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Förderung Digitalisierung Hessen

1. Überblick

Die Anfrage beim Digi-Zuschuss der WI-Bank aus Hessen ist so hoch, dass mehrere Förderaufrufe im Jahr stattfinden. In 2021 waren es drei. Zum Zeitpunkt des Förderaufrufs stand dann das Portal zur Einreichung des Loses für 24 Stunden zur Verfügung. Da der Förderaufruf 3 mal in 2021 stattfand, jeweils nur für eine kurze Zeit und dann noch im Losverfahren sollten Sie sich ggf. direkt nach einer anderen Förderoption umschauen, siehe Kapitel 6.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist kein weiterer Förderaufruf in 2021 geplant. Die nächste Runde beginnt in 2022. Bis dahin können sich ggf. die Konditionen des Digi-Zuschusses noch ändern. Aufgrund dieser Situation wird der Inhalt zum Digi-Zuschuss etwas geringer ausfallen und die mehr Aufmerksamkeit auf die Förderalternativen gelegt. Sie haben in 2021 die Möglichkeit durch die Bundesprogramme zur Digitalisierung go-digital und Digital Jetzt noch eine Förderung zu Ihrer Digitalisierungsmaßnahme zu erhalten.

 

Unter den Teilnehmern eines Förderaufrufs wird dann verlost, wer einen Antrag stellen darf. Wenn ein Los gezogen wurde, muss der Antrag innerhalb einer vorgegebenen Frist eingreicht werden.

2. Antragsberechtigte Unternehmen & Voraussetzungen

Unternehmen der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft, die die EU-KMU-Definition einhalten und das Vorhaben in der Hessischen Betriebsstätte durchführen, können sich auf eine Förderung bewerben.

 

Wie bei nahezu allen Förderprogrammen, darf auch hier nicht vor Antragstellung mit dem Projekt begonnen werden, sprich keine Verträge unterschrieben, keine Rechnungen gestellt und keine mündlichen Zusagen erteilt werden. Sie müssen bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheid warten, bis Sie mit dem Projekt offiziell beginnen dürfen. Nach Durchführung des Projekts muss dann der Zuschuss einmalig am Ende von der WI-Bank durch Einreichung des Verwendungsnachweises mit u.a. Kontoauszügen und Rechnungen angefordert werden.

 

Der Digi-Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe vergeben. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Sie bereits mehr als 190.000 EUR Subventionswert auf Ihrem De-minimis-Konto im aktuellen und den vergangenen 2 Kalenderjahren akkumuliert haben, kommt es ggf. zur Kürzung der Förderung.

 

Sollte Ihr Antrag 4.000 EUR zuwendungsfähige Kosten unterschreiten, wird dieser pauschal abgelehnt, da die Bagatellgrenze nicht erreicht wird.

 

Haben Sie in der Vergangenheit eine Förderung über den Digi-Zuschuss erhalten, können Sie keine weitere Förderung über den Digi-Zuschuss in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme bleibt Ihnen weiterhin möglich.

3. Was wird gefördert?

Es sind nur Leistungen externer Anbieter förderfähig. Eigene Personalausgaben werden nicht berücksichtigt.

 

Thematisch weren Vorhaben bezuschusst, die die Digitalisierung von Prozessen begünstigen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen. Die Vorhaben müssen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

 

Eine übersichtliche Auflistung der förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahme finden Sie im Merkblatt der WI-Bank zum Digi-Zuschuss auf Seite 2 und 3.

4. Förderquote & Förderhöhe

Der Digi-Zuschuss der WI-Bank gewährt pauschal eine 50 % Förderquote und maximal 10.000 EUR Zuschuss. Demnach werden bis zu 20.000 EUR als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.

5, Fristen & Laufzeit

Wie oben geschrieben, kann kein Antrag mehr auf einen Digi-Zuschuss gestellt werden. Stattdessen müssen Unternehmen entweder bis zum nächsten Förderaufruf in 2022 warten oder ein alternatives Förderprogramm zur Digitalisierung in Anspruch nehmen.

6. weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Digi-Zuschuss stehen Unternehmen, die ausschließlich in Hessen mit einer Betriebsstätte vertreten sind, nur digital jetzt und go-digital zur Verfügung. Beide Förderprogramme sind genauer im Beitrag zu Digital Jetzt für Sie aufgeschlüsselt.

Autorenprofil & Haftungausschluss

Dieser Beitrag wurde von Alexander Thiem, Fördermittelberater und Geschäftsführer der DigitalCore Products & Consulting Limited, geschrieben.

 

Die vorstehende Information ersetzt keine professionelle Beratung oder Betreuung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Es kann insbesondere eine Anpassung für den Einzelfall oder aufgrund anderer Umstände, z.B. wegen inzwischen geänderter Rahmenbedingungen notwendig sein. Eine Verwendung der Informationen geschieht auf eigene Verantwortung des Nutzers. Gerne stehen wir Ihnen für eine professionelle Beratung bei Bedarf zur Seite.

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