Förderungen in Hessen für Unternehmen in 2022
1. Fördervorteile in Hessen für Unternehmen auf einen Blick
Dei Erfahrung in der Fördermittelberatung für Kunden aus Hessen hat in der Vergangenheit gezeigt: Hessen kann durchaus chaotisch sein. Manchmal konnten involvierte Förderstellen die Verantwortlichkeiten nicht klären, öfter war nach stundenlanger Recherche immer noch nicht der richtige Ansprechpartner identifiziert. Bisher kam mir das in keinem anderen Bundesland unter.
Trotz all der offensichtlichen Schwierigkeiten bei der Fördermittelakquise im Land Hessen gibt es ein paar Fördermittel-Perlen in Hessen, die Ihnen dieser Beitrag näher bringen darf.
Folgende maximale Fördervorteile in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen können sich Unternehmen in Hessen sichern:
- 10.000 € zu Digitalisierungsmaßnahmen (Digi-Zuschuss)
- 500.000 € zur Umsetzung von digitalen Technologie- und Innovationsprojekten
- 16.500 € für Online-Marketing
- 50.000 € für Digitalisierung des Geschäftsmodells
- 500.000 € für investive Vorhaben zur Minderung von CO2-Emissionen
- 160.000 € für die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee durch digitale Start-Ups
2. Digitalisierung
Die Förderung der Digitalisierung in Hessen wird über den Digi-Zuschuss der WIBank abgewickelt. Fördermittel nach Digitalisierung in Hessen werden stark nachfragt. Daher wurde zur Förderung der Digitalisierung in Hessen ein separater Beitrag verfasst.
3. Förderung von Innovationen in Hessen
Die 2 interessanten Förderprogramme in Hessen zur Förderung von Innovationsvorhaben sind:
- Forschung, Entwicklung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie Technologiemarketing (Distral) (1)
- Investitionsförderprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen in Unternehmen (PIUS-Invest) (2)
(1) Forschung, Entwicklung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie Technologiemarketing
Die Förderung von Forschung und Entwicklung i Land Hessen findet zum Beispiel über das Förder- und Zuschussprogramm Distral statt. Der Fokus bei Distral liegt auf Forschungs- und Innovationsprojekte, die die Digitalisierung vorantreiben.
Zu den möglichen Förderthemen von Distral zählen:
- Digitale Produktinnovationen
- Digitale Prozessinnovatione
- Modul Wachstum
Es gibt noch weitere Schwerpunkte bei Distral, für die meisten Unternehmen werden jedoch die o.g. Distral-Module von a bis c am interessantesten sein.
Bei der Auswahl einer Innovationsförderung besteht erfahrungsgemäß in der Praxis für den Antragsteller meist das Missverständnis, dass ein neues Produkt, welches es am Markt noch nicht gibt, innovativ im Sinne der Richtlinie sei.
Dies ist leider nicht der Fall. Innovativ in Bezug auf eine Innovationsförderrichtlinie wie Distral bedeutet, dass der Stand der Technik übertroffen wird. Somit muss das Projekt nicht nur marktseitig, sondern auch technisch innovativ sein.
Projekte, die ausschließlich marktseitig innovativ sind, haben nur geringe Aussichten auf eine Zuwendung.
Insofern der Antragsteller die Voraussetzungen der Förderung erfüllt und ein innovatives Vorhaben plant, können bis zu 500.000 EUR Zuschuss fließen.
(2) PIUS-Invest
PIUS-Invest fördert bis zu 30 % der Kosten mit maximal 500.000 EUR Zuschuss zu folgenden Vorhaben:
- Verbesserung von Energie- und Ressourceneffienz
- Speicherung von Energie sowie Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien
- Einsatz von fortschrittlichen Fertigungstechniken, Einsparung von Wertstoffen sowie Etablierung von Wertstoffkreisläufen
Um für eine Förderung über PIUS-Invest infrage zu kommen, müssen die wesentlich verbesserten Methoden für die Produktion oder Erbringung von Leistungen die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards für CO2 Emissionen übertreffen. Dieses Kritrium findet nicht bei jedem Projekt Anwendung.
Wichtig: Voraussichtlich können in Kürze Anträge für die neue Förderperiode 2021 bis 2028 gestellt werden für PIUS-Invest. Zum Stand der Veröffentlichung des Beitrags Ende November 2021 sind keine Anträge mehr im Zuge der Förderperiode von 2014 bis 2020 möglich.
4. Förderung betrieblicher Investitionen in Hessen
Die Förderung von betrieblichen Investitionen in Hessen, wie z.B. dem Gewerbebau, Errichtung und Erweiterung neuer Betriebsstätten orientiert sich am bundeseinheitlichen GRW-Koordinierungsrahmen. Die Grundlagen zum GRW-Rahmen und zur GRW-Förderung sind in einem separten Beitrag behandelt und werden in diesem Beitrag nur angeschnitten bzw. vorausgesetzt.
Hessen gewährt Mittel zur Förderung von gewerblichen Unternehmen aus dem EFRE-Topf sowie aus Landesmitteln. Kleine und mittlere Unternehmen können in den EFRE-Vorranggebieten (für eine anschauliche Darstellung zu Landkreisen in den Fördergebieten siehe folgende Publikation Seite 1) eine nicht rückzahlbare Förderung von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten erhalten.
In der oben verlinkten Förderlandkarte wird zudem deutlich, dass ganz Hessen Fördergebiet ist. Hier ist nun die Unterscheidung relevant zwischen nicht rückzahlbarer und rückzahlbarer Förderung. Der Fall, in dem der Zuschuss nicht rückzahlbar ist, wurde oben erläutert. Rückzahlbar ist der Zuschuss hingegen, wenn die Mittel nicht aus dem EFRE-Topf, sondern vom Land direkt kommen.
Nach 10 Jahren darf dann das Unternehmen den erhaltenen Zuschussbetrag zurückzahlen. Die Frist beginnt ab der ersten Auszahlung. Dieser Umstand macht die Landesmittel natürlich deutlich unattraktiver als die EFRE-Mittel, die nicht rückzahlbar sind. Darauf sollte jedes Unternehmen bei der Beantragung achten.
Rückzahlbare Zuschüsse sind vergleichbar mit zinslosen Krediten. Die meisten werden Zuschüsse nur in der nicht rückzahlbaren Form kennen. Die Ausgestaltung der GRW-Förderung als rückzahlbarer Zuschuss ist im Vergleich mit anderen Bundesländern durchaus unüblich. Ggf. sollte für Unternehmen, die nur einen rückzahlbaren Zuschuss beantragen können, eine Prüfung des Standorts in einem anderen Bundesland erfolgen, das die Zuschüse zu den Investitionskosten in nicht rückzahlbarer Form ausgestaltet.
Die restlichen Kriterien zur Beantragung von Investitionskosten, wie z.B. dass die Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % erhöht werden, dass der überregionale Absatz des Unternehmens erfüllt ist, oder dass die Investition einer besonderen Anstrengung bedarf, sind alle typisch für eine GRW-Förderung.
5. Fördermittelberatung Hessen
Die Fördermittelberatung von foerdershop in Hessen berücksichtigt die alle relevanten Förderprogramme der WI-Bank. Für die Abwicklung eines Hessischen Förderprogramms kann es notwendig sein, neben der WIBank mit weiteren Partnern wie dem RKW Hessen, der IHK oder der Hessen Trade & Invest zu kommunizieren, um die Fördermittel für Sie zu akquirieren. Für die Übernahme der Kommunikation mit den involvierten Partnern stellen wir eine Vollmacht bereit.
Die Fördermittelberatung in Hessen beginnt mit einem Fördermittelcheck oder in selteneren Fällen mit einer kurzen individuellen Beratung. Die meisten Unternehmen aus Hessen bevorzugen Zuschüsse vor Förderkrediten oder anderen öffentlichen Finanzierungshilfen. Gern richten wir uns nach Ihren Wünschen im Zuge des Fördermittelchecks.
Das Ziel des Fördermittelchecks ist es, die passenden Förderprogramme aus Hessen, inklusive auf Bundes- und ggf. EU-Ebene für Ihr Vorhaben zu identifizieren, Kombinierbarkeiten von Förderprogrammen zu prüfen und eine Einschätzung zur Bewilligungswahrscheinlichkeit nach Förderprogramm zu geben. Das Ergebnis des Fördermittelchecks ist ein Fördermittelkonzept, das das strategische Fundament für die weitere Fördermittelakquise darstellt.
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
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