Förderungen in Thüringen für Unternehmen in 2022
1. Überblick & Vorteile durch Fördermittel in Thüringen
Thüringen bietet spannende Förderprogramme zur Digitalisierung, für Innovation und nicht zuletzt für Investitionen. So gingen in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich 13 % der deutschlandweit verfügbaren Mittel für Investitionszuschüsse nach Thüringen (s. BAFA Bericht bewilligte GRW-Mittel nach Bundesländern), obwohl in Thüringen nur ca. 2,5 % der deutschen Bevölkerung lebt. Somit profitiert Thüringen überdurchschnittlich von Investitionszuschüssen.
Folgende maximale Förderbeträge lassen sich in Form von Zuschüssen für Unternehmen in 2022 in Thüringen erzielen:
- 15.000 € zur Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie IT-Sicherheit
- 16.500 € zu Online-Marketing
- 50.000 € zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- 150.000 € Zuschuss für Investitionsvorhaben
- 2.400 bis 3.200 € für konzeptionelle Unternehmensberatungen
- 1 Mio. € für einzelbetriebliche FuE-Vorhaben
- 1,5 Mio. € für FuE-Verbundvorhaben
2. Fördermittel zur Digitalisierung in Thüringen
Die Förderung der Digitalisierung in Thüringen findet über den Digitalbonus Thüringen statt.
Begünstigt werden insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk sowie Handel.
Vorhaben mit mindestens 5.000 EUR (Bagatellgrenze) bis maximal 150.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben werden gefördert. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben im Antrag unterhalb der Bagatellgrenze, wird Ihr Antrag pauschal abgelehnt.
Anträge dürfen die 150.000 EUR grundsätzlich übersteigen, jedoch macht das bei einer maximalen Förderung in Form eines Zuschusses von bis zu 15.000 EUR und einer Förderquote von 50 % wenig Sinn über 30.000 EUR zuwendungsfähige Projektkosten einzureichen.
Insofern das Vorhaben inhaltlich abgrenzbar ist, sollten Sie ggf. über eine Förderung durch go-digital oder digital jetzt der verbleibenden Summe erwägen.
Thematisch sind folgende Bereiche förderfähig:
- Digitalisierung von Prozessen
- Digitalisierung von Produkten & Dienstleistungen
- Einführung und Verbesserung von IT-Sicherheit
Konkret nicht förderfähig sind reguläre Webseiten zur Unternehmens- oder Produktpräsentation, die keine tiefere Einbindung in die betrieblichen Prozesse aufweisen. Ebenso wenig haben klassische Online-Marketing-Maßnahmen wie z.B. Einführung oder Optimierung von Social-Media-Content oder Kampagnen Aussichten auf eine erfolgreiche Förderung.
Für eine Förderung klassischer Online-Marketing-Maßnahmen inkl. Website und Webshop sollten gewerbliche Unternehmen in Thüringen go-digital bevorzugen, da das Modul digitale Markterschließung diese Themen explizit fördert.
Die Richtlinie zum Thüringer Digitalbonus tritt am 31.12.2023 außer Kraft – bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag zum Digitalbonus Thüringen notwendig:
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Finanzierungsbestätigung durch den Steuerberater oder Hausbank
- KMU-Bewertung
- Gewerbeanmeldung
- Vorhabensbeschreibung mit Ist-/Soll-Zustand, geplante Ausgaben sowie Beschreibung des Digitalisierungsfortschritts
- Angebote zur Unterlegung des Ausgabenplans (optional)
- Beratungsbericht aus einer öffentlich geförderten Unternehmensberatung (optional)
Die Stellen, an denen potentielle Antragsteller wohl am meisten an der Richtlinie vorbei schreiben können, ist bei der Vorhabensbeschreibung und im Antragsformular. Bei den restlichen Unterlagen wie de-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung sollte eine korrekte Angabe bisheriger Vorförderungen und eine korrekte Berechnung der Vollzeitäquivalente erfolgen, um wahrheitsgetreue, subventionserhebliche Angaben zu machen.
Um im Antragsformular die richtigen Kreuzchen zu setzen und Worte zu finden, ist es sinnvoll die Richtlinie zum Digitalbonus Thüringen zu lesen, die Förderziele zu verstehen, und anschließend bei der Formulierung darauf zu achten, was die Richtlinie fördern, sowie nicht fördern möchte:
- die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- Eigenleistungen
- Aus- und Weiterbildung, soweit es sich nicht um Schulungen im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt handelt
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme
- Wirtschaftsgüter, die über Leasing, Mietkauf oder Lieferantendarlehen finanziert werden
- Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschafter*innen verwandte Personen, Ehepartner*innen der Gesellschafter*innen oder mit Gesellschafter*innen in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden.
- die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Fax, Scanner, Beamer, Telefone und Telefonanlagen oder Bildschirme
- Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme
- herkömmliche Webseiten zur Unternehmens- und Produktpräsentation
- Einführung von Social-Media-Kommunikationskonzepten, etc.
- Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software,
- Ausgaben für externe Dienstleistungen,
- Schulungen von Beschäftigten, die im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen (z.B. Einweisung in neue Software und Technik).
3. Fördermittel für Investitionen in Thüringen
Achtung: Aktuell besteht ein Antragsstop für die Investitionsförderung in Thüringen (Thüringen-Invest) für Vorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Investitionsförderung in Thüringen wird sich ab 2022 auch an der neuen Fördergebietskarte orientieren, über die ich im Beitrag zur GRW-Förderung berichtet habe.
Der Unterschied von der alten zur neuen Fördergebietskarte in Bezug auf Thüringen besteht darin, dass in Thüringen voraussichtlich einige Gebiete, insbesondere in Erfurt und nörd-, süd- und östlich von Erfurt von einem C- zu einem D-Fördergebiet herabgestuft werden. Das bedeutet geringere Förderquoten für die betroffenen Gebiete.
Da die neue Fördergebietskarte noch im Entwurfsstadium ist, können noch Anpassungen vorgenommen werden. Sobald die endgültige Entscheidung zur Ausgestaltung der Fördergebiete feststeht und die Thüringer Aufbaubank wieder die Antragspforten für eine Investitionsförderung öffnet, wird der Beitrag entsprechend aktualisiert.
In der Zwischenzeit lesen Sie gern den Beitrag zur GRW-Förderung, um sich mit dem Förderprogramm vertraut zu machen. Dort sind wichtige Grundbegriffe sowie Fördervoraussetzungen erläutert, die Ihnen bei der zukünftigen Antragstellung für die Investitionsförderung in Thüringen helfen.
4. Förderungen für Innovationen in Thüringen
Die Förderung von Innovationen in Thüringen wird maßgeblich durch die folgenden zwei Richtlinien umgesetzt:
- FuE-Personal
- Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekte (FTI-Richtlinie)
In der Praxis wird die FTI-Richtlinie wohl für die meisten Unternehmen am spannendesten sein, da diese direkt die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Thüringen fördert.
FuE-Personal hingegen fördert:
- die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung,
- die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen sowie
- die Arbeit von “Forschergruppen” im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers.
Wichtig: Aktuell sind die Mittel der FTI-Richtlinie fast aufgebraucht. Außerdem können erst wieder ab 2022 neue Anträge für einzelbetriebliche Vorhaben und FuE-Vorhaben von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags sind noch keine verlässlichen Informationen vorhanden, wie die FTI-Förderrichtlinie im Zuge der neuen Förderperiode ab 2022 ausgestaltet wird. Zu gegebener Zeit erfolgt die Aktualisierung des Beitrags.
5. Fördermittelberatung in Thüringen
Die Fördermittelberatung von foerdershop in Thüringen umfasst die Förderprogramme folgender landesspezifischer Förderstellen:
- Thüringer Aufbaubank
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen
- Bürgschaftsbank Thüringen
Zusätzlich zu möglichen Landesförderprogrammen betrachtet foerdershop in Bezug auf ein konkretes Vorhaben mögliche Förderprogramme auf Bundes- und EU-Ebene.
Der erste Schritt zu einer Fördermittelberatung in Thüringen ist die Durchführung eines Fördermittelchecks.
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.