keyboard_arrow_down

Förderungen in Sachsen für Unternehmen

1. Fördervorteile für Unternehmen in Sachsen

Unternehmen in Sachsen profiteren durch landesbezogene Fördermittel von folgenden nicht rückzahlbaren Zuschüssen, von Darlehen sowie Beteiligungen bis zur maximalen Höhe von:

 

  • 1,8 Mio. € Zuschuss für Investitionen als Kleinbeihilfe
  • 50.000 € Zuschuss für Erstellung und Erweiterung von Onlineshops
  • 150.000 € Zuschuss für die Markteinführung bei innovativen Produkten
  • 150.000 € Darlehen für die Marktbearbeitung bei innovativen Produkten
  • 1 Mio. € öffentlich geförderte Beteiligung
  • 20 Mio. € zinsverbilligtes Darlehen
  • 5.000 € Zuschuss je Weiterbildungsmaßnahme pro Mitarbeiter
  • 75.000 € Zuschuss auf 3 Jahre pro neu angestelltem Mitarbeiter für bis zu 2 Mitarbeiter
  • 20.000 € Zuschuss für externe wissenschaftliche Arbeiten

 

Zusätzlich haben Unternehmen noch Zugriff auf EU-Fördermittel und Förderprogramme des Bundes, die in Kapitel angesprochen werden. Die hier vorgestellten Fördervorteile und -programme sind nur als Auszug der Fördermöglichkeiten zu betrachten. Im Einzelfall lohnt sich immer ein individueller Fördermittelcheck.

2. Fördermittel Unternehmen in Sachsen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. der Mittelstand in Sachsen kann von unterschiedlichen Förderprogrammen zu Digitalisierung, Innovation, Investition, Weiterbildung und Personalanstellung.

 

Für die meisten Unternehmen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse interessanter als Förderkredite, Bürgschaften oder Mezzaninekapital. Daher fokussiert sich dieser Beitrag auf Zuschüsse für Unternehmen in Sachsen.

2.1 Digitalisierung

Die Förderung der Digitalisierung in Sachsen für Unternehmen nimmt einen besonderen Stellenwert ein. Daher wurde hierzu ein separater Beitrag veröffentlicht, der unter o.g. Link einsehbar ist.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags eine Antragstellung bei E-Business und IT-Sicherheit, den beiden hauptsächlichen Zuschussprogrammen zur Förderung der Digitalisierung in Sachsen, seit dem 15.09.2021 nicht mehr möglich ist. Zukünftig kann eine Antragstellung infrage kommen, wenn weitere Mittel freigegeben werden. Wann dies passiert, ist aktuell nicht abzusehen.

 

Alternativ können noch Digital Jetzt oder go-digital als Förderung zur Digitalisierung in Sachsen beantragt werden. Beide Förderprogramme unterstützen zum Beispiel die Erstellung und Erweiterung eines Onlineshops für Unternehmen in Sachsen, die Digitalisierung von Prozessen sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit.

 

Ein Vergleich zwischen beiden Programmen wird im oben verlinkten Beitrag zu Digital Jetzt gezogen.

2.2 Investitionen (GRW-Förderung Sachsen)

Das hauptsächliche Föderprogramm zur Bezuschussung von Investitionen für Unternehmen in Sachsen nennt sich GRW-Förderung. GRW bedeutet Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsentwicklung.

 

Dieses Förderprogramm existiert seit Jahrzehten und soll strukturschwache Regionen fördern. Dafür wurde gemeinsam von Bund und Ländern der Koordinierungsrahmen zur GRW-Förderung entwickelt. Der Zweck dieses Rahmens ist eine vereinheitlichung des Ansatzes, wie strukturschwäche Regionen deutschlandweit gefördert werden.

 

Typische Förderthemen des GRW-Rahmens sind auch in Sachsen vorzufinden:

 

  • Errichtung einer Betriebsstätte
  • Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion
  • grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses und mehr.

 

In Übereinstimmung mit dem GRW-Koordinierungsrahmen können Sächische Unternehmen zwischen einem Zuschuss für entstehende Lohnkosten oder entstehende Sachanlagekosten wählen. Die zu fördernden Lohnkosten beziehen sich dabei auf das Bruttogehalt der neuen bzw. gesicherten Arbeitsplätze in der Regel für eine Dauer von maximal 2 Jahren.

 

Die Investitionsbezuschussung in Sachsen kann nach De-minimis, AGVO oder als Kleinbeihilfe in Anspruch genommen werden. Der Rechtsrahmen hat Einfluss auf die maximale Fördersumme, die ein Unternehmen erhalten kann sowie die maximale Förderquote, die gewährt wird.

 

Im Rahmen von De-minimis werden maximal 200.000 EUR und im Zuge von Kleinbeihilfen maximal 1,8 Mio. EUR Zuschuss vergeben. Im Rahmen von AGVO ist die Fördersumme für eine GRW-Förderung nicht gedeckelt.

 

Allgemein gilt: Die Förderquote verringert sich mit zunehmender Unternehmensgröße (relevant sind die Größenklassen der EU-KMU-Definition) und zunehmendem Investitionsvolumen. Letzteres vorrangig bei Großunternehmen. Zusätzlich hat der Standort der Betriebsstätte in Sachsen, in die investiert wird, einen Einfluss auf die Förderquote.

 

Strukturstärkere Regionen, wie zum Beispiel der Landkreis Sachsen, Nordsachsen oder Altkreis Döbeln, haben eine geringere Förderquote als andere Landkreise.

 

Die Bestimmung des Rechtsrahmens nach De-minimis, AGVO oder Kleinbeihilfen kann dabei nicht immer vom Unternehmen selbst bestimmt werden, sondern sie richtet sich nach der Art des Vorhabens und die Einordnung in die Größe des Unternehmens, basierend auf der EU-KMU-Definition.

 

Eine hilfreiche Übersicht zur Bestimmung des anwendbaren Rechtsrahmens und damit auch der maximalen Fördersumme anhand der Vorhabensart sowie Unternehmensgröße finden Sie unter o.g. Link.

 

Im Fall der Beantragung der GRW-Förderung über Kleinbeihilfen oder De-minimis ist darauf zu achten, dass das verfügbare Kontingent in Höhe von 1,8 Mio. EUR und bei De-minimis in Höhe von 200.000 EUR Subventionswert nicht bereits ausgeschöpft oder mit dem aktuellen Antragsvolumen überschritten wird.

2.3 Förderung Weiterbildung & Personal in Sachsen

Die Förderung der Neueinstellung von Personal kann einerseits über die GRW-Förderung beantragt werden, insofern der lohnkostenbezogenene Zuschuss gewählt wird. Ein GRW-Projekt ist meistens umfangreich.

 

Als Alternative zur GRW-Förderung gibt es zur Förderung der Personalkosten für Unternehmen in Sachsen noch die InnoExperts-Richtlinie.

InnoExperts – leider verhält es sich aktuell bei dieser Förderung wie auch bei anderen Programmen in Sachsen – es sind aktuell keine Anträge möglich.

 

In Kürze startet jedoch das neue Förderprogramm Transformationsmanagement im Rahmen von REACT-EU. Zu gegebener Zeit wird dieser Beitrag aktualisiert.

2.4 Förderung Innovation in Sachsen

Die Förderung von Innovationen in Sachsen ist sowohl mittels Zuschüssen als auch Darlehen möglich. Zunächst die Zuschussprogramme:

 

Markteinführung innvativer Produkte (MEP-Zuschuss Sachsen): bis zu 150.000 EUR Zuschuss mit 50 bis 80 % Förderquote.

 

Wichtig: ab dem 15.09.2021 können keine Anträge mehr in MEP-Zuschuss gestellt werden. Eine Wiederöffnung des Programms ist in Zukunft möglich. Aufgrund der ausgesetzten Antragstellung wird nicht umfassender in diesem Beitrag über MEP-Zuschuss informiert.

 

Innovationsprämie Sachsen: KMU können Dienstleister (Unternehmen sowie Hochschulen) mit Marktforschung, Durchführbarkeitsstudien, Designleistungen, Konstruktionsleistungen, Laborleistunge, Produkttests zur Qualitätssicherung und Werkstoffstudien oder Studien zur Fertigungstechnik beauftragen in Vorbereitung auf die Umsetzung einer erfolgreichen Innovation mit Marktpotential.

Die Förderquote beträgt 50 % und maximal werden 20.000 EUR Zuschuss pro Kalenderjahr vergeben.

 

Innovationsunterstützende Maßnahmen: Bis zu 50 % der Kosten für innovationsunterstütztende Maßnahmen mit innovativem Charakter werden gefördert. Zu den förderfähigen Tätigkeiten zählen z.B. die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten, innovationsunterstütztende Dienstleistungen, vorbereitende Studien und die Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben sowie die Unterstützung zu Prozess und Organisationsinnovation.

 

Förderprogramme in Sachsen zur Innovationsförderung, für die aktuell keine Anträge möglich sind:

 

  • InnoTeam
  • Forschung und Entwicklung Projektförderung

 

Als Alternative zur Forschung und Entwicklung Projektförderung in Sachsen bietet sich zum Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) an.

 

3. Förderkredite, Bürgschaften & mehr in Sachsen

Auch Förderkredite in Sachsen mit Zinsverbilligungen oder Tilgungszuschüssen sind für Unternehmen und Gründer möglich. Zum Beispiel über den Sachsenkredit Gründen und Wachsen oder den Sachsenkredit Universal.

 

Für die Beantragung eines Förderkredits ist nahezu immer eine Hausbank notwendig, da der Kredit im Hausbankverfahren beantragt wird. Nur in seltenen Fällen kann ein Förderkredit direkt bei der Investitionsbank bzw. einem Förderinstitut durch das Unternehmen beantragt werden.

 

Vorteilhaft ist die Unterhaltung mehrerer Geschäftskonten, um Ihre Abhängigkeit von einer Bank zu verringern. Nicht immer sind die Förderdarlehen besser als das Hausbankdarlehen. Daher lohnt sich ein Vergleich der Konditionen einzelner Hausbanken und des Förderkredits.

 

Die Förderkredite können nach AGVO oder De-minimis vergeben werden. Dies hängt u.a. von der Vorhabensart ab.

 

Insofern eine Inanspruchnahme nach AGVO erfolgt, kann es bei gewerblichen Unternehmen, die den Primäreffekt erfüllen, zusätzlich zu einer Bezuschussung der Investition über die GRW-Förderung kommen.

 

Im Einzelfall lohnt sich ein professioneller Fördermittelcheck, um Ihre Förderoptionen zu identifizieren und diese in ein holistisches Fördermittelkonzept einzubetten, um ggf. auch mehrere Förderprogramme miteinander zu kombinieren.

 

Die Kombination von Förderprogrammen muss dabei nicht zwangsweise auf Landesebene stattfinden, auch Bundes- oder EU-Mittel können eingebunden werden. Bei der Kombination von Fördermitteln ist jedoch dringend auf das Doppelförderverbot zu achten.

4. Fördermöglichkeiten auf Bundesebene für Unternehmen in Sachsen

Unternehmen in Sachsen haben Zugriff auf Förderprogramme zur Landesebene. Das sind die Förderungen, welcher z.B. von der Sächischen Aufbaubank (SAB) vergeben werden.

 

Zusätzlich haben Unternehmen aus Sachsen auch Zugriff auf Bundesförderprogramme, wie z.B. im Zuge der Digitalisierungs- und Innovationsförderung zu go-inno, go-digital, ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) oder digital jetzt.

 

Ebenso sind EU-Förderprogramme wie zum Beispiel der Nachfolger des Förderprogramms Horizon 2020 – Horizont Europa – für Unternehmen in Sachsen verfügbar.

 

Ein erfolgreiches Fördermittelmanagement eines Unternehmens sollte diese Optionen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene berücksichtigen.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

X
  • Fördertöpfe für eigene Kosten & Investitionen einsetzen
  • ganzheitliche Fördermittelstrategie für Unternehmen
  • Kombination von Fördermitteln möglich
  • über 3.000 Förderprogramme
  • bis 66.000 € Zuschuss p.a. im kleinsten Rechtsrahmen
1.250 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren
  • bis zu 1 Stunde
  • persönlich mit Alexander Thiem
  • Ihre Fragen in Bezug auf Fördermittel
  • inkl. Vor- und Nachbereitung
300 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren

Schreibe einen Kommentar

0
Would love your thoughts, please comment.x