Öffentlich geförderte Bürgschaften für Unternehmen
1. Was ist eine Bürgschaft?
Eine Bürgschaft ist ein Versprechen eines Bürgen im Falle des Zahlungsausfalls durch den Bürgschaftsnehmer (= Schuldner) an einen Dritten eine vereinbarte Zahlung zu leisten.
Im Falle von öffentlichen Fördermitteln ist der Bürge meist eine Bürgschaftsbank oder ein Landesförderinstitut. Der Bürgschaftsnehmer ist das Unternehmen und der Dritte meist die Bank, die ohne die Bürgschaft als Sicherheit für einen Kredit diesen nicht an den Schuldner gewähren würde.
Der Bürge weist eine höhere Bonität auf als der Schuldner. Damit verringert sich das Ausfallrisiko eines Kredits für die Bank und sie ist eher bereit, dem Schuldner die Kreditzusage, ggf. zu nun deutlich besseren Konditionen, zu erteilen.
2. Wer vergibt Bürgschaften für Unternehmen?
Die meisten Bürgschaften werden von den Landesbürgschaftsbanken vergeben. Dabei gibt es nicht nur eine Bürgschaft, sondern meistens mehrere Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken. Diese können sich in Bezug auf maximale Höhe, Bürgschaftsintensität, Antragsprozess, Zweck der Bürgschaft und mehr unterscheiden.
Untenstehend eine Auflistung aller Bürgschaftsbanken nach Bundesland:
Baden-Württemberg:
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Bayern:
Berlin:
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen:
Saarland:
Sachsen-Anhalt:
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Niedersachsen:
Niedersächsische Bürgschaftsbank
Rheinland-Pfalz:
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz
Sachsen:
Schleswig-Holstein:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Thüringen:
3. Konditionen & maximale Höhe von Bürgschaften
Für die Konditionen und maximale Höhe von Bürgschaften sind die Begriffe Kreditbetrag und Bürgschaftsbetrag auseinanderzuhalten.
In der Regel werden 50 – 90 % des Kreditbetrags verbürgt. Diese 50 – 90 % entsprechen dann dem Bürgschaftsbetrag. Je höher der Prozentsatz der Bürgschaft am Kreditbetrag, desto höher die Bürgschaftsintensität.
Die Gebühren für die Bürgschaften werden einmalig und jährlich berechnet bezogen auf den Kreditbetrag. Je geringer die Bürgschaftsintensität, umso geringer in der Regel die jährliche Gebühr für die Bürgschaft.
Die maximalen Bürgschaftsbeträge sind als Staffelung zu verstehen:
- für bis zu 2,5 Millionen EUR sind in der Regel die Landesbürgschaftsbanken zuständig
- ab 2,5 bis 20 Millionen EUR sind die Landesförderinstitute zuständig
- ab 20 Millionen EUR gibt es die Möglichkeit in den GRW-Fördergebieten Großbürgschaftsprogramme in Anspruch zu nehmen
Wir fokussieren uns in diesem Beitrag eher auf die ersten 2 Punkte, da Großbürgschaften sehr selten sind.
Im Falle öffentlicher Bürgschaften beträgt die einmalige Gebühr bei Bewilligung der Bürgschaft in der Regel 1,5 % des Kreditbetrags. Die jährliche Gebühr hängt meist von der Bürgschaftsintensität ab. Werden nur 50 % eines Kreditbetrags verbürgt, so beträgt die jährliche Gebühr in Bezug auf den Kreditbetrag ca. 0,7 %. Bei einer Verbürgung von 80 oder 90 % werden meist bis zu 1,5 % des Kreditbetrags jährlich als Gebühr fällig für die Bürgschaft.
Der Bürgschaftsnehmer kann die Bürgschaftsintensität in 10 Prozent Schritten inkrementell erhöhen. Damit erhöht sich der verbürgte Betrag, jedoch auch die Gebühr.
4. Zweck von Bürgschaften
Der Zweck von Bürgschaften für Unternehmen für Kredite besteht darin, fehlende Sicherheiten auszugleichen. Die Bürgschaft wirkt für den Gläubiger als eine Art Versicherung vor Verlust des Kreditbetrags. Die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank wird entsprechend durch eine Rückbürgschaft von Land und / oder Bund abgedeckt.
Durch die sehr gute Bonität und Land und Bund, die nun für Ihren Kredit mit bis zu 90 % bürgen, erhalten Sie als potentieller Bürgschaftsnehmer auch eine bessere Bonität und damit sehr wahrscheinlich bessere Kreditkonditionen.
An dieser Stelle sollte betriebswirtschaftlich abgewogen werden, ob die Hinzunahme einer Bürgschaft die Kreditkonditionen so viel günstiger machen, dass sich die zusätzlichen signifikanten Gebühren der Bürgschaft lohnen. Falls der Kredit ohne Bürgschaft machbar ist und die Kreditkonditionen sich nur marginal – sprich weniger als jährliche Bürgschaftsgebühr von bis zu 1,5 % des Kreditbetrags – verbessern, so würden Sie draufzahlen.
Ist der Kredit hingegen nicht ohne Bürgschaft machbar, sollten Sie die meist günstigere Alternative Förderkredit mit Haftungsfreistellung zunächst in Betracht ziehen, bevor Sie über eine Bürgschaft nachdenken.
Zum Thema Sicherheiten: Wenn Sie ausreichend Sicherheiten haben, diese aber nicht zur Verfügung stellen möchten und stattdessen lieber Land und Bund mittels Bürgschaftsbank für das Risiko haften lassen möchten, ist es möglich, dass die Bürgschaftsbank Sie zunächst auffordert Ihre Sicherheiten bereitzustellen. Die Bürgschaftsbank sollte als Möglichmacher für einen Kredit und nicht ausschließlich zur Risikoauslagerung verstanden werden.
5. Kombination von Bürgschaften mit anderen Förderinstrumenten
Da Bürgschaften oftmals für einen Kredit gewährt werden, sind z.B. Förderkredite oder Kredite einer Geschäftsbank für eine Verbürgung denkbar. Förderkredite werden oft in Zusammenhang mit einer Haftungsfreistellung angeboten, die oftmals günstiger ist als eine Bürgschaft. Das Thema Förderkredite und Haftungsfreistellung wurde in einem separaten Beitrag aufgegriffen und vertieft.
Des Weiteren lassen sich Bürgschaften für Unternehmen im Zusammenhang mit Krediten auch sehr gut mit Investitionszuschüssen über die GRW-Förderung verbinden. Anderweitige Zuschüsse sind auch möglich unter Einhaltung der Kumulationsregeln der EU für Subventionen. Welche Fördermittel für Sie infrage kommen und miteinander kombiniert werden können, wird im Zuge des Fördermittelchecks individuell geklärt.
Autorenprofil & Haftungsausschluss
Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.
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