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Förderungen in Baden-Württemberg für Unternehmen

1. Fördervorteile für Unternehmen in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist sozioökonomisch deutlich stärker aufgestellt als viele andere Bundesländer in Deutschland. Demnach ist Baden-Württemberg eines der wenigen Bundesländer, in denen keine GRW-Investitionszuschüsse vergeben werden. Dennoch hat Baden-Württemberg interessante Fördermittel für Unternehmen.

 

Folgende maximale Fördersummen können auf Landesebene von Unternehmen eingeworben werden (Förderprogramm in Klammern):

 

  • 12.000 € Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben (Digitalisierungsprämie Zuschuss)
  • 16.500 € Zuschuss für Online-Marketing und IT-Sicherheit (go-digital)
  • 50.000 € Zuschuss für die Digitalisierung des Geschäftsmodells (Digital Jetzt)
  • 1 Mio. € Zuschuss für datenbasierte Dienstleistungen, Serviceplattformen, Prozessinnovationen (BW-Invest)
  • 1 Mio. € öffentliche Beteiligung für innovative Geschäftsideen und Technologiegründungen
  • 3 Mio. € öffentliche Beteiligung für Bestandsunternehmen zu Betriebs- und Kapazitätserweiterungen
  • 20.000 € Zuschuss für umsetzungsorientierte externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für Hightech-Unternehmen
  • bis zu 10 Mio. € Förderkredit mit bis zu 80 % Haftungsfreistellung für Investitionsvorhaben im ländlichen Raum

 

Die Kirsche auf dem Kuchen der Förderprogramme in Baden-Württemberg ist eindeutig BW-Invest mit bis zu 1 Mio. EUR Zuschuss für Unternehmen zu Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierungs-Vorhaben. Diesem Förderprogramm wurde ein eigenes Kapitel gewidmet (Kapitel 3.1).

2. Förderung der Digitalisierung in Baden-Württemberg

Die Digitalisierungsförderung in Baden-Württemberg wird in einem separaten Beitrag behandelt. Hauptinstrument hierzu ist die Digitalisierungsprämie, die in der nicht rückzahlbaren Zuschussvariante in o.g. Beitrag behandelt wird. Neben der Zuschussvariante bei der Digitalisierungsprämie gibt es eine Kreditförderung, die aber weniger attraktiv ist.

 

Zusätzlich zur Landesförderung zur Digitalisierung haben Unternehmen auch auf die Bundesförderebene Zugriff. Die relevanten Förderprogramme zur Digitalisierung auf Bundesebene sind Digital Jetzt und go-digital, die von Unternehmen zusammen mit der Digitalisierungsprämie in Anspruch genommen werden können.

 

Aus Sicht des Autors ist Baden-Württemberg aufgrund der relativ geringen Förderquote im Verhältnis zu zuwendungsfähigen Kosten bei der Digitalisierungsförderung im Vergleich zu anderen Bundesländern schwach aufgestellt, aber es bleiben noch die o.g. Bundesförderprogramme.

 

Positiv ist, dass sich die Digitalisierungsprämie im Vergleich zu den Vorjahren in Bezug auf den administrativen Prozess verbessert hat. Mehr hierzu erfahren Sie im Beitrag Staatliche Förderung zur Digitalisierung in BW.

 

Der Vollständigkeit halber sei zudem das Förderprogramm Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft erwähnt, das speziell kleine und mittlere Unternehmen der Fahrzeugzuliefererindustrie und des Kfz-Gewerbes u.a. im Bereich Digitalisierung fördert:

 

  • technologische Entwicklung
  • Data Analytics
  • Digitalisierung im Bereich Produktion / Prozesse / Produkte
  • Produktentwicklung
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Strategieberatung
  • Krisenmanagement im Rahmen von Covid-19
  • und mehr

 

in Anspruch nehmen möchten. Die maximale Förderung beträgt 10.000 EUR als Zuschuss. Bei einer Förderquote von 80 % sind maximal 12.500 EUR zuwendungsfähig. Der maximale Tagessatz beträgt 1.250 EUR für bis zu 10 Tage, die förderfähig sind.

 

Unternehmen mit zusätzlichen Betriebsstätten außerhalb von Baden-Württemberg haben Zugriff auf andere Landesförderprogramme zur Digitalisierung. Einen Überblick erhalten Sie im Beitrag zur Digitalisierungsförderung in Deutschland.

3. Förderungen Innovation Baden-Württemberg

BW Invest als auch die Innovationsgutscheine sind in Baden-Württemberg die bekanntesten Fördermittel zu Innovation.

 

Zusätzlich gibt es neben den o.g. Förderinstrumenten auf Ebene von Baden-Württemberg noch die Forschungszulage und das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand auf Bundesebene und Horizont Europa auf EU-Ebene zur Förderung von Innovationen.

 

Durch den relativ klar abgrenzbaren Charakter, Voraussetzungen und Ziele der o.g. Programme wird die Beurteilung im Einzelfall welches Programm zu beantragen ist, häufig eindeutig sein.

3.1 BW-Invest Förderung Baden-Württemberg

BW-Invest in Baden-Württemberg verdient ein eigenes Kapitel, da es als Innovationsförderprogramm nicht nur technisch-orientierte Vorhaben zur Bewilligung zulässt – wie so viele andere Innovationsförderprogramme in Deutschland – sondern auch nicht-technische Vorhaben.

 

Thematisch förderfähig in BW-Invest sind:

 

  • Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben..
  • Prozessinnovationen..
  • nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen..

 

.. die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen und Service-Plattformen abzielen.

 

Durch das Vorhaben müssen neue Marktfelder des Unternehmens erschlossen werden.

 

Sowohl interne Personalkosten, als auch Fremdleistungen können zur Umsetzung des Projekts durch die Förderung als zuwendungsfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei der Wahl eigener Personalkosten kommt zusätzlich ein Gemeinkostenaufschlag obendrauf zum Ausgleich für Sozialversicherung und weitere mit der Beschäftigung von Personal verbundene Nebenkosten.

 

Was Baden-Württemberg in der Digitalisierungsförderung demnach mau macht, wird durch BW-Invest in der Innovationsförderung kompensiert. Davon sollen betroffene Unternehmen profitieren, da mit ca. 15 bis 40 Anträgen mit Maximalfördersummen der aktuelle Topf ausgeschöpft wäre. Natürlich schöpfen nicht alle Antragsteller die Maximalfördersumme aus, und wenn der Topf alle ist, wird eine Mitteilung auf der Website veröffentlicht, aber es lohnt sich schnell zu sein, um an die begehrten Mittel zu kommen.

 

Die BW-Invest-Förderung in Baden-Württemberg wird in Runden vergeben. Wenn eine Runde ausläuft oder die Mittel vergeben sind durch die eingegangenen Anträge, wird die aktuelle Antragsrunde geschlossen. So erging es mit BW-Invest I. Seit dem 15.10.2021 startet BW-Invest in die zweite Runde, daher BW-Invest II.

 

Bis zum 15.01.2022 oder bis die Mittel alle sind, können Anträge gestellt werden.

 

Auch in 2022 wird es voraussichtlich mehrere Runden geben, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags ist noch nicht klar, in welchen Abständen und zu welchen Zeitpunkten dies erfolgt.

 

Substanziell hat sich von der Förderrunde I zur Förderrunde II nicht viel geändert. Die Änderungen betreffen eher einige Wörter, die Richtlinie, antragsberechtigte Unternehmen sowie Zuwendungszweck ist zu überwiegenden Teilen gleich geblieben.

 

Die Runde 2 in BW-Invest ist mit 40 Millionen EUR ausgestattet. Ein einzelnes Vorhaben kann bis zu einer Million EUR Zuschuss erhalten, obwohl ab 500.000 EUR beantragter Zuwendung eine Förderempfehlung durch einen fachlichen Beirat des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg notwendig werden kann. Die Förderung für ein Verbundvorhaben aus mehr als einem Unternehmen ist sogar mit bis zu 3 Millionen EUR als Zuschuss förderfähig.

 

In einem regulären Antrag sollten Sie mit bis zu 3 Monaten von Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bis zur Entscheidung (Zu- oder Ablehnungsbescheid) rechnen. Bei Inanspruchnahme von mindestens 500.000 EUR Zuschuss kann die Entscheidung ggf. mehr Zeit benötigen.

 

Antragsberechtigt bei BW-Invest sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz, Niederlassung oder geplanter Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Unternehmensgröße Förderquote
Kleine Unternehmen

unter 50 MA

unter 10 Mio. EUR Umsatz oder Jahresbilanzsumme

45 %

mittlere Unternehmen

unter 250 MA

unter 50 Mio. EUR Umsatz oder Jahresbilanzsumme

35 %

Großunternehmen

bis 3.000 MA

25 %

Großunternehmen II

ab 3.000 MA

15 %

 

Die Förderquote kann im Fall von Verbundvorhaben um 15 % erhöht werden.

 

Wichtig: Sollte die beantragte Zuwendung unterhalb von 20.000 EUR liegen, wird der Antrag abgelehnt, da dieser nicht die Bagatellgrenze erfüllt. Somit müssen die Kosten im Fall einer 45 % Förderquote bei mindestens 20.000 EUR / 0,45 = ca. 44.445 EUR liegen, damit der Antrag weiter bearbeitet wird.

 

Interessanterweise sind auch die Kriterien zur Bewertung eines Fördervorhabens bekannt (vgl. Nr. 6.2 der Richtlinie), diese sind:

 

  • Innovationshöhe: Wesentlich hierfür sind etwa Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenz zu bisherigen Lösungen, das Entwicklungsrisiko sowie mögliche Leuchtturmeffekte

 

  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung, Abfallvermeidung et cetera)

 

  • Anreizeffekt: Wesentlich hierfür sind die Begründung der antragstellenden Einrichtung zum Förderbedarf. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?

 

  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts: Wesentlich hierfür sind etwa Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zügige und sinnvolle zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und der sparsame Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln

 

  • Verwertungsperspektive: Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, das heißt, es müssen Verwertungsoptionen bestehen beziehungsweise dargestellt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung erhöhen

 

  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten: Wesentlich hierfür sind etwa Berufs-und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, Überzeugungskraft der Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt. Bei noch laufendem Personalaufbau sollten die notwendigen Qualifikationsprofile dargestellt werden.

 

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate ab dem Tag der Bewilligung. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein und innerhalb von 6 Monaten nach Antragseinreichung beginnen.

3.2 Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es 3 Formen von Innovationsgutscheinen mit steigender Fördersumme:

 

  • Innovationsgutschein A – bis zu 2.500 EUR Zuschuss
  • Innovationsgutschein B – bis zu 5.000 EUR Zuschuss
  • Innovationsgutschein Hightech – bis zu 20.000 EUR Zuschuss

 

Die Innovationsgutscheine A und B können einmal im Jahr gewährt werden, wobei maximal 2 Innovationsgutscheine Hightech insgesamt in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Bei der jährlichen Inanspruchnahme der Gutscheine A und B ist darauf zu achten, dass die Vorhaben für jede Inanspruchnahme separat sein müssen. Für das gleiche Vorhaben können somit nicht über 2 oder mehr Jahre Innovationsgutscheine in Anspruch genommen werden.

 

Antragsberechtigt bei allen Innovationsgutscheinen sind Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von max. 20 Mio. EUR (analog der go-digital Förderung).

 

Die Innovationsgutscheine können für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung oder für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten genutzt werden.

 

Der Innovationsgutschein Hightech ist in 3 verschiedenen Varianten erhältlich:

 

  • Innovationsgutschein Hightech Start-Up
  • Innovationsgutschein Hightech Digital
  • Innovationsgutschein Mobilität

4. Weitere Ressourcen

In diesem Beitrag ging es vorrangig um Fördermittel für Unternehmen auf Landesebene Baden-Württemberg.

 

Darüber hinaus können Unternehmen auch EU-Fördermittel in Anspruch nehmen und Fördermittel von Landes, Bundes- und EU-Ebene durch Ausnutzung der Schwellen einzelner Rechtsrahmen für Fördermitte wie AGVO, De-minimis und Kleinbeihilfe kombinieren.

 

Einen allgemeinen Überblick zu Zuschüssen und für welche Themenbereiche sich wiederkehrend in der Förderlandschaft finden, erhalten Sie im Beitrag Zuschüsse für Unternehmen.

 

Die Kombination von Zuschüssen in Baden-Württemberg mit Förderkrediten, Bürgschaften oder anderweitigen Förderinstrumente ist unter Beachtung der Kumulierungsregeln möglich.

5. Fördermittelberatung Baden-Württemberg

Die Fördermittelberatung in Baden-Württemberg von foerdershop umfasst die Förderprogramme der Landesförderinstitute, darunter die L-Bank und die Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg, sowie übergeordnete Projektträger und anderweitige Fördervergabestellen wie z.B. die EuroNorm, VDI/VDE Innovation + Technik, KfW, BAFA und mehr.

 

Eine Fördermittelberatung in Baden-Württemberg beginnt mit einem kostenlosen Fördermittelcheck, oder noch besser einer individuellen Fördermittelstrategie, in dem ein individuelles Konzept für Sie und Ihr Unternehmen hinsichtlich der Fördermittelakquise erarbeitet wird.

 

Vorrangig werden von uns Zuschüsse in Baden-Württemberg identifiziert und bei Bedarf auch weitere Förderinstrumente wie Förderkredite, Bürgschaften und Beteiligungen.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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