Bewertungen
Sie müssen angemeldet sein, um eine Bewertung abzugeben.
Wir übernehmen Antrag & Dokumentation für Sie im Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen.
Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig und bezieht sich auf eine anbieterseitige Bewertung der Erfolgschancen Ihres Vorhabens auf die Bewilligung der Förderung.
Fällt die Bewertung negativ aus, sind Sie nicht dazu verpflichtet, die weitere Fördermittelumsetzung in Anspruch zu nehmen. In dem Fall bleibt es bei der Anzahlung. Fällt die Bewertung positiv aus, wird eine Pauschale jeweils für die Anfertigung der Antrags- und der Dokumentationsunterlagen berechnet i.H.v. 499 € zzgl. Umsatzsteuer zu Beginn der Arbeiten.
Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digitalisierung aus Nordrhein-Westfalen wurde ausführlich in unserem Blogbeitrag zum Digitalbonus.Niedersachsen (Link folgt) behandelt.
Für diejenigen, die einen professionellen Fördermitteldienstleister zur Bearbeitung der Antrags- und Auszahlungsdokumente zum Digitalbonus.Niedersachsen an der Seite haben möchten, ist unsere Fördermittelberatung gedacht.
Durch unseren digitalen Ansatz in der Fördermittelberatung haben wir effiziente Prozesse etabliert, die eine schnelle Aufbereitung Ihrer Antrags- und Dokumentationsunterlagen ermöglichen und bleiben gleichzeitig für Kunden persönlich verfügbar.
Wir bearbeiten zuverlässig Ihren Digitalbonus.Niedersachsen Förderantrag.
Buchung der Digitalbonus.Niedersachsen Fördermittelberatung im Onlineshop & Ausfüllen des online-Formulars
Sie buchen unsere Dienstleistung direkt über unseren Onlineshop und erhalten anschließend Zugriff auf ein online-Formular, in dem Sie relevante Informationen zu Ihrem Unternehmen und zum Vorhaben eintragen.
Prüfung Ihres Unternehmens und Vorhabens auf Förderfähigkeit
Wir sichten die Informationen aus dem online-Formular und prüfen Ihre Erfolgschancen auf eine Zuwendung durch die Förderstelle. Bei positivem Ergebnis fahren wir mit der Ausarbeitung der Antragsunterlagen für Sie fort.
Aufbereitung sowie Einreichung der Antragsunterlagen für Sie
Nach Vorbereitung der Antragsunterlagen übermitteln wir Ihnen diese zur Unterschrift. Anschließend werden die Unterlagen beim Projektträger Jülich eingereicht. Dieser begutachtet die Unterlagen und prüft, ob die Zuwendung gewährt wird.
Zuwendungsbescheid & Durchführung des Vorhabens
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids führen Sie Ihr Vorhaben durch und nach Beendigung des Vorhabens melden Sie sich einfach bei uns. Wir bereiten anschließend die Dokumentation vor.
Anforderung des Zuschusses & Dokumentation
Wir fordern Ihren Zuschuss in mehreren Teilzahlungen oder einer Einmalzahlung an. Dazu bereiten wir die Unterlagen inkl. Berichte vor, senden Ihnen diese zur Unterschrift und reichen sie bei der Förderstelle ein. Nach positiver Prüfung zahlt die Förderstelle Ihren Zuschuss aus. Damit ist das Projekt beendet.
Die Fördermittelberatung umfasst die Übernahme der administrativen Tätigkeiten für Sie im Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen im Zusammenhang mit der Beantragung und Auszahlung Ihrer Förderung. Dazu zählt auch die Kommunikation mit der Förderstelle, soweit möglich.
Wir fragen relevante Informationen und Unterlagen von Ihnen ab und bereiten Antrags-, sowie Dokumentationsunterlagen soweit möglich unterschriftsbereit für Sie vor. Insofern die Einreichung von Unterlagen für den Zuwendungsantrag oder Auszahlungsantrag digital erfolgen kann, übernehmen wir dies vollständig für Sie. Im Falle eines postalischen Versands von originalen Antragsunterlagen ist dies von Ihnen zu übernehmen.
Grundsätzlich beschränken wir Ihre Zuarbeit auf ein notwendiges Minimum. Dennoch ist eine entsprechende Zuarbeit Ihrerseits notwendig, um die Unterlagen qualitativ aufzubereiten. Wir fragen relevante Informationen und Dokumente durch ein auf ein notwendiges Minimum beschränktes online-Formular ab.
Sollten umfangreichere Dokumente für den Antrag notwendig sein, wie z.B. ein Businessplan, ist dieser von Ihnen bereitzustellen oder kann alternativ als Zusatzoption hinzugebucht werden.
Die Beantwortung sollte nicht länger als 15 bis 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.
Rechnen Sie bitte mit 6 – 8 Wochen. Im Einzelfall, insbesondere bei Nachforderungen der Förderstelle, kann die tatsächliche Zeit bis zur Bewilligung abweichen.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
In diesem Fall haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie mit dem Antrag fortfahren möchten. Sollten Sie sich gegen eine Fortführung des Antrags entscheiden, entstehen keine Antrags- oder Dokumentationsgebühren.
Im Falle der Pauschalvergütung tragen Sie nur die Anzahlungs- und Antragspauschale. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Demnach wird keine Dokumentationsgebühr berechnet.
Im Fall der erfolgsabhängigen Vergütung tragen Sie nur die Anzahlungspauschale. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Demnach wird keine Antrags- und Dokumentationsgebühr berechnet.
Ab voraussichtlich 20.000 bis 30.000 EUR Zuschuss bieten wir zusätzlich zur Pauschalvergütung eine erfolgsabhängige Fördermittelberatung an. Für voraussichtliche Zuschüsse unter 20.000 EUR bieten wir nur Pauschalvergütungen an. Die Vergütung besteht aus 3 Teilen: Anzahlung, Antragsgebühr und Dokumentationsgebühr. Im Infokästchen finden Sie weitere Informationen.
Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 4 % und 10 % des Zuschussbetrags bei Zuschüssen, und 1 % bis 3 % der Kreditsumme bei (Förder-)Krediten.
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung wird bei Zuschüssen nach folgender Staffelung vorgegangen:
bis 50.000 EUR – 10 % des Zuschusses
50.001 bis 100.000 EUR – 8 % des Zuschusses
100.001 bis 200.000 EUR – 6 % des Zuschusses
ab 200.000 EUR – 4 % des Zuschusses
Beispiel:
Zuschuss i.H.v. 425.000 EUR (50.000*10% + 50.000*8 % + 100.000*6% + 225.000*4% = 24.000 EUR)
Wenn die benötigten Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir in der Regel 2 – 7 Werktage. Im Einzelfall können Abweichungen auftreten.
Garantien für eine Bewilligung oder Auszahlung der Fördermittel sind ausgeschlossen.
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