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Was ist ein Zuwendungsbescheid?

1. Definition Zuwendungsbescheid

Was ist ein Zuwendungsbescheid?

Ein Zuwendungsbescheid ist eine mit Auflagen verbundene Zusage einer Förderstelle an einen Zuwendungsempfänger zur meist anteiligen Finanzierung der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids ist i.d.R. der förderunschädliche Beginn des Projekts möglich. Während der Durchführung müssen unbedingt die Auflagen im Zuwendungsbescheid und die Nebenbestimmungen eingehalten werden, um eine vollständige Auszahlung der Mittel zu erreichen.

 

In der Praxis stellen potentielle Zuwendungsempfänger, auch Antragsteller genannt, Dokumente und Informationen zusammen, die für die Bewerbung um eine Förderung notwendig sind.

 

Die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderung werden in einer Förderrichtlinie dargelegt. Erfüllt der Antragsteller und das Vorhaben die Zuwendungsvoraussetzungen, liegt es im Ermessen der Förderstelle den Zuwendungsbescheid auszustellen und damit eine Förderzusage zu erteilen.

 

Auf Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch. Demnach kann auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen, z.B. aufgrund von Mittelknappheit, die Förderung verwehrt bleiben.

 

Einen Antrag vollständig zusammenzustellen und einzureichen ist viel Arbeit. Der Zuwendungsbescheid ist die Belohnung dafür.

 

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ist die Arbeit noch nicht getan: Sie müssen Auflagen des Zuwendungsbescheids sowie die damit verbundenen Nebenbestimmungen, in der Regel die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), einhalten. Die Auflagen stehen im Zuwendungsbescheid. Die ANBest-P werden als separates Dokument zum Zuwendungsbescheid mitgeliefert und sind eher allgemeiner Natur.

 

2. Aufbau & Inhalt eines Zuwendungsbescheids inkl. Muster

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte, demnach sehen Sie untenstehend zukünftig die anonymisierte Seite 1 eines Zuwendungsbescheids über 130.000 EUR.

3. Auflagen im Zuwendungsbescheid

Die ANBest-P sind über viele Förderprogramme hinweg gleich und damit auch sehr allgemein formuliert.

 

Die mit der Zuwendung verbundenen Auflagen ähnlichen sich sehr über Förderprogramme hinweg und bestehen in der Regel auf einer auflösenden Bedingung, einem Teil zu allgemeinen Auflagen und einem Teil zu individuellen Auflagen.

 

Die auflösende Bedingung in einem Zuwendungsbescheid bedeutet, dass sich die bewilligte Förderung anteilig oder vollständig ermäßigen kann, wenn sich Ihr Finanzierungsplan oder Gesamtausgabenplan ändert. Werden z.B. weniger Ausgaben getätigt als im Antrag angegeben, verringert sich die Förderung in der Regel im gleichen Verhältnis.

 

Der allgemeine Auflagenteil ist zur beispielhaften Einsicht auf den Seiten 8 bis 13 des verfügbaren Zuwendungsbescheids enthalten.

 

Um die Förderbestimmungen einzuhalten, müssen bei Änderung von Angaben im Förderantrag, bei Nichterfüllung von Zuwendungsvoraussetungen, Nichteinhaltung von Auflagen oder Nebenbestimmungen die Förderstellen unverzüglich informiert werden.

 

Die Verfehlung des Zuwendungszwecks kann zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung der Förderung führen. Die Mitteilung über die geänderte Situation liegt aber in Ihrem besten Interesse. Bei Nichtbeachtung Ihrer Mitteilungspflicht gegenüber den Förderbehörden, welche im Rahmen einer Prüfung entdeckt wird, besteht zusätzlich zur Rückforderung einer erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige gegen Sie wegen Subventionsbetrug.

 

Sollte eine Förderung zurückgefordert werden, müssen Sie im Fall von Zuschüssen mit einer Verzinsung des ausgezahlten Förderbetrags von 5 % über dem Basiszinssatz (liegt zum Stichtag 23.10.2021 bei -0,88 %) sowie einem Kostenfestsetzungsbescheid für den Verwaltungsaufwand rechnen.

 

Es kann also teuer werden. Die Verzinsung bezieht sich nicht auf den gewährten Betrag im Zuwendungsbescheid, sondern auf den ausgezahlten Betrag bis zur Bearbeitung des Falls durch den Sachbearbeiter.

 

Kommen Sie Ihren Mittelungspflichten nicht nach, obwohl Sie eine Fördervoraussetzung nicht mehr erfüllen, besteht das Risiko einer Anklage wegen Subventionsbetrug, die ggf. zu einem Prozess sowie Verurteilung und im schlimmsten Fall zum Gewerbeverbot führen kann. Im Fall einer Niederlage im Prozess werden Sie auch höchstwahrscheinlich den Förderbetrag sowie Zinsen und Verwaltungskosten erstatten müssen.

 

4. Wann ist ein Zuwendungsbescheid rechtskräftig?

Der Zuwendungsbescheid ist in der Regel einen Monat nach Ausstellung rechtskräftig, insofern Sie keinen Widerspruch einlegen.

 

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Zuwendungsbescheid macht z.B. Sinn, wenn Ihnen aus Ihrer Sicht Kosten gekürzt wurden, die laut Richtlinie zuwendungsfähig sind. Das kann z.B. passieren, wenn die Sachbearbeiter einen Teil des Konzepts oder Vorhabensbeschreibung übersehen haben.

 

In der Praxis passiert das selten, aber es kommt vor.

 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit den mitgelieferten Rechtsbehelfsverzicht zu unterschreiben und an die Förderstelle zu schicken, damit der Zuwendungsbescheid rechtskräftig wird.

 

Ob Sie den Ablauf der Frist oder den ausdrücklichen Rechtsbehelfsverzicht wählen, macht für die Durchführung des Förderprojekts praktisch keinen Unterschied.

 

5. Auszahlung nach Zuwendungsbescheid

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids sowie Durchführung des Projekts erfolgt in der Regel der Mittelabruf durch die Aufbereitung und Einreichung eines Verwendungsnachweises. In einigen Förderprojekten kann eine Mittelanforderunng auch mehrmals stattfinden, z.B. halbjährlich, bevor der finale Auszahlungsantrag eingereicht wird.

 

Der Verwendungsnachweis besteht in der Regel aus einem zahlenmäßigen Nachweis, einem Sachbericht mit Soll/Ist-Vergleich und Ergebnissen des Vorhabens, den Kontoauszügen zum Nachweis der Bezahlung der Ausgaben und den original Rechnungen und ggf. Lohnzetteln.

 

Diese Unterlagen werden im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung gesichtet. Bei positiver Prüfung erfolgt eine Anordnung der Auszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Förderstelle. Sollte die Auszahlung der Förderung z.B. aufgrund von steuerlichen Gründen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, können Sie dies mit der Förderstelle absprechen.

 

Regelmäßig ergeben sich vor Auszahlung der Förderung aus dem Zuwendungsbescheid Rückfragen oder weitere Unterlagenanforderungen der Förderstelle. Diese sollten Sie möglichst gesammelt und vollständig zusammen einreichen, damit die Bearbeitung effizient erfolgen kann. Eine Nachbearbeitung ist kein Grund zur Sorge und kann durchaus häufiger auftreten.

 

Autorenprofil & Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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