keyboard_arrow_down

GRW-Förderung

1. Was ist die GRW-Förderung?

Das Ziel der GRW Förderung als Instrument der Regionalpolitik in Deutschland besteht in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen und Energieinfrastruktur in strukturschwachen Regionen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, Bürgschaften und zinsverbilligte Kredite.

 

Die GRW Förderung existiert in Deutschland seit 1969. Die Regeln der GRW-Förderung werden im 127-Seiten umfassenden GRW-Koordinierungsrahmen durch Bund und Länder gemeinsam festgesetzt. Dieser umfasst die Fördergebiete, die Fördertatbestände, Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung sowie das Verfahren zur Mittelverteilung und -Bereitstellung sowie das Monitoring.

 

Da die Leserschaft von foerdershop vorrangig aus Unternehmern und Unternehmenszugehörigkeiten besteht, konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf den Teil der Förderung zur gewerblichen Wirtschaft der GRW-Richtlinie.

 

Neuerungen vom 01. Januar 2022 im neuen GRW-Koordinierungsrahmen:

 

  • Ausweitung von C- und D-Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen
  • Einführung von D-Fördergebieten in den neuen Bundesländern
  • Ausweitung der Fördergebiete in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
  • Wegfall von Förderregionen innerhalb Berlins
  • zusätzliche Grenzzuschläge auf die Förderquote in einzelnen Regionen Bayerns

 

Weiterhin nicht antragsberechtigt sind Vorhaben in Hamburg oder Baden-Württemberg.

2. GRW-Fördergebiete ab 2022

Die Regionen in Deutschland werden nach einem bundeseinheitlichen Indikatorensystem im GRW-Koordinierungsrahmen nach Strukturschwäche geordnet. Auf dieser Basis wird die Fördergebietskarte erstellt, welche in der Regel auf 6 bis 8 Jahre festgelegt wird.

 

Die vergangene Förderperiode ging von 2014 bis 2020, die aktuelle von 2021 bis 2027. Im Zuge der aktuellen Förderperiode wurde die Fördergebietskarte überarbeitet, welche am 01.01.2022 in Kraft trat. Die Fördergebietskarte ist in Kapitel 2 dargestellt.

 

Relevante Faktoren laut GRW-Koordinierungsrahmen zur Bestimmung der Strukturschwäche und Einordnung der Regionen in die GRW-Fördergebietskarte sind:

 

a) regionale Produktivität in BIP pro Kopf 2018 (37,5 % Gewichtung)

 

b) durchschnittliche Unterbeschäftigungsquote 2017 bis 2019 (37,5 % Gewichtung)

 

c) Erwerbstätigenprognose (7,5 % Gewichtung)

 

d) Infrastrukturindikatoren (7,5 % Gewichtung)

 

 

Fördergebietskarte 2022 bis 2027 siehe S. 127 (letzte Seite im Dokument)

 

Zukünftig sollen ab 2023 zudem stärker demografische Entwicklungen in einzelnen Regionen bei der Ausgestaltung der GRW-Förderkonditionen berücksichtigt werden.

 

Erklärungen zu den Fördergebietskarten:

 

Die Einteilung in C-Fördergebiet, D-Fördergebiet und kein Fördergebiet basiert auf dem Regionalindikatorenmodell, welches die Strukturschwäche einer bestimmten Region in Deutschland bestimmt. Je strukturschwächer die Region, desto höher i.d.R. die GRW-Fördersätze. Die Förderquoten in Abhängigkeit vom Fördergebiet und Unternehmensgröße finden Sie in Kapitel 5.

 

C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag (orange) haben die höchsten Förderquoten mit bis zu 45 %. Gelb gekennzeichnete Gebiete sind auch C-Fördergebiete, jedoch ohne Grenzzuschlag. C-Fördergebiete haben in Deutschland die höchsten Förderquoten im GRW-Programm.

 

D-Fördergebiete (grün) haben geringere Förderquoten als C-Fördergebiete.

 

Grau bedeutet keine Förderung. In diesem Fall sind die Regionen sozioökonomisch zu stark und eignen sich nicht für einen Strukturausgleich.

 

Es gibt Gebiete, die eine Mischung von gelb / grün / grau umfassen. Das bedeutet, dass einzelne Regionen, teilweise sogar Straßen und Postleitzahlen, unterschiedlichen Fördergebieten (C, D oder keinem) angehören. Hier muss konkret der Investitionsstandort mit Postleitzahl, Straße und Hausnummer ermittelt werden, um eine GRW-Förderfähigkeitsprüfung durchzuführen.

 

Da die GRW-Förderung sich immer auf eine Betriebsstätte, oder im Falle eines Telearbeitsplatzes auf den konkreten Ort der Tätigkeit des Telearbeitsplatznehmers bezieht, sollten in Zweifelsfällen unbedingt die Straße, Hausnummer und Postleitzahl abgeglichen werden mit der Fördergebietskarte.

 

Berlin bietet sogar eine interaktive GRW-Fördergebietskarte zum Herausfinden der Zugehörigkeit einer Adresse zu einem Fördergebiet. In der Regel gibt aber die Richtlinie des Bundeslandes eine Aufschlüsselung der Zugehörigkeit.

 

Zur Vervollständigung dieses Kapitels hinsichtlich der Fördergebiete seien noch die A-Fördergebiete benannt, die noch höhere Förderquoten aufweisen als die C-Fördergebiete. Von den A-Fördergebieten gibt es aber seit Jahren keine mehr in Deutschland. In EU-Ländern wie z.B. Polen werden sogar bis zu 70 % der Investitionskosten als Zuschuss gewährt.

 

Die Mittel für die GRW-Förderung kommen hälftig vom Bund, hälftig von den einzelnen Bundesländern. Beispielsweise wurden so in 2019 918 Millionen EUR GRW-Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt, zusätzliche 918 Millionen EUR kamen zudem von den einzelnen Bundesländern. Dies berücksichtigt noch nicht die zusätzliche Investitionsförderung mit EFRE-Mitteln.

 

In der Tabelle unten finden Sie die Aufteilung der Mittel nach Bundesland in Prozent vom gesamten GRW-Topf (Bund und Länder) für 2022 bis 2027. Die zweite Spalte zu den GRW-Mitteln pro Kopf setzt die bereitgestellten Mittel in Relation zur Bevölkerung des Bundeslandes.

 

Wichtig: Die unten genannten Zahlen in Millionen EUR bzw. GRW-Mittel pro Kopf beziehen sich auf ein einziges Jahr.

 

Die Berechnungen ziehen dabei Werte des Jahres 2021 bzw. die zuletzt verfügbaren Werte zur Bevölkerung (2019) heran. Der Vergleich ist zugegeben nicht ganz fair, da Werte aus unterschiedlichen Jahren herangezogen werden. Dies Tabelle dient Ihnen nur zur Orientierung, wie hoch die Förderintensität in den einzelnen Bundesländern ist.

 

In der Tabelle unten finden Sie nur 14 Bundesländer vor, da Hamburg und Baden-Württemberg von der GRW-Förderung komplett ausgeschlossen sind.

GRW-Mittelverteilung nach Bundesland GRW-Mittel pro Kopf nach Bundesland
Bayern

1,59 % – entspricht ca. 29,2 Mio. EUR

2,23 EUR pro Kopf

Berlin

6,49 % – entspricht ca. 119,15 Mio. EUR

32,69 EUR pro Kopf

Brandenburg

8,97 % – entspricht ca. 164,69 Mio. EUR

65,56 EUR pro Kopf

Bremen

1,66 % – entspricht ca. 30,48 Mio. EUR

53,57 EUR pro Kopf

Hessen

1,30 % – entspricht ca. 23,87 Mio. EUR

3,8 EUR pro Kopf

Mecklenburg-Vorpommern

10,50 % – entspricht ca. 192,78 Mio. EUR

119,73 EUR pro Kopf

Niedersachsen

6,08 % – entspricht ca. 111,63 Mio. EUR

13,98 EUR pro Kopf

Nordrhein-Westfalen

19,01 % – entspricht ca. 349,02 Mio. EUR

19,45 EUR pro Kopf

Rheinland-Pfalz

2,13 % – entspricht ca. 39,11 Mio. EUR

9,57 EUR pro Kopf

Saarland

1,81 % – entspricht ca. 33,23 Mio. EUR

33,56 EUR pro Kopf

Sachsen

16,26 % – entspricht ca. 298,53 Mio. EUR

73,20 EUR pro Kopf

Sachsen-Anhalt

10,79 % – entspricht ca. 198,10 Mio. EUR

89,72 EUR pro Kopf

Schleswig-Holstein

3,41 % – entspricht ca. 62,6 Mio. EUR

21,60 EUR pro Kopf

Thüringen

10,00 % – entspricht ca. 183,6 Mio. EUR

85,67 EUR pro Kopf

3. Voraussetzungen der GRW-Förderung

Für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft nach GRW bestehen mehrere Voraussetzungen.

 

Die u.g. Voraussetzungen sind Teil des GRW-Koordinierungsrahmens. Von diesen können die Länder in bestimmtem Maße abweichen und eigene Prioritäten zu setzen.

 

So kann es passieren, dass über einzelne Bundesländer hinweg z.B. unterschiedliche Bagatellgrenzen in Bezug auf die Mindestinvestitionskosten oder die Mindestanzahl neuanzustellender Vollzeitstellen betrifft.

 

Die im GRW-Koordinierungsrahmen bestimmten Voraussetzungen geben Ihnen jedoch 90 bis 95 % des Werkzeugs mit, um die landesspezifische Landesförderrichtlinie besser einzuordnen.

3.1 Primäreffekt

Zum Ausgleich der Strukturschwäche einer Region muss Geld von außerhalb der Region in diese kommen. Dies geschieht durch den Export von Gütern bzw. Dienstleistern außerhalb der Region. Der Begriff außerhalb der Region bezieht sich dabei konkret auf einen 50 km-Radius um die Betriebsstätte. Unter der Annahme, dass das Unternehmen eine Betriebsstättenstättenförderung nach GRW beantragt und den Großteil des Umsatzes (mindestens 51 %) außerhalb der Region in Bezug auf den Standort der Betriebsstätte erwirtschaftet, ist der Primäreffekt erfüllt.

 

Im Rahmen von der GRW-Förderung wird oft die Positivliste erwähnt. Die Positivliste ist eine Aufzählung von Branchen, bei denen davon auszugehen ist, dass der Primäreffekt erfüllt wird. Im Einzelfall kann auch nachgewiesen werden, dass die Erfüllung des Primäreffekts erfüllt ist. Dies geschieht durch eine Umsatzdarstellung nach Geschäftsbereichen und dem Anteil des regionalen / überregionalen Umsatzes, z.B. durch den Steuerberater.

 

Diese Liste von Branchen aus der Positivliste ist hier kursiv dargestellt und wurde der Internetseite der Investitionsbank Berlin (IBB) unter diesem Link am 08.11.2021 entnommen.

 

  • Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie)

 

  • Pharmazeutische Erzeugnisse

 

  • Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse

 

  • Gummi und Gummierzeugnisse

 

  • Grob- und Feinkeramik

 

  • Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse

 

  • Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente

 

  • Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung

 

  • Schilder und Lichtreklame

 

  • Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse, soweit nicht nach Teil II A Ziffer 3.1 Buchstabe b) ausgeschlossen

 

  • NE-Metalle

 

  • Eisen-, Stahl- und Temperguss, soweit nicht nach Teil II A Ziffer 3.1 Buchstabe b) ausgeschlossen

 

  • NE-Metallguss und Galvanotechnik

 

  • Maschinen und technische Geräte

 

  • Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen

 

  • Fahrzeuge aller Art und Zubehör

 

  • Schiffe, Boote und technische Schiffsausrüstung

 

  • Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-Fernseh- und Nachrichtentechnik

 

  • Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte

 

  • Uhren

 

  • EBM-Waren

 

  • Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren

 

  • Holzerzeugnisse

 

  • Formen, Modelle und Werkzeuge

 

  • Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse

 

  • Druckerzeugnisse

 

  • Leder und Ledererzeugnisse

 

  • Schuhe

 

  • Textilien

 

  • Bekleidung

 

  • Polstereierzeugnisse

 

  • Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt und geeignet sind

 

  • Futtermittel

 

  • Recycling

 

  • Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz

 

  • Versandhandel

 

  • Import-/Exportgroßhandel

 

  • Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen)

 

  • Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen

 

  • Veranstaltung von Kongressen

 

  • Verlage

 

  • Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft

 

  • Technische Unternehmensberatung

 

  • Markt- und Meinungsforschung

 

  • Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft

 

  • Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft

 

  • Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen

 

  • Logistische Dienstleistungen

 

  • Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen

 

  • Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktion

 

  • Informations- und Kommunikationsdienstleistungen

3.2 Anreizeffekt

Im Zusammenhang mit der Investition müssen Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden oder gesichert werden. Pro neu geschaffenem Arbeitsplatz können in der Regel bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Arbeitsplatz bis zu 500.000 EUR zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden. In einzelnen Bundesländern kann dabei eine Begrenzung des maximalen Zuschusses pro neu geschaffenem oder gesichertem Dauerarbeitsplatz bestehen.

 

Da das Investitionsvorhaben eine besondere Anstrengung erfordert, müssen die bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % erhöht werden – in manchen Bundesländer gibt es auch eine absolute Anzahl neuer Dauerarbeitsplätze zu erfüllen, z.B. müssen in Berlin mindestens 5 neue Arbeitsplätze entstehen – oder der Investitionsbetrag übersteigt die durchschnittlich in den letzten 3 Jahren verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen.

 

Ersteres ist leicht für den Unternehmer nachzuvollziehen. Bei Letzerem macht es ggf. Sinn den Steuerberater um eine Auskunft zu bitten.

4. Was fördert GRW?

Die GRW-Förderung unterstützt thematisch bei KMU:

 

a) Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

Die Errichtung einer neuen Betriebsstätte ist regelmäßig mit dem Bau einer Halle, Lagerstätte, allgemein Gebäuden, der Anschaffung von Maschinen oder anderem Sachanlagevermögen verbunden. Insofern zum Beispiel die maximal förderfähigen Kosten des Sachanlagevermögens pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz 750.000 EUR betragen, wie in Kapitel 3.2 erwähnt, so müssten 5 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden in der geförderten Betriebsstätte, um auf einen maximal zuwendungsfähigen Betrag von 3,75 Mio. EUR zu kommen. Sollten die zuwendungsfähigen Kosten 7,5 Mio. EUR übersteigen, ist eine Mitteilung an die EU-Kommission und eine separate Genehmigung der Förderung durch diese notwendig.

 

b) Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

 

c) Investitionen zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte

 

d) Investitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

 

e) Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

 

Investoren haben die Wahl bei der GRW-Förderung zwischen einer lohnkostenbezogenen und einer sachkapitalbezogenen Förderung.

 

Die Förderung von Lohnkosten bezieht sich auf das neu eingestellte oder gesicherte Personal. Förderfähig ist das Arbeitgeberbrutto für in der Regel maximal 2 Jahre.

 

In der Praxis bedeutet das, dass ein Projekt durchaus bis 36 oder 42 Monate laufen kann. Bei Wahl der Lohnkostenförderung kann jedoch ein Arbeitsplatz nur auf maximal 2 Jahre bezuschusst werden.

 

Die sachkapitalbezogene Förderung bezuschusst zuwendungsfähige Kosten, die sich nicht auf das Personal beziehen, für die Dauer des Projekts.

 

Bei der Förderung von Personalkosten gibt es in der Regel auch eine Notwendigkeit an Investitionen ins Sachanlagevermögen, die abschreibungsfähig sind und im Anlagevermögen aktiviert werden.

 

Aus diesem Grund hat die GRW-Richtlinie einen etwas älteren Beigeschmack. Internetunternehmen zum Beispiel haben in der Regel wenig aktivierungsfähiges Sachanlagevermögen. Der Großteil der Kosten besteht aus dem Personal, das die Software entwickelt. Im Fall von GRW kann aber die Software, die das Personal entwickelt, nicht auch zur Erfüllung der Mindestinvestitionssumme für das Sachanlagevermögen gelten.

 

Bei Anwahl der Personalkostenförderung in Berlin muss zum Beispiel mindestens ein Zehntel der Personalkosten ins Sachanlagevermögen investiert werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind dabei nicht förderfähig.

 

Somit sind für eine Million Euro Personalkosten im Rahmen von GRW mindestens 100.000 Euro Sachanlagevermögen notwendig. Das kann in anderen Bundesländern abweichen.

5. GRW Förderhöhe & Förderquote

Die maximale Förderhöhe und Förderquote hängt vom Ort der Investition sowie der Art des Rechtsrahmens der Inanspruchnahme ab (De-minimis, AGVO oder Kleinbeihilfe) ab.

 

Während die De-minimis-Beihilfen maximal 200.000 EUR Zuschuss ermöglichen, gewährt eine Inanspruchnahme der GRW-Förderung über die Kleinbeihilfen bis zu 1,8 Mio. EUR Zuschuss und über AGVO ist die Höhe der Förderung nach oben nicht gedeckelt.

 

Ein prominentes Beispiel der Inanspruchnahme einer GRW-Förderung ist die Betriebsstätte von Tesla in Grünheide in Brandenburg mit voraussichtlich 300 Millionen Euro.

 

Abstufend von kleinen Unternehmen zu mittleren Unternehmen zu Großunternehmen verringern sich die Förderquoten und sind am geringsten ab 100 Millionen Euro Investitionsvolumen bei Großunternehmen. In diesem Fall beträgt die Förderquote 6,8 %.

 

Somit liegt die Förderquote von GRW in der Regel zwischen ca. 7 und 50 %.

 

Bei der GRW Förderung ist es wichtig die Einzelkostenposition umfangreich auf Förderung zu prüfen, um das Maximum an Zuschuss für den Antragsteller herauszuholen.

C-Fördergebiet mit Grenzuschlag C-Fördergebiet D-Fördergebiet
kleine Unternehmen

45 %

30 – 35 %

20 %

mittlere Unternehmen

35 %

20 – 25 %

10 %

Großunternehmen

25 %

10 – 15 %

200.000 EUR

6. GRW-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren

Da die GRW-Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt wird bis i.d.R. maximal 45 %, müssen die verbleibenden mindestens 55 % in der Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert sein. Eine Möglichkeit ist die Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschuss als Eigenkapital aufzubringen. Eigenkapital ist jedoch wertvoll und in der Regel teurer als Fremdkapital. Eine weitere Möglichkeit zur Aufbringung der Gesamtinvestitionssumme besteht darin einen Förderkredit, ggf. mit Zinsvergünstigung und zusätzlicher Haftungsfreistellung, einzuwerben.

 

Die GRW-Förderung lässt sich daher meist mit einem Förderkredit verbinden. Förderkredite werden im Hausbankverfahren vergeben, daher muss in den meisten Fällen eine Geschäftsbank beteiligt sind. Im Zuge des Fördermittelkonzepts von foerdershop können Förderkredite neben der GRW-Förderung mit berücksichtigt und für Sie beantragt werden.

 

Mehr Informationen hierzu finden Sie im Beitrag zu Förderkrediten.

7. Die nächsten Schritte zur GRW-Förderung

Die Beantragung und Auszahlung einer GRW-Förderung ist regelmäßig mit hohem administrativen Aufwand verbunden. Durch die Möglichkeit der Bundesländer Anpassungen vorzunehmen an den Förderparametern, sollte eine Einzelfallprüfung für den konkreten Fall erfolgen.

 

Die Betreuung zur GRW-Förderung und die damit verbundene administrative Arbeit kann umfassend durch einen externen Dienstleister, z.B. foerdershop, übernommen werden, oder in Eigenregie mit entsprechenden personellen Kapazitäten erfolgen.

 

Der erste Schritt zur Zusammenarbeit mit foerdershop ist die Buchung des Fördermittelchecks, damit ein Abgleich möglicher Förderoptionen mit Ihrem Vorhaben durchgeführt werden kann. Die Förderprogramme werden von Zuschuss über Kredite priorisiert, Ihr Unternehmen auf Vorförderungen vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsrahmen AGVO, De-minimis und Kleinbehilfen beleuchtet und mit Ihnen die Strategie zur Akquise der Mittel besprochen. Jedem möglichen Förderprogramm bei der Strategieentwicklung wird dabei eine Bewilligungswahrscheinlichkeit in Ihrem individuellen Fall zugeordnet.

 

Bei Bedarf sind wir auch umsetzend für Sie tätig und nehmen die Antragseinreichung sowie vollständige Anforderung des Zuschusses vor.

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

X
  • Fördertöpfe für eigene Kosten & Investitionen einsetzen
  • ganzheitliche Fördermittelstrategie für Unternehmen
  • Kombination von Fördermitteln möglich
  • über 3.000 Förderprogramme
  • bis 66.000 € Zuschuss p.a. im kleinsten Rechtsrahmen
1.250 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren
  • bis zu 1 Stunde
  • persönlich mit Alexander Thiem
  • Ihre Fragen in Bezug auf Fördermittel
  • inkl. Vor- und Nachbereitung
300 EUR
In den Einkaufswagen mehr erfahren

Schreibe einen Kommentar

0
Would love your thoughts, please comment.x