver als andere Förderprogramme zur Digitalisierung

3.11 Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet mittels DigiBoost der Investitions- und Strukturband Rheinland-Pfalz eine Förderung für Unternehmen an.

 

 

Steckbrief Digi-Boost
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern mit höchstens 50 Millionen EUR Jahresumsatz oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme

Förderthemen

Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen

Förderquote

unter 10 Mitarbeiter: 75 %

 

10 bis unter 29,9 Mitarbeiter: 50 %

 

30 bis 100 Mitarbeiter: 25 %

max. Förderhöhe

Mind. 4.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben. Maximal 15.000 EUR Zuschuss.

Befristung Richtlinie

31.12.2024

sonstige Hinweise

3.12 Saarland

Saarland bietet für Unternehmen als finanzielle Unterstützung zur Digitalisierung den DigitalStarter Saarland.

 

Steckbrief DigitalStarter Saarland
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

Einführung neuer digitaler Systeme sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Förderquote

50 % für Kleinst- und kleine Unternehmen, 30 % für mittlere Unternehmen

max. Förderhöhe

Mindestens 3.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben, maximal 12.500 EUR Zuschuss.

Befristung Richtlinie

31.12.2022

sonstige Hinweise

Antragstellung übersichtlich und digital möglich

3.13 Sachsen

Sachsen fördert über die 2 Förderprogramm E-Business und IT-Sicherheit die Digitalisierung von Sächischen Unternehmen.

 

Da seit dem 15.09.2021 keine Anträge mehr angenommen werden, bleibt den Unternehmen aktuell noch Digital Jetzt und go-digital.

 

Aus diesem Grund wird an dieser Stelle kein Steckbrief der Förderungen erstellt.

3.14 Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat in der Vergangenheit Digital Innovation & Digital Creativity aufgelegt, um Unternehmen bei der Digitalisierung unter die Arme zu greifen.

 

Insbesondere Digital Innovation ist breitgefächert für die Digitalisierung von Unternehmen in Sachsen-Anhalt hilfreich. Das Förderprogramm wird immer wieder in Tranchen veröffentlicht, bis die Mittel vergeben sind. Ein paar Monate später folgt dann meist die nächste Tranche.

Steckbrief Digital Innovation
antragsberechtigte Unternehmen

Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen

Förderthemen

Digitalisierung von Prozessen, Aufbau von Plattformen, Online-Marketing,Webseiten, Webshops

Förderquote

70 %

max. Förderhöhe

maximal 70.000 EUR Zuschuss

Befristung Richtlinie

31.12.2023

sonstige Hinweise

Antragstellung zum Stichtag 20.10.2021 nicht möglich, nächste Runde zur Antragstellung voraussichtlich in kurzer Zeit wieder möglich

3.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es den DigiBonus I und II zur Förderung der Digitalisierung für Unternehmen in SH. Da der DigiBonus I nur bis zu 1.000 EUR und der Digibonus II bis zu 17.000 EUR Zuschuss ermöglicht, werden sich die meisten Unternehmen für letztere Förderung interessieren.

Steckbrief SH DigiBonus II
antragsberechtigte Unternehmen

Gewerbliche Unternehmen bis 20 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente), Freiberufler

Förderthemen

Verbesserung der IT-Sicherheit,

Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,

Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren

Förderquote

50 %

max. Förderhöhe

Mindestens 10.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben, max. 17.000 EUR Zuschuss.

Befristung Richtlinie

30.06.2023

sonstige Hinweise

3.16 Thüringen

Die Thüringer Aufbaubank bietet den Digitalbonus Thüringen für Unternehmen zur Förderung der Digitalisierung.

Steckbrief Digitalbonus Thüringen
antragsberechtigte Unternehmen

gewerbliche Unternehmen, die die EU-KMU-Definition erfüllen und wirtschaftsnahe Freiberufler

Förderthemen

Digitalisierung von Prozessen, Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen, Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Förderquote

50 %

max. Förderhöhe

maximal 15.000 EUR Zuschuss, maximal 150.000 EUR Projektkosten

Befristung Richtlinie

31.12.2023

sonstige Hinweise

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

X
  • Fördertöpfe für eigene Kosten & Investitionen einsetzen
  • ganzheitliche Fördermittelstrategie für Unternehmen
  • Kombination von Fördermitteln möglich
  • über 3.000 Förderprogramme
  • bis 66.000 € Zuschuss p.a. im kleinsten Rechtsrahmen
1.250 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren
  • bis zu 1 Stunde
  • persönlich mit Alexander Thiem
  • Ihre Fragen in Bezug auf Fördermittel
  • inkl. Vor- und Nachbereitung
300 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren